Lexipedia

Entscheid

00.029.292

Verfügung vom 10. Oktober 2022 / SZ.2022.219

29. Dezember 2022Deutsch2 min

Amtsblatt des Kantons Aargau Publ.-Nr: 00.029.292 Stelle: Bezirksgericht Baden Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 29.12.2022 Verfügung vom 10. Oktober 2022 / SZ.2022.219 Gesuchstellerin: Ayden Immobilien AG, Wassergrabe 6, 6210 S...

Source ag.ch

Amtsblatt des Kantons Aargau

Publ.-Nr: 00.029.292 Stelle: Bezirksgericht Baden Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 29.12.2022

Verfügung vom 10. Oktober 2022 / SZ.2022.219 Gesuchstellerin: Ayden Immobilien AG, Wassergrabe 6, 6210 Sursee, vertreten durch Lüscher Immo AG, Baslerstrasse 30, 4601 Olten 1 Fächer

Gesuchsgegner: Simon Kotnik, geboren am 10. September 1971, von Slowenien, Baumgartenstrasse 4, 5506 Mägenwil

Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Mietausweisung

Der Gerichtspräsident verfügt: Zustellung der Eingabe der Gesuchstellerin (Vertreterin) vom 23. September 2022 an die Gegenpartei zur Stellungnahme innert 10 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung.

Nach Eingang der Stellungnahme resp. nach unbenutztem Ablauf der Frist wird der Endentscheid ohne Verhandlung aus den Akten getroffen.

Es werden grundsätzlich keine Fristerstreckungen gewährt!

Rechtsbegehren:

Erwägungen

1.

Der Gesuchgegner sei zu verpflichten, die 2.5-Zimmerwohnung (inkl. Autoabstellplatz Nr. 1), Baumgartenstrasse 4, 5506 Mägenwil, innert 10 Tagen seit Rechtskraft des Entscheids dieses Gerichts vollständig geräumt und einwandfrei gereinigt zu verlassen und der Gesuchstellerin sämtliche sich in ihrem Besitz befindende Schlüssel auszuhändigen.

2.

Verlässt der Gesuchgegner die obengenannte Räumlichkeit nicht innert 10 Tagen seit Rechtskraft des Entscheids dieses Gerichts, sei die Gesuchstellerin zu ermächtigen, die 2.5-Zimmerwohnung (inkl. Autoabstellplatz Nr. 1), Baumgartenstrasse 4, 5506 Mägenwil, mit polizeilicher Hilfe zu räumen.

3.

© 2022 Amtsblatt des Kantons Aargau 1 von 2

Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer zu Lasten des Gesuchgegners.

Diese Verfügung wird dem unbekannt abwesenden Gesuchsgegner hiermit öffentlich zugestellt.

Bezirksgericht Baden Präsidium 1 des Zivilgerichts

© 2022 Amtsblatt des Kantons Aargau 2 von 2