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Entscheid

00.098.199

Entscheid vom 18. Juni 2026 / SG.2026.229

23. Juni 2026Deutsch4 min

Source ag.ch

Erwägungen

Der Gesuchsteller reichte mit Eingabe vom 30.03.2026 ein Konkursbegehren gegen den Gesuchsgegner ein. Mit Entscheid vom 01.06.2026 wurde über den Gesuchsgegner in einem anderen Verfahren der Konkurs eröffnet. Deshalb ist das vorliegende Verfahren als erledigt abzuschreiben. Die Kosten sind ausgangsgemäss dem Gesuchsgegner aufzuerlegen, da er mit dem Zahlungsverzug das Verfahren veranlasst hat. Nachdem für die Kosten, die bis und mit der Einstellung des Konkurses mangels Aktiven oder bis zum Schuldenruf entstehen, haftet, wer das Konkursbegehren stellt (vgl. Art. 169 Abs. 1 SchKG), wobei zu den Kosten im Sinne dieser Bestimmung auch die Gebühren des Konkursgerichts zählen (BSK SchKG-Nordmann, Art. 169 Rz. 7 und 27), wird der durch der Gesuchsteller geleistete Kostenvorschuss verrechnet, so dass den Gesuchstellern gegenüber der Konkursmasse eine Forderung von Fr. 150.00 zusteht. Die Gerichtspräsidentin verfügt:

Der Gesuchsteller reichte mit Eingabe vom 30.03.2026 ein Konkursbegehren gegen den Gesuchsgegner ein. Mit Entscheid vom 01.06.2026 wurde über den Gesuchsgegner in einem anderen Verfahren der Konkurs eröffnet. Deshalb ist das vorliegende Verfahren als erledigt abzuschreiben. Die Kosten sind ausgangsgemäss dem Gesuchsgegner aufzuerlegen, da er mit dem Zahlungsverzug das Verfahren veranlasst hat. Nachdem für die Kosten, die bis und mit der Einstellung des Konkurses mangels Aktiven oder bis zum Schuldenruf entstehen, haftet, wer das Konkursbegehren stellt (vgl. Art. 169 Abs. 1 SchKG), wobei zu den Kosten im Sinne dieser Bestimmung auch die Gebühren des Konkursgerichts zählen (BSK SchKG-Nordmann, Art. 169 Rz. 7 und 27), wird der durch der Gesuchsteller geleistete Kostenvorschuss verrechnet, so dass den Gesuchstellern gegenüber der Konkursmasse eine Forderung von Fr. 150.00 zusteht. Die Gerichtspräsidentin verfügt:

1.

Das Verfahren wird infolge Konkurseröffnung in einem anderen Verfahren als erledigt abgeschrieben. Amtsblatt des Kantons Aargau © 2026 Amtsblatt des Kantons Aargau 1 von 2

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2.

Die auf Montag, 21. September 2026, 10:00 Uhr, angesetzte Verhandlung findet nicht statt.

3.

Die reduzierte Entscheidgebühr von Fr. 150.00 wird dem Gesuchsgegner auferlegt und mit dem Kostenvorschuss der Gesuchsteller verrechnet, so dass dem Gesuchsteller gegenüber der Konkursmasse eine Forderung von Fr. 150.00 zusteht. Den Gesuchstellern steht ein Anspruch von Fr. 200.00 aus der Restanz ihres Kostenvorschusses zu.

4.

Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Dieser Entscheid wird dem Gesuchsgegner öffentlich zugestellt. Rechtsmittelbelehrung (Art. 110 i.V.m. Art. 319 ff. ZPO) Die Kostenbestimmung dieses Entscheides kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden. Mit der Beschwerde kann eine unrichtige Rechtsanwendung oder eine offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden (Art. 320 ZPO). Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen (Art. 321 Abs. 1 ZPO). Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten und welche Abänderungen beantragt werden. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 321 Abs. 3 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Obergericht und für jede Gegenpartei einzureichen (Art. 131 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 56 Abs. 2 SchKG i.V.m. Art. 145 Abs. 2 ZPO). Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht. Das Obergericht kann die Vollstreckbarkeit jedoch aufschieben (Art. 325 Abs. 1 und 2 ZPO). Ein entsprechender Antrag wäre mit der Beschwerde zu stellen. Bezirksgericht Baden Die Gerichtspräsidentin 4 © 2026 Amtsblatt des Kantons Aargau 2 von 2 -- 2 of 2 --