00.086.357
Entscheid vom 11. August 2025
10. Dezember 2025Deutsch3 min
Amtsblatt des Kantons Aargau Publ.-Nr: 00.086.357 Stelle: Bezirksgericht Rheinfelden Rubrik: Gerichte / Gerichtliche Verbote Veröffentlicht: 10.12.2025 Entscheid vom 11. August 2025 Besetzung Gerichtspräsident M. Meier Gerichtsschreiber A. Aydogdu Gesuchstellerin Smurfit Westr...
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Amtsblatt des Kantons Aargau
Publ.-Nr: 00.086.357 Stelle: Bezirksgericht Rheinfelden Rubrik: Gerichte / Gerichtliche Verbote Veröffentlicht: 10.12.2025
Entscheid vom 11. August 2025 Besetzung
Gerichtspräsident M. Meier Gerichtsschreiber A. Aydogdu
Gesuchstellerin
Smurfit Westrock Swisswell AG, Industriestrasse 1, 4313 Möhlin vertreten durch Onur Köz, Blattacker 18, 4612 Wangen b. Olten
Gegenstand
Summarisches Verfahren betreffend Verbotsbewilligung GB Möhlin Nr. 2247/944, Industriestrasse 1, 4313 Möhlin
[...]
Der Gerichtspräsident erkennt:
Erwägungen
1.
In Gutheissung des Gesuches wird folgendes gerichtliches Verbot erlassen:
Gerichtliches Verbot
Unberechtigten ist das Führen und Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf dem Grundstück Nr. 2247 und 944, Industriestrasse 1, 4313 Möhlin, richterlich untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot sind ausschliesslich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Smurfit Westrock Swisswell AG, Besucher und Kunden der Smurfit Westrock Swisswell AG und Lieferanten im Verkehr mit der Smurfit Westrock Swisswell AG während der Dauer ihrer Verrichtung.
© 2025 Amtsblatt des Kantons Aargau 1 von 3
Widerhandlungen gegen das Verbot werden auf Antrag mit Busse bis zu Fr. 2'000.– bestraft.
Rheinfelden, 11. August 2025 Der Bezirksgerichtspräsident
2.
Das Verbot wird auf 20 Jahre nach seinem Erlass befristet.
3.
Das Verbot ist durch die Gesuchstellerin an Ort und Stelle mit Tafeln öffentlich bekannt zu machen.
Die Gesuchstellerin haben dem Gericht die Anbringung der Tafeln umgehend zu melden und zu belegen (z.B. mit einem Rapport der ausführenden Person über die Anbringung).
Nach dieser Mitteilung wird das Verbot durch das Gericht publiziert.
4.
Wer das Verbot nicht anerkennen will, kann innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache erheben. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbotes gegenüber der einsprechenden Person kann beim Gericht Klage erhoben werden (Art. 260 ZPO).
5.
Anzeigen wegen Widerhandlungen gegen das gerichtliche Verbot sind an die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg zu richten.
6.
Die Entscheidgebühr von Fr. 1'000.– wird der Gesuchstellerin auferlegt und mit dem Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet.
Zustellung an: [...]
Rechtsmittelbelehrung (Art. 319 ff. ZPO)
Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden.
Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden.
Mit der Beschwerde kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 320 ZPO). Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 321 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des © 2025 Amtsblatt des Kantons Aargau 2 von 3 Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO).
Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht. Das Obergericht kann die Vollstreckbarkeit jedoch aufschieben (Art. 325 Abs. 1 und 2 ZPO). Ein entsprechender Antrag wäre mit der Beschwerde zu stellen.
Bezirksgericht Rheinfelden / Präsidium I des Zivilgerichts
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