00.028.366
Beschluss vom 19. Oktober 2022 (Neuvorladung)
17. November 2022Deutsch2 min
Amtsblatt des Kantons Aargau Publ.-Nr: 00.028.366 Stelle: Bezirksgericht Zurzach Rubrik: Gerichte / Gerichtliche Vorladungen Veröffentlicht: 17.11.2022 Beschluss vom 19. Oktober 2022 (Neuvorladung) Anklägerin: Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach, Wildischachenstrasse 14, 5200 Bru...
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Amtsblatt des Kantons Aargau
Publ.-Nr: 00.028.366 Stelle: Bezirksgericht Zurzach Rubrik: Gerichte / Gerichtliche Vorladungen Veröffentlicht: 17.11.2022
Beschluss vom 19. Oktober 2022 (Neuvorladung) Anklägerin: Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach, Wildischachenstrasse 14, 5200 Brugg, vertreten durch Dr. Christoph Rüedi, Leitender Staatsanwalt, Wildischachenstrasse 14, 5200 Brugg AG Beschuldigter: Udo Hintze, geboren am 30. Juli 1954, von Deutschland, Hauptstrasse 26, DE-79787 Lauchringen (letzter bekannter Wohnsitz), Zustelladresse: c/o amtlicher Verteidiger, amtlich verteidigt durch Nils Haldemann, Rechtsanwalt, Bahnhofstrasse 42, 5401 Baden Gegenstand: Strafverfahren betreffend mehrfacher Verweisungsbruch Nachdem der Beschuldigte, dessen derzeitiger Aufenthalt unbekannt ist, unentschuldigt der heutigen Hauptverhandlung ferngeblieben ist, wird beschlossen:
Erwägungen
1.
Es wird zu einer neuen Hauptverhandlung vor Bezirksgericht Zurzach vorgeladen. Diese findet statt am Mittwoch, 22. Februar 2023, 9.00 Uhr, Rathaus Bad Zurzach, 2. Stock, Gerichtssaal, Hauptstrasse 50, 5330 Bad Zurzach.
2.
Dem Beschuldigten wird freies Geleit für dessen Anwesenheit an der Hauptverhandlung zugesichert (Art. 204 StPO). Er hat sich am Verhandlungstag auf direktem Weg nach Bad Zurzach und alsdann wieder zurück nach Deutschland zu begeben. Das freie Geleit erlischt, wenn der Beschuldigte diese Bedingung missachtet.
3.
Die Zustellung dieses Beschlusses gilt für den Beschuldigten, dessen amtlichen Verteidiger sowie den Vertreter der Staatsanwaltschaft ausdrücklich als Vorladung zum vorgenannten Termin
Säumnisfolgen: Erscheint der Beschuldigte zur neu angesetzten Hauptverhandlung nicht, so wird die Hauptverhandlung in seiner Abwesenheit durchgeführt.
Zustellung (Einschreiben) an: den Beschuldigten (via amtlicher Verteidiger als Zustelladresse; zusätzlich öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Kantons Aargau)
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Bezirksgerichts Zurzach Der Gerichtspräsident (Kramer); Die Gerichtsschreiberin (Suter)
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