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Entscheid

00.086.327

Verfügung vom 8. Dezember 2025

10. Dezember 2025Deutsch3 min

Amtsblatt des Kantons Aargau Publ.-Nr: 00.086.327 Stelle: Bezirksgericht Bremgarten Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 10.12.2025 Verfügung vom 8. Dezember 2025 Klägerin Seyhan Sahin, geboren am 23. Dezember 1976, von der Türkei,...

Source ag.ch

Amtsblatt des Kantons Aargau

Publ.-Nr: 00.086.327 Stelle: Bezirksgericht Bremgarten Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 10.12.2025

Verfügung vom 8. Dezember 2025 Klägerin Seyhan Sahin, geboren am 23. Dezember 1976, von der Türkei, Alte Bahnhofstrasse 6, 5610 Wohlen AG vertreten durch lic. iur. Fabienne Brunner, Rechtsanwältin, Bahnhofstrasse 13, Postfach, 5610 Wohlen AG

Beklagter Mehmet Ugur Tan, geboren am 7. März 1980, von der Türkei, Wohnort unbekannt

Gegenstand Verfahren betreffend Ehescheidung

Der Gerichtspräsident verfügt:

Erwägungen

1.

Die Klagebegründung wird dem Beklagten mittels Publikation im Amtsblatt des Kt. Aargau zugestellt.

Anträge _______

"1. Die am 21. April 2022 in Wohlen AG geschlossene Ehe sei gestützt auf Art. 114 ZGB zu scheiden.

2.

Es sei festzustellen, dass die Parteien einander keinen nachehelichen Unterhalt schulden.

3.

Es sei festzustellen, dass die Parteien güterrechtlich auseinandergesetzt sind.

4.

Auf eine Teilung der während der Ehe erworbenen Austrittsleistungen der beruflichen Vorsorge sei zu verzichten.

© 2025 Amtsblatt des Kantons Aargau 1 von 3

5.

Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin einen Prozesskostenvorschuss von CHF 8'000.00 zu bezahlen. Eventualiter sei ihr die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und die unterzeichnende Rechtsanwältin als unentgeltliche Rechtsvertreterin einzusetzen.

6.

Es seien keine Parteientschädigungen zuzusprechen.

7.

Die Gerichtskosten seien den Parteien je zur Hälfte aufzuerlegen."

2.

Dem Beklagten wird zur Einreichung der Klageantwort eine Frist von 20 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung gesetzt.

3.

Es wird zur Hauptverhandlung am Dienstag, 24. Februar 2026, 08.00 Uhr, vorgeladen.

Bitte beigefügte Hinweise beachten!

Hinweise

Inhalt der Klageantwort

In der Klageantwort ist ein klarer Antrag zu stellen und zu begründen. Es ist darzulegen, welche Tatsachenbehauptungen der klagenden Partei im Einzelnen anerkannt oder bestritten werden. Zu den behaupteten Tatsachen sind die Beweismittel anzugeben. Verfügbare Urkunden sind beizulegen und in einem Verzeichnis aufzuführen. Die Klageantwort ist zu datieren und zu unterzeichnen. Wird die beklagte Partei vertreten, ist eine Vollmacht einzureichen (Art. 221 und Art. 222 ZPO).

Lauf der Frist für die Klageantwort

Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. §

21.

EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Die Frist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit dem 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar (Art. 145 Abs. 1 ZPO).

Die Frist kann nur aus zureichenden Gründen erstreckt werden. Das Fristerstreckungsgesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen (Art. 144 ZPO).

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Form der Klageantwort

Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Sie sind zu unterzeichnen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, welches die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das Gericht eine Nachfrist ansetzen oder die notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen (Art.

131.

ZPO).

Bezirksgericht Bremgarten Präsidium 4 des Familiengerichts

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