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Entscheid

100 2025 70

Baubewilligung; Abbruch bestehender Gebäude und Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit gemeinsamer Einstellhalle (Entscheid der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern vom 24. Mai 2023; BVD 110/2

14. April 2025Deutsch7 min

Source be.ch

Sachverhalt

1. Das Ablehnungsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. Die Akten gehen zur Fortsetzung des Beschwerdeverfahrens RA Nr. 110/2022/27 zurück an die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern.

2. Die Kosten des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von Fr. 1'000.--, werden der Gesuchstellerin auferlegt.

3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.

4. Zu eröffnen:

Erwägungen

- Gesuchstellerin

- Gesuchsgegner

Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin:

Rechtsmittelbelehrung

Gegen dieses Urteil kann innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gemäss Art. 39 ff., 82 ff. und 90 ff. des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (BGG; SR 173.110) geführt werden.