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Entscheid

00.097.967

Verfügung vom 11. Juni 2026

18. Juni 2026Deutsch1 min

Source ag.ch

Erwägungen

1.

Die Klage wird dem Beklagten 1 samt Beilagen sowie Merkblatt "Bestätigung des Klageeingangs und Informationen zum Verfahren" zugestellt. 1.1 Die Beklagte 2 kann nach telefonischer Voranmeldung die Klage samt Beilagen am Bezirksgericht Zofingen einsehen.

2.

Den Beklagten wird zur Einreichung der Stellungnahme eine Frist von 20 Tagen gesetzt. Bezirksgericht Zofingen Präsidium 1 des Zivilgerichts Amtsblatt des Kantons Aargau © 2026 Amtsblatt des Kantons Aargau 1 von 1

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