00.087.123
Entscheid vom 15.12.2025
23. Dezember 2025Deutsch2 min
Amtsblatt des Kantons Aargau Publ.-Nr: 00.087.123 Stelle: Bezirksgericht Bremgarten Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 23.12.2025 Entscheid vom 15.12.2025 Betroffene Luxury Car Seller AG, Alte Bruggerstrasse 20, 5605 Dottikon Geg...
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Amtsblatt des Kantons Aargau
Publ.-Nr: 00.087.123 Stelle: Bezirksgericht Bremgarten Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 23.12.2025
Entscheid vom 15.12.2025 Betroffene Luxury Car Seller AG, Alte Bruggerstrasse 20, 5605 Dottikon
Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel
Die Gerichtspräsidentin erkennt:
Erwägungen
1.
Die Betroffene wird mit Wirkung ab 15.12.2025, 16:00 Uhr aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
2.
Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.-- werden der Betroffenen auferlegt.
3.
Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.
Hinweis zum Entscheiddispositiv (Art. 239 Abs. 2 ZPO)
Die Parteien können innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs beim Präsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten mit schriftlicher Eingabe eine schriftliche Begründung verlangen.
Die Frist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird mit dem Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar. Wird eine Begründung verlangt, so hemmt dies die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des Entscheides.
Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird mit dem Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar. Wird eine Begründung verlangt, so hemmt dies die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des Entscheides.
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Bezirksgericht Bremgarten Präsidium 2 des Zivilgerichts
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