DGZ.2024.6
Aufsichtsrechtliche Anzeige
7. Oktober 2024Deutsch2 min
2024 zog der inzwischen anwaltlich vertretene Anzeigesteller seine
Source bs.ch
Appellationsgericht
des Kantons Basel-Stadt
Dreiergericht
DGZ.2024.6
ENTSCHEID
vom 7.
Oktober 2024
Mitwirkende
Dr. Olivier Steiner, Dr. Claudius
Gelzer, lic. iur. André Equey
und a.o.
Gerichtsschreiberin MLaw Siena Nigon
Beteiligte
Zivilgericht Basel-Stadt
Bäumleingasse
5, Postfach, 4001 Basel
Gegenstand
Aufsichtsrechtliche Anzeige
von A____ vom 19. Juli 2024
Erwägungen
Mit Eingabe vom 19. Juli 2024 (Abgabe am Schalter des
Appellationsgerichts am 22. Juli 2024) wandte sich A____ (nachfolgend
Anzeigesteller) an das Appellationsgericht. Diese Eingabe wurde vom
Appellationsgericht unter anderem als aufsichtsrechtliche Anzeige wegen
angeblicher Verletzungen von Amtspflichten beim Zivilgericht entgegengenommen.
Für aufsichtsrechtliche Anzeigen gegen die der Aufsicht des
Appellationsgerichts unterstehende Gerichte ist ein Dreiergericht des
Appellationsgerichts zuständig (§ 92 Abs. 1 Ziff. 12 des
Gerichtsorganisationsgesetzes [GOG, SG 154.100]). Mit Eingabe vom 17. September
Sachverhalt
2024 zog der inzwischen anwaltlich vertretene Anzeigesteller seine
aufsichtsrechtliche Anzeige zurück und beantragte die kostenlose Abschreibung
des aufsichtsrechtlichen Verfahrens. Aufgrund der vorliegenden Akten besteht
auch kein Anlass für ein Einschreiten von Amtes wegen. Folglich ist das durch
die aufsichtsrechtliche Anzeige vom 19. Juli 2024 veranlasste
aufsichtsrechtliche Verfahren einzustellen.
Demgemäss
erkennt das Appellationsgericht (Dreiergericht):
://: Die Eingabe von A____ vom 19. Juli 2024
Erwägungen
wird dem Zivilgericht zugestellt.
Das durch die aufsichtsrechtliche
Anzeige vom 19. Juli 2024 veranlasste aufsichtsrechtliche Verfahren wird
eingestellt.
Es werden keine Kosten erhoben.
Mitteilung an:
-
Anzeigesteller
-
Zivilgericht Basel-Stadt
APPELLATIONSGERICHT BASEL-STADT
Die Gerichtsschreiberin
MLaw Siena Nigon