00.085.125
Verfügung vom 18. November 2025
24. November 2025Deutsch2 min
Amtsblatt des Kantons Aargau Publ.-Nr: 00.085.125 Stelle: Bezirksgericht Rheinfelden Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 24.11.2025 Verfügung vom 18. November 2025 Betroffene WP Dental AG, Marktgasse 1, 4310 Rheinfelden Gegenstand...
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Amtsblatt des Kantons Aargau
Publ.-Nr: 00.085.125 Stelle: Bezirksgericht Rheinfelden Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 24.11.2025
Verfügung vom 18. November 2025 Betroffene
WP Dental AG, Marktgasse 1, 4310 Rheinfelden
Gegenstand
Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel
[...]
Der Gerichtspräsident verfügt:
Erwägungen
1.
Die Betroffene hat innert einer Frist von 30 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung den rechtmässigen Zustand durch Einsetzung eines Verwaltungsrats, welcher Wohnsitz in der Schweiz hat, und Eintragung eines Rechtsdomizils, wiederherzustellen und dies dem Gericht durch einen aktuellen Handelsregisterauszug nachzuweisen.
2.
Bleibt die Betroffene innerhalb der ihr angesetzten Frist säumig, ordnet das Gericht die Auflösung und Liquidation der Betroffenen nach den Vorschriften über den Konkurs an.
Bitte beigefügte Hinweise beachten.
Zustellung an: - die Betroffene (Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau) [...]
Hinweise zum Fristenlauf und zur Form von Eingaben
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Lauf der Frist
Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. §
21.
EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
Die Frist kann nur ausnahmsweise verlängert werden. Das Fristerstreckungsgesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen (Art. 144 ZPO).
Form der Eingabe
Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Sie sind zu unterzeichnen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, welches die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das Gericht eine Nachfrist ansetzen oder die notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen (Art.
131.
ZPO).
Bezirksgericht Rheinfelden / Präsidium 1 des Zivilgerichts
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