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Entscheid

00.045.991

Verfügung vom 08.12.2023

28. Dezember 2023Deutsch1 min

Amtsblatt des Kantons Aargau Publ.-Nr: 00.045.991 Stelle: Bezirksgericht Bremgarten Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 28.12.2023 Verfügung vom 08.12.2023 Summarisches Verfahren betreffend Mietausweisung Gesuchsteller: Rolf Erich...

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Amtsblatt des Kantons Aargau

Publ.-Nr: 00.045.991 Stelle: Bezirksgericht Bremgarten Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 28.12.2023

Verfügung vom 08.12.2023 Summarisches Verfahren betreffend Mietausweisung

Gesuchsteller: Rolf Erich Schmidli, Stegmattweg 13, 5610 Wohlen AG

Gesuchsgegner: Ondrej Vystrcil, Wohnort unbekannt

Begehren:

Erwägungen

1.

Es sei richterlich festzustellen, dass der vorgenannte Mietvertrag rechtmässig gekündigt wurde und dementsprechend die Ausweisung zulässig sei.

2.

Der Beklagte sei zu verurteilen, das Landenlokal am Bogen 1, 5620 Bremgarten unverzüglich zu räumen und dem Gesuchsteller ordnungsgemäss zu übergeben.

Bei Missachtung der richterlichen Verfügung:

4.

sei dem Kläger unverzüglich das Recht auf polizeilichen Vollzug einzuräumen.

5.

sämtliche Kosten- und Entschädigungsfolgen wie auch allfällige Kosten eines polizeilichen Vollzuges und daraus resultierende Räumungs- und Entsorgungskosten seien dem Beklagten an zu lasten.

Der Gerichtspräsident verfügt:

1.

Das Gesuch wird dem Gesuchsgegner zugestellt.

2.

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Dem Gesuchsgegner wird zur Einreichung der Stellungnahme eine Frist von 10 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung angesetzt.

Bleibt die Stellungnahme innert der angesetzten Frist aus, wird das Verfahren ohne diese weitergeführt.

Bezirksgericht Bremgarten Präsidium 1 des Zivilgerichts

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