00.046.283
Entscheid vom 13. November 2023 (SZ.2023.335)
18. Dezember 2023Deutsch1 min
Amtsblatt des Kantons Aargau Publ.-Nr: 00.046.283 Stelle: Bezirksgericht Baden Rubrik: Gerichte / Gerichtliche Verbote Veröffentlicht: 18.12.2023 Entscheid vom 13. November 2023 (SZ.2023.335) In Gutheissung des Gesuches wird folgendes gerichtliches Verbot erlassen: Entscheid v...
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Amtsblatt des Kantons Aargau
Publ.-Nr: 00.046.283 Stelle: Bezirksgericht Baden Rubrik: Gerichte / Gerichtliche Verbote Veröffentlicht: 18.12.2023
Entscheid vom 13. November 2023 (SZ.2023.335) In Gutheissung des Gesuches wird folgendes gerichtliches Verbot erlassen:
Entscheid vom 13. November 2023 (SZ.2023.335) In Gutheissung des Gesuches wird folgendes gerichtliches Verbot erlassen:
Jegliches unberechtigte Parkieren von Fahrzeugen aller Art sowie jegliche Besitzesstörung auf dem Grundstück GB Untersiggenthal Nr. 1458, Plan 38 ist richterlich verboten.
Widerhandlungen werden auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2'000.00 bestraft.
Das Verbot wird auf 20 Jahre nach seinem Erlass befristet.
Baden, 13. November 2023
Gemäss Art. 260 ZPO kann jede Person, die das Verbot nicht anerkennen will, innert einer Frist von 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Sie macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbots gegenüber der einsprechenden Person kann beim Gericht Klage erhoben werden.
Bezirksgericht Baden Präsidium 3 des Zivilgerichts
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