00.028.932
Verfügung vom 12. Oktober 2022
8. Dezember 2022Deutsch3 min
Amtsblatt des Kantons Aargau Publ.-Nr: 00.028.932 Stelle: Bezirksgericht Brugg Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 08.12.2022 Verfügung vom 12. Oktober 2022 Gesuchstellerin: Marina Szturc, geboren am 5. Juni 1986, von Serbien, c/o...
Source ag.ch
Amtsblatt des Kantons Aargau
Publ.-Nr: 00.028.932 Stelle: Bezirksgericht Brugg Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 08.12.2022
Verfügung vom 12. Oktober 2022 Gesuchstellerin: Marina Szturc, geboren am 5. Juni 1986, von Serbien, c/o MEIER Anwälte GmbH, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden vertreten durch MLaw Larissa Willi, Rechtsanwältin, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Gesuchsgegner Václav Szturc, geboren am 15. Juli 1983, von Tschechien, Bahnhofstrasse 40, 5116 Schinznach Bad
Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Eheschutz
Der Gerichtspräsident verfügt:
Erwägungen
1.
Die Parteien werden mit separater Verfügung zur Hauptverhandlung vorgeladen.
2.
Für die Hauptverhandlung wird ein Dolmetscher für serbisch beigezogen.
3.
Anlässlich der Hauptverhandlung wird eine Parteibefragung durchgeführt.
4.
Die Gesuchstellerin hat dem Gericht innert 20 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung folgende Unterlagen einzureichen:
- Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung (bei Wohneigentum: Hypothekarvertrag, aktuelle Hypothekarzinsabrechnungen, Belege zu Unterhalts- und Betriebskosten) - Kontoauszug IBAN CH28 0483 5375 6962 2000 0 ab 01.01.2022
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Der Gesuchsgegner hat dem Gericht innert 20 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung folgende Unterlagen einzureichen:
- Belege über das Erwerbseinkommen (Lohnausweise 2020 und 2021, Lohnabrechnungen seit Januar 2022; allfällige Abrechnungen der Arbeitslosenkasse) - letzte Steuererklärung - letzte Steuerveranlagung - Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung (bei Wohneigentum: Hypothekarvertrag, aktuelle Hypothekarzinsabrechnungen, Belege zu Unterhalts- und Betriebskosten) - aktuelle Krankenkassenpolice - Verfügung betreffend Gewährung / Nichtgewährung der individuellen Prämienverbilligung - Belege zu den Berufsauslagen (insb. Kosten Arbeitsweg, Mehrkosten für auswärtige Verpflegung) - Betreibungsregisterauszug Hinweise zum Fristenlauf und zur Form von Eingaben Lauf der Frist Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. §
21.
EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Die Frist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit dem 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar (Art. 145 Abs. 1 ZPO).
Die Frist kann nur aus zureichenden Gründen erstreckt werden. Das Fristerstreckungsgesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen (Art. 144 ZPO).
Form der Eingabe
Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Sie sind zu unterzeichnen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, welches die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das Gericht eine Nachfrist ansetzen oder die notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen (Art.
131.
ZPO).
Bezirksgericht Brugg Präsidium des Familiengerichts
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