00.044.290
Urteilsvorschlag vom 26. Oktober 2023
7. November 2023Deutsch2 min
Amtsblatt des Kantons Aargau Publ.-Nr: 00.044.290 Stelle: Friedensrichteramt Kreis I Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 07.11.2023 Urteilsvorschlag vom 26. Oktober 2023 Urteilsvorschlag vom 26. Oktober 2023, Geschäfts-Nr. 2023-01...
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Amtsblatt des Kantons Aargau
Publ.-Nr: 00.044.290 Stelle: Friedensrichteramt Kreis I Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 07.11.2023
Urteilsvorschlag vom 26. Oktober 2023 Urteilsvorschlag vom 26. Oktober 2023, Geschäfts-Nr. 2023-013-1135 betreffend Schlichtungsverfahren in vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 5'000.Klägerin: Sigrun GmbH, Lielisloo 8, 8965 Berikon Beklagter: Amann Melanie, 4 Shepperd Street, SP9 7WS Wiltshire, GB Gegenstand: Forderung aus Vertrag Urteilsvorschlag der Friedensrichterin:
Erwägungen
1.
Die Beklagte wird verpflichtet der Klägerin USD 1782.00 einschliesslich Zins von 5.0% seit dem 18. Juli 2023 (mittlerer Verfall) zu bezahlen.
2.
Die Kosten des Schlichtungsverfahrens von CHF 300.00 werden der Beklagten auferlegt. Sie werden mit dem Vorschuss der Klägerin in der Höhe von CHF 300.00 verrechnet, so dass die Beklagte der Klägerin CHF 300.00 direkt zu ersetzen hat.
Wirkung des Urteilsvorschlags: Der Urteilsvorschlag gilt als angenommen und hat die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheids, wenn ihn keine Partei innert 20 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung ablehnt.
Die Ablehnungserklärung ist bei der Friedensrichterin schriftlich einzureichen. Sie bedarf keiner Begründung. Wird der Urteilsvorschlag abgelehnt, so darf dieser im späteren Gerichtsverfahren nicht verwendet werden.
Nach Eingang der Ablehnung stellt die Schlichtungsbehörde der klagenden Partei die Klagebewilligung zu (Art. 211 Abs. 1 und Abs. 2 lit. b ZPO). Nach Eröffnung berechtigt die Klagebewilligung während dreier Monate zur Einreichung der Klage beim Gericht (Art. 209 Abs. 3 ZPO).
Friedensrichteramt Kreis I
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