00.027.712
Verfügung vom 4. Oktober 2022
21. Oktober 2022Deutsch2 min
Amtsblatt des Kantons Aargau Publ.-Nr: 00.027.712 Stelle: Bezirksgericht Rheinfelden Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 21.10.2022 Verfügung vom 4. Oktober 2022 Betroffene: stilBRUCH GmbH, Rebgasse 4, 4314 Zeiningen Gegenstand: S...
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Amtsblatt des Kantons Aargau
Publ.-Nr: 00.027.712 Stelle: Bezirksgericht Rheinfelden Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 21.10.2022
Verfügung vom 4. Oktober 2022 Betroffene: stilBRUCH GmbH, Rebgasse 4, 4314 Zeiningen Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel
Der Gerichtspräsident verfügt:
Erwägungen
1.
Die Betroffene hat innert einer Frist von 30 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen und dies dem Gericht durch einen aktuellen Handels registerauszug nachzuweisen.
2.
Bleibt die Betroffene innerhalb der ihr angesetzten Frist säumig, ordnet das Gericht die Auflösung und Liquidation der Betroffenen nach den Vorschriften über den Konkurs an.
Bitte beigefügte Hinweise beachten!
Hinweise zum Fristenlauf und zur Form von Eingaben
Lauf der Frist Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. §
21.
EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Die Frist kann nur ausnahmsweise verlängert werden. Das Fristerstreckungsgesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen (Art. 144 ZPO).
Form der Eingabe Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Sie sind zu unterzeichnen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, welches die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das © 2022 Amtsblatt des Kantons Aargau 1 von 2 Gericht eine Nachfrist ansetzen oder die notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen (Art.
131.
ZPO).
Zustellung an die Betroffene (durch Publikation im Amtsblatt)
Bezirksgericht Rheinfelden Präsidium 3 des Zivilgerichts
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