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Entscheid

100 2021 289

Abbruch von Nebenbauten und Neubau eines Mehr- und eines Zweifamilienhauses mit Einstellhalle (Entscheid der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern vom 3. Februar 2020; BVD 110/2019/111)

6. Dezember 2021Deutsch6 min

Source be.ch

Sachverhalt

1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2. Die Kosten des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von Fr. 500.--, werden dem Beschwerdeführer auf­erlegt.

3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.

4. Zu eröffnen:

Erwägungen

- Beschwerdeführer

- Amt für Umwelt und Energie des Kantons Bern

- Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern

Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin:

Rechtsmittelbelehrung

Gegen dieses Urteil kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Bundes­gericht, 1000 Lausanne 14, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gemäss Art. 39 ff., 82 ff. und 90 ff. des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2005 über das Bun­des­ge­richt (BGG; SR 173.110) geführt werden.