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Entscheid

00.029.228

Verfügung vom 9. Dezember 2022

22. Dezember 2022Deutsch2 min

Amtsblatt des Kantons Aargau Publ.-Nr: 00.029.228 Stelle: Bezirksgericht Aarau Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 22.12.2022 Verfügung vom 9. Dezember 2022 Gesuchstellerin SAWEKA AG, Rietstrasse 4, 8640 Rapperswil SG vertreten du...

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Amtsblatt des Kantons Aargau

Publ.-Nr: 00.029.228 Stelle: Bezirksgericht Aarau Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 22.12.2022

Verfügung vom 9. Dezember 2022 Gesuchstellerin

SAWEKA AG, Rietstrasse 4, 8640 Rapperswil SG vertreten durch MLaw Carole Schenkel, BAUR HÜRLIMANN AG, Oberstadtstrasse 7, Postfach 2060, 5402 Baden

Gesuchsgegner 1

Jan Szajko, Suhrerstrasse 35, 5036 Oberentfelden

Gesuchsgegnerin 2

Lenka Szajko, Suhrerstrasse 35, 5036 Oberentfelden

Gesuchsgegner 3

Tomas Szajko, Suhrerstrasse 35, 5036 Oberentfelden

Gegenstand

Summarisches Verfahren betreffend Mietausweisung

Die Gerichtspräsidentin verfügt:

Das Gesuch der Gesuchstellerin wird den Gesuchsgegnern zugestellt.

Den Gesuchsgegnern wird zur Einreichung der Stellungnahme eine Frist von 8 Tagen gesetzt.

Bleibt die Stellungnahme innert der angesetzten Frist aus, wird der Endentscheid getroffen.

© 2022 Amtsblatt des Kantons Aargau 1 von 2

Bitte beigefügte Hinweise beachten! Rechtsbegehren:

Erwägungen

1.

Die Gesuchsgegner seien unter Androhung der Ungehorsamkeitsstrafe nach Art. 292 StGB sowie der Zwangsvollstreckung im Unterlassungsfall zu verurteilen, das Mietobjekt 3.5 Zimmerwohnung, Treppenaufgang rechts, 2. OG rechts vorne, Wohnung 12, Suhrerstrasse 35, 5036 Oberentfelden inkl. Kellerabteil, Suhrerstrasse 35, 5036 Oberentfelden unverzüglich zu räumen und zu verlassen und der Gesuchstellerin ordnungsgemäss gereinigt mit allen Schlüsseln zurückzugeben.

2.

Die Stadtpolizei Aarau sei anzuweisen, das Urteil auf erstes Verlangen der Gesuchstellerin auf Kosten der Gesuchsgegner, unter solidarischer Haftbarkeit, zu vollstrecken.

3.

Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zulasten der Gesuchsgegner, unter solidarischer Haftbarkeit.

Bezirksgericht Aarau Präsidium des Zivilgerichts 4

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