Lexipedia

Entscheid

100 2021 257

Regierungsstatthalteramt (RSA)

15. September 2021Deutsch5 min

Source be.ch

Sachverhalt

1. Das Ablehnungsbegehren vom 18. August 2021 wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

2. Die Kosten des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von Fr. 1'000.--, werden dem Gesuchsteller aufer­legt.

3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.

4. Zu eröffnen:

- Gesuchsteller

Erwägungen

- Verwaltungsrichter Michel Daum

und mitzuteilen:

- B.________ AG

- Einwohnergemeinde C.________

- Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern

Der Abteilungspräsident: Die Gerichtsschreiberin:

Rechtsmittelbelehrung

Gegen dieses Urteil kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Bundes­gericht, 1000 Lausanne 14, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gemäss Art. 39 ff., 82 ff. und 90 ff. des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2005 über das Bun­des­ge­richt (BGG; SR 173.110) geführt werden.