00.065.547
Verfügung vom 17. Dezember 2024 (SZ.2024.112)
20. Dezember 2024Deutsch2 min
Amtsblatt des Kantons Aargau Publ.-Nr: 00.065.547 Stelle: Bezirksgericht Kulm Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 20.12.2024 Verfügung vom 17. Dezember 2024 (SZ.2024.112) Betroffene: RICH PROJECT GmbH, Winkelstrasse 1, 5734 Reinac...
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Amtsblatt des Kantons Aargau
Publ.-Nr: 00.065.547 Stelle: Bezirksgericht Kulm Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 20.12.2024
Verfügung vom 17. Dezember 2024 (SZ.2024.112) Betroffene: RICH PROJECT GmbH, Winkelstrasse 1, 5734 Reinach AG
Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel
Die Gerichtspräsidentin verfügt:
Erwägungen
1.
Die RICH PROJECT GmbH hat innert 30 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen (gültiges Rechtsdomizil) und dies dem Gericht durch einen aktuellen Handelsregisterauszug nachzuweisen.
2.
Bleibt die betroffene Gesellschaft innerhalb der ihr angesetzten Frist säumig, ordnet das Gericht die Auflösung und Liquidation der betroffenen Gesellschaft nach den Vorschriften über den Konkurs an.
Bitte beigefügte Hinweise beachten!
Hinweise zum Fristenlauf und zur Form von Eingaben
Lauf der Frist
Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. §
21.
EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
Die Frist kann nur ausnahmsweise verlängert werden. Das Fristerstreckungsgesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen (Art. 144 ZPO).
Form der Eingabe
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Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Sie sind zu unterzeichnen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, welches die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das Gericht eine Nachfrist ansetzen oder die notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen (Art.
131.
ZPO).
Bezirksgericht Kulm Präsidium 2 des Zivilgerichts
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