00.098.389
Entscheid vom 12.06.2026
25. Juni 2026Deutsch1 min
Source ag.ch
Publ.-Nr: 00.098.389 Stelle: Bezirksgericht Bremgarten Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse Veröffentlicht: 25.06.2026 Entscheid vom 12.06.2026 Gesuchstellerin Stockwerkeigentümergemeinschaft, Rebmattweg 14, 5612 Villmergen vertreten durch Xaver Meyer AG, Winteristrasse 20, 5612 Villmergen Gesuchsgegnerin Carmen Meyer, Rebmattweg 14, 5612 Villmergen Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Stockwerkeigentümerpfandrecht Art. 712i ZGB Die Gerichtspräsidentin verfügt:
Erwägungen
1.
Das Verfahren wird als durch Rückzug des Gesuches erledigt abgeschrieben.
2.
Die Entscheidgebühr von Fr. 500.00 wird der Gesuchsgegnerin auferlegt. Die Gerichtskasse wird nach Rechtskraft angewiesen, der Gesuchstellerin ihren Vorschuss zurückzuerstatten. Die Gesuchsgegnerin hat dem Gericht Fr. 500.00 zu bezahlen.
3.
Die Gesuchsgegnerin wird verpflichtet, der Gesuchstellerin eine Parteientschädigung von Fr.
50.00
zu bezahlen. Bezirksgericht Bremgarten Präsidium 2 des Zivilgerichts Amtsblatt des Kantons Aargau © 2026 Amtsblatt des Kantons Aargau 1 von 1
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