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Entscheid

00.097.609

Entscheid vom 8. Juni 2026

15. Juni 2026Deutsch1 min

Source ag.ch

Erwägungen

1.

Die Betroffene wird mit Rechtskraft des vorliegenden Entscheids aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

2.

Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der Betroffenen auferlegt.

3.

Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Hinweis zum Entscheiddispositiv (Art. 239 Abs. 2 ZPO) Die Parteien können innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs beim Präsidenten des Bezirksgerichts Zofingen mit schriftlicher Eingabe eine schriftliche Begründung verlangen. Bezirksgericht Zofingen Präsidium 1 des Zivilgerichts Amtsblatt des Kantons Aargau © 2026 Amtsblatt des Kantons Aargau 1 von 1 -- 1 of 1 --