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Entscheid

00.044.090

Verfügung vom 1. November 2023

2. November 2023Deutsch2 min

Amtsblatt des Kantons Aargau Publ.-Nr: 00.044.090 Stelle: Bezirksgericht Laufenburg Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 02.11.2023 Verfügung vom 1. November 2023 Gesuchstellerin 1 Nicole Schmid, Dellstrasse 14, 4333 Münchwilen AG...

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Amtsblatt des Kantons Aargau

Publ.-Nr: 00.044.090 Stelle: Bezirksgericht Laufenburg Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 02.11.2023

Verfügung vom 1. November 2023 Gesuchstellerin 1 Nicole Schmid, Dellstrasse 14, 4333 Münchwilen AG

Gesuchsteller 2 Thomas Schmid, Dellstrasse 14, 4333 Münchwilen AG

Gesuchsgegner Martin Frank Kunzelmann, Dellstrasse 14, 4333 Münchwilen AG

Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Mietausweisung gemäss Art. 257 ZPO (Rechtsschutz in klaren Fällen)

Der Gerichtspräsident verfügt:

Erwägungen

1.

Das Gesuch betreffend Mietausweisung samt Beilagen vom 9. Oktober 2023 kann jederzeit beim Gerichtspräsidium Laufenburg bezogen werden.

2.

Die relevanten Begehren der Gesuchsteller lauten wie folgt:

Der Gesuchsgegner sei zu verurteilen, die 2.5-Zimmer-Einliegerwohnung inkl. Keller an der Dellstrasse 14 in Münchwilen AG unverzüglich zu räumen und den Gesuchstellern zu übergeben.

Das Urteil sei auf Verlangen der Gesuchsteller zu vollstrecken.

3.

Dem Gesuchsgegner wird zur Einreichung der Stellungnahme (im Doppel) eine Frist von 3 Tagen ab Publikation gesetzt. Allfällige Beilagen sind ebenfalls im Doppel einzureichen. Die

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Stellungnahme ist beim Familiengericht Laufenburg, Gerichtsgasse 85, CH-5080 Laufenburg (Schweiz), schriftlich einzureichen. Ein allfälliges Fristerstreckungsgesuch ist vor Ablauf der Frist zu stellen, zu begründen und an die gleiche Adresse zu schicken.

Bleibt die Stellungnahme innert der angesetzten Frist aus, wird das Verfahren ohne sie weitergeführt.

Bezirksgericht Laufenburg Präsidium des Zivilgerichts Laufenburg

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