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Entscheid

10-121

Verwaltungsbehörden 15.03.1990 10.121

15. März 1990Deutsch5 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Mit Eingabe vom 15. Februar 1988 reicht die Schweizerische Vereinigung der Gemeindekranken- und Gesundheitspflegeorganisationen mit fünf weiteren Organisationen eine Petition ein. Die Petition wurde anlässlich des ersten schweizerischen Spitex-Kongresses im August 1987 von 600 Kongressteilnehmern unterzeichnet. Die Petenten bitten das Parlament und den Bundesrat, die spitalexterne Krankenpflege zu fördern und dabei die Spitex-Thesen zu berücksichtigen.

2.

Die Petenten machen darauf aufmerksam, dass nach jahrzehntelangen Investitionen im Spitalbereich die über hundertjährige Arbeit der Spitex neu zu entdecken und neu zu würdigen sei. Ihre Forderungen fassen sie in neun Thesen zusammen:

1.

Spitalinterne und spitalexterne Krankenpflege sind gleichwertige, sich ergänzende Partner.

2.

Die Grenze spitalintern/spitalextern ist durch medizinische, pflegerische und soziale Kriterien gegeben. Sie ist immer existent und in weiten Bereichen verschiebbar.

3.

Präventive Massnahmen unterstützen die heutige Krankenund Gesundheitspflege.

4.

Patientengerechte Pflege bedarf des sinnvollen Miteinanders von menschlicher Zuwendung im gewünschten Umfeld und kostenbewusster Medizintechnologie.

5.

In der Krankenpflege zu Hause sind die Angehörigen des Patienten eine zentrale Stütze. Ihr Bemühen muss selbst wieder durch geeignete Massnahmen unterstützt werden.

6.

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller Spitexpartner ist notwendig, um die patientengerechte Betreuung zu realisieren.

7.

Der Patient in der spitalexternen Krankenpflege ist auch versicherungsmässig und finanziell dem Spitalpatienten gleichzustellen.

8.

Bei der zukünftigen Entwicklung sollen die organisch gewachsenen Strukturen der spitalexternen Krankenpflege, wo sie sinnvoll sind, erhalten bleiben; Vereinheitlichung und Koordination sind unumgänglich.

9.

Die massive Zunahme der älteren Bevölkerung bewirkt einen enormen Bettenbedarf für Langzeitpflege-Plätze. Durch bauliche Massnahmen wird diese Aufgabe nicht zu bewältigen sein. Folge ist der notwendige Ausbau der spitalexternen Kranken- und Gesundheitspflege.

3.

Die Kommission behandelte am 22. Januar 1990 diese Eingabe. Sie unterstützt die Anliegen der Petenten und ist der Meinung, dass die Forderungen in die kommenden Revisionsarbeiten der entsprechenden Gesetze einzubeziehen sind. M. Huber présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:

1.

Par lettre du 15 février 1988, la Fédération suisse des services de soins infirmiers de santé publique (FSSP) a déposé

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Standesinitiative des Kantons Waadt Revision des KUVG Initiative du canton de Vaud Révision de la LAMA In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer 10.121 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 15.03.1990 - 08:00 Date Data Seite 177-177 Page Pagina Ref. No 20 018 593 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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