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Entscheid

100 2025 397

Examen de la légalité et de l'adéquation de la détention en vue du renvoi (décision du 26 janvier 2026)

26. Januar 2026Deutsch12 min

Source be.ch

Sachverhalt

1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.

2. Die Kosten des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht, bestimmt auf eine reduzierte Pauschalgebühr von Fr. 800.--, werden dem Beschwerde­führer auferlegt.

3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.

4. Zu eröffnen:

Erwägungen

- Beschwerdeführer

- Sicherheitsdirektion des Kantons Bern

- Einwohnergemeinde Bern

- Staatssekretariat für Migration

Der Abteilungspräsident: Die Gerichtsschreiberin:

Rechtsmittelbelehrung

Gegen dieses Urteil kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, subsidiäre Verfassungsbeschwerde gemäss Art. 39 ff. und 113 ff. des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (BGG; SR 173.110) geführt werden.