Lexipedia

Entscheid

100 2023 306

Verwaltungsgericht

15. Mai 2017Deutsch6 min

Source be.ch

Sachverhalt

1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.

2. Es werden weder Verfahrenskosten erhoben noch Parteikosten ge­spro­chen.

3. Zu eröffnen:

- Beschwerdeführer

- Beschwerdegegnerin 1 (Beilage: Kopie der Eingabe des Beschwerde­führers vom 21.11.2023)

Erwägungen

- Beschwerdegegnerin 2 (Beilage: Kopie der Eingabe des Beschwerde­führers vom 21.11.2023)

- Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Sannen (Beilage: Kopie der Eingabe des Beschwerdeführers vom 21.11.2023)

- Spital STS AG (Beilage: Kopie der Eingabe des Beschwerdeführers vom 21.11.2023)

- Alterswohnen STS AG (Beilage: Kopie der Eingabe des Beschwerde­führers vom 21.11.2023)

Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin:

Rechtsmittelbelehrung

Gegen dieses Urteil kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Bundes­gericht, 1000 Lausanne 14, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gemäss Art. 39 ff., 82 ff. und 90 ff. des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2005 über das Bundes­ge­richt (BGG; SR 173.110) geführt werden.