00.095.899
Gesuch vom 1. Mai 2026 und Verfügung vom 5. Mai 2026
13. Mai 2026Deutsch3 min
Amtsblatt des Kantons Aargau Publ.-Nr: 00.095.899 Stelle: Bezirksgericht Zofingen Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 13.05.2026 Gesuch vom 1. Mai 2026 und Verfügung vom 5. Mai 2026 Gesuchstellerin: Sadete Shkreli, geboren am 22....
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Amtsblatt des Kantons Aargau
Publ.-Nr: 00.095.899 Stelle: Bezirksgericht Zofingen Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 13.05.2026
Gesuch vom 1. Mai 2026 und Verfügung vom 5. Mai 2026 Gesuchstellerin: Sadete Shkreli, geboren am 22. November 1989, von Kosovo, Tunnel-weg 4, 4663 Aarburg vertreten durch Rechtsanwalt André Derendinger, Dornacherstrasse 7, Postfach 504, 4601 Olten 1 Fächer Gesuchsgegner: Ismet Shkreli, geboren am 16. August 1984, von Kosovo, Tunnelweg 4, 4663 Aarburg (Aufenthaltsort unbekannt)
Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Eheschutz Gesuch vom 1. Mai 2026 Der Gesuchsgegner kann die Akten beim Bezirksgericht Zofingen nach telefonischer Voranmeldung einsehen. Verfügung vom 5. Mai 2026 Die Gerichtspräsidentin verfügt mit sofortiger Wirkung und im Sinne einer superprovisorischen Massnahme:
Erwägungen
1.
Die eheliche Liegenschaft am Tunnelweg 4, 4663 Aarburg, wird samt Hausrat für die Dauer der Trennung der Gesuchstellerin und den gemein-samen Kindern zur alleinigen Benutzung zugewiesen. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, diese umgehend zu verlassen und sämtliche in seinem Besitz befindlichen Schlüssel an die Gesuchstellerin herauszugeben.
2.
2.1.Dem Gesuchsgegner wird bis auf Weiteres untersagt, sich der Gesuch-stellerin oder der Wohnung der Gesuchstellerin am Tunnelweg 4, 4663 Aarburg, auf weniger als 100 Meter anzunähern.
2.2
Dem Gesuchsgegner wird bis auf Weiteres untersagt, sich dem Arbeitsort der Gesuchstellerin, Lidl Schweiz Filiale, Kreuzmatte 3, 6260 Reiden, auf weniger als 100 Meter anzunähern.
2.3
Dem Gesuchsgegner wird untersagt, mit der Gesuchstellerin Kontakt auf-zunehmen, namentlich auf telefonischem, schriftlichem oder elektronischem Weg.
3.
Dem Gesuchsgegner wird gemäss Art. 292 StGB im Widerhandlungsfall gegen die Anordnungen gemäss Ziff. 2.1 bis 2.3. hiervor Busse bis Fr. 10'000.00 angedroht. Art. 292 StGB lautet: "Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen
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Beamten unter Hinweis auf die Strafandrohung dieses Arti-kels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse be-straft."
4.
Das Gesuch vom 1. Mai 2026 wird dem Gesuchsgegner zur Einreichung einer Stellungnahme innert Frist von 10 Tagen zugestellt. Der Gesuchsgegner wird aufgefordert, innert derselben Frist eine Zustelladresse zu bezeichnen.
Bleibt die Stellungnahme innert der angesetzten Frist aus, wird das Verfahren ohne sie weitergeführt (Art. 147 Abs. 2 Zivilprozessordnung).
Lauf der Frist Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. §
21.
EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Die Frist kann nur ausnahmsweise verlängert werden. Das Fristerstreckungsgesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen (Art. 144 ZPO). Form der Eingabe Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Sie sind zu unterzeichnen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, welches die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das Gericht eine Nachfrist ansetzen oder die notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen (Art.
131.
ZPO). Zustellungen Die Verfahrensbeteiligten müssen dem Gericht Adressänderungen umgehend mit-teilen. Bei Abwesenheiten ist für die Entgegennahme der Post zu sorgen. Sendungen, die an der dem Gericht bekannten Adresse nicht zustellbar sind oder auf der Post nicht fristgerecht abgeholt werden, gelten als zugestellt. Dasselbe gilt bei Rückbehaltsaufträgen, postlagernder Zustellung und ähnlichen Aufträgen an die Post.
Bezirksgericht Zofingen Präsidium 5 des Familiengerichts
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