1963
Verwaltungsbehörden 31.12.1993 1963
31. Dezember 1993Deutsch18 min
Source admin.ch
Bundesregie in Gabès Die Übertragung von Projekten auf private Hilfswerke nach 1963 Von Regina Mathys Bis Anfang der sechziger Jahre führten allein private Hilfswerke Entwicklungsprojekte durch, wofür sie vom Bund teilweise Beiträge erhielten. 1962 stieg der Dienst für technische Zusammenarbeit (DftZ) selbst in die Projektarbeit ein, womit eine direktere Kontrolle über die Projekte verbunden war. Dabei erwiesen sich die gemischten Projekte am erfolgversprechendsten, jedoch auch am arbeitsintensivsten und organisatorisch aufwendigsten1. Da der DftZ personell nicht beliebig erweitert werden konnte und sich zudem Schwierigkeiten bei der Rekrutierung geeigneter Fachleute ergaben, suchte August Lindt, seit 1963 neuer Delegierter2, nach einer neuen Form der Durchführung von Entwicklungsprojekten. Er fand sie in den sogenannten Regieprojekten; was darunter zu verstehen ist, wie und unter welchen Konditionen sie durchgeführt wurden, zeigt das folgende Beispiel. Regieprojekt Gabès Im Juni 1963 erwähnte der DftZ in einem Schreiben an die Finanzverwaltung zum erstenmal, dass er beabsichtige, einzelne Projekte, bei denen ein besonderes Interesse des Bundes vorlag, voll zu finanzieren und die Durchführung einer privaten Organisation zu übertragen3. Dieser Vorschlag ging auf eine Unterredung zwischen August Lindt und der Stiftung für technische Entwicklungshilfe4 zurück, die in jenen Tagen im Büro des Delegierten stattgefunden hatte. Es ging darum abzuklären, ob die Stiftung in Regie ein Projekt zur Errichtung eines Technikums in Gabès durchführen könnte, das die tunesische Botschaft in Bern dem DftZ am 31. Mai 1963 unterbreitet hatte5.
Erwägungen
1.
Zur Definition der gemischten Projekte vgl. den Aufsatz von Branka Fluri in diesem Band.
2.
Der erste DftZ war Hans Keller; auf ihn folgte 1963-1966 August Lindt und 1966-1974 Sigismond Marcuard.
3.
DftZ (Rolf Wilhelm) an Finanzverwaltung (Bruno Müller), 24.6.1963, BAR E 2003 (A) 1976/44 Bd 34.
4.
Vgl. zur Stiftung den Aufsatz von Ka Schuppisser in diesem Band.
5.
DftZ intern (H. Schildknecht an August Lindt), 1.7.1963, BAR E 2003 (A) 1976/44 Bd 215. 394
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Es handelte sich dabei um ein gemischtes Projekt, das die Erteilung von Stipendien, Expertenmissionen und Materiallieferungen umfassen sollte. Da sich manche Gebiete Tunesiens wegen ihres Wüstencharakters wenig für eine landwirtschaftliche Entwicklung eignen, unternahm die tunesische Regierung damals grosse Anstrengungen zur Förderung von Industrie und Dienstleistungen, wozu vor allem Massnahmen auf dem Gebiet der Berufsbildung gehörten. In jedem der dreizehn Regierungsbezirke sollte ein Berufsbildungszentrum für Erwachsene eingerichtet werden. Dank der Hilfe der Internationalen Arbeitsorganisation konnten im Jahre 1963 die ersten drei Schulungsstätten eingeweiht werden. Das mit Schweizer Hilfe zu errichtende vierte Zentrum sollte in Gabès realisiert werden. Landwirtschaftlich bietet die Gegend um Gabès wenig Möglichkeiten. Deshalb hoffte man auf eine allmähliche Industrialisierung; eine chemische Anlage, eine Zementfabrik und eine Ziegelei sollten vor Ende 1966 ihren Betrieb aufnehmen und den ersten Abgängern der technischen Schule Arbeitsplätze bieten6. Sowohl der Delegierte August Lindt als auch Hans Schindler, Präsident der Stiftung, waren sich einig, dass es sich um ein unterstützungswürdiges Projekt handelte. Als Standort hatte die tunesische Regierung mit Gabès eine kleine Provinzstadt im Süden ausgewählt. Ziel des Projekts war die basisnahe Ausbildung von Praktikern auf zukunftsträchtigen Sachgebieten. Die Stiftung zeigte sich nach der Unterredung am Projekt interessiert, wollte aber noch keine Verpflichtungen eingehen. Sie überliess dem DftZ ihren Vertrag mit Indien, wo sie ein ähnliches Ausbildungsprogramm leitete, zur Einsichtnahme7. Schon nach wenigen Tagen unterbreitete die Stiftung dem DftZ eine Liste von Fragen zur weiteren Abklärung, nachdem sie die von der tunesischen Regierung vogelegten Unterlagen gründlich geprüft hatte8. Im September 1963 erklärte sich die Stiftung unter gewissen Voraussetzungen zur Übernahme des Projekts bereit. Die Stiftung sollte noch zum Vertrag zwischen dem DftZ und Tunesien Stellung nehmen können, bevor dieser ratifiziert war. Auch das Verhältnis zwischen der Stiftung und dem DftZ sollte vertraglich geregelt werden. Die Stiftung verpflichtete sich, für die Schule ein Programm zu erarbeiten, das die zeitliche Dauer und die zu unterrichtenden Berufsarten festlegte. Ferner sollte der Architekt und DftZ-Experte Rico Christ das Projekt in baulicher Hinsicht betreuen. Dabei forderte die Stiftung, dass der Direktor der Schule ein Schweizer sei und sie aus Werbegründen
6.
Mitteilung des EPD, 5.3.1964, BAR E 2005 (A) 1978/137 Bd 170.
7.
DftZ (Peter Wiesmann) Aktennotiz, 28.6.1963, BAR E 2003 (A) 1976/44 Bd 215.
8.
DftZ intem (wie Anm. 5). 395
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fünfzig Prozent der Lohnkosten der schweizerischen Angestellten übernehmen dürfe9. Während der Erarbeitung des Antrags an den Bundesrat10 definierte Lindt die Art und den Nutzen eines Regieprojekts gegenüber einem Mitarbeiter wie folgt: «Die Frage der Regieprojekte bedarf allerdings noch einer Präzisierung. Für die Ausarbeitung solcher Projekte hat der Bund die Initiative ergriffen. Wie Sie richtig sagen, bleibt auch letztlich die Verantwortung für die Durchführung beim Bund. Hingegen muss die private Organisation doch als Aktionsträger bezeichnet werden, denn die Institution der Regieprojekte bezweckt, den Vorwurf zu widerlegen, dass sich auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe in der Schweiz ein zunehmender Etatismus bemerkbar mache. Regieprojekte sollen den DftZ entlasten, weshalb die Erledigung praktischer Detailfragen direkt zwischen der Privatorganisation und der ausländischen Amtsstelle erfolgt.»1 ' Dem Argument der Entlastung liegt zu Grunde, dass die kombinierten Projekte an den DftZ viel höhere Ansprüche stellten als einfache Projekte. Der DftZ konnte aber seinen Personalbestand in Anbetracht steter Kritik durch die Eidg. Finanzverwaltung und das Personalamt nicht beliebig erweitern. Diese Stellen hatten ein Mitspracherecht, wurden doch die Personalgehälter des DftZ aus einem gesonderten Personalkredit des EPD und nicht aus dem
60.
Mio.-Kredit für technische Zusammenarbeit bezahlt. 1963 hatte Bundesrat Friedrich Traugott Wahlen in einem Nachtragskreditbegehren beantragt, beim DftZ den Personalbestand von 40 auf 63 Einheiten zu erhöhen, was die Finanzverwaltung allerdings nicht akzeptierte. Laut einem internen Besprechungsprotokoll des DftZ wurde «seitens der Finanzverwaltung und des Personalamtes (...) die Meinung ausgedrückt, es könne nicht schaden, wenn das Tempo der technischen Zusammenarbeit etwas eingeschränkt werde und damit dem Grundsatz der Konjunkturdämpfung auch auf diesem Sektor Nachachtung verschafft werde. Es wird allgemein anerkannt, dass die Sektion Planung und Projekte heute überlastet ist, es wird jedoch gefordert, dass das Nachtragskreditbegehren auf das strikte Minimum herabgesetzt werde.»12 Ab März 1964 kam zusätzlich erschwerend ein Bundesratsbeschluss betreffend die Plafonierung des Personalbestands des Bundes hinzu. Von da an war
9.
Aktennotiz (R. Wilhelm) aufgrund einer Unterredung des DftZ mit der Stiftung, 18.9.1963, BAR E 2003 (A) 1976/44 Bd 34.
10.
Die Projektkosten überschritten die Finanzkompetenz des Delegierten.
11.
DftZ intern (Lindt an Richard Pestalozzi), 3.2.1964, BAR E 2005 (A) 1978/137 Bd 170.
12.
Besprechungsprotokoll DftZ (Walter Aider), 18.6.63, BAR E 2003 (A) 1976/44 Bd 20. 396
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es dem DftZ nur noch möglich, über das EPD beim Eidg. Finanz- und Zolldepartement (EFZD) um zusätzliche Stellen anzufragen, das die Abklärung des Bedarfs dem Personalamt sowie der Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung (ZOB) übertrug. In den Besprechungen zwischen dem EFZD, dem Personalamt, der ZOB und dem DftZ «märtete» man wahrlich um jede neue Stelle. Den Entscheid fällte dann jeweils der EFZD-Vertreter13. Viele der für den DftZ arbeitenden Experten strebten jedoch ein Angestelltenverhältnis mit dem Bund an und mussten somit dem Personalbestand des DftZ zugerechnet werden. «Ein befriedigendes Funktionieren des Dienstes wird sich nur dann gewährleisten lassen, wenn wir diesen Experten eine Dauerstellung bieten können zu einem Gehalt, das genügend attraktiv ist, um einen häufigen Wechsel zu vermeiden.»14 Tatsächlich waren die Gehälter für die Experten so gering bemessen, dass es dem DftZ sehr schwer fiel, qualifizierte Experten zu finden. «Kürzlich haben wir ein Inserat in 15 Schweizer Zeitungen aufgegeben, um Ausschau nach weiteren solchen Experten zu halten. Das Ergebnis ist entmutigend und bestätigt unsere früheren Feststellungen: die Angebote von qualifizierten Kräften sind rar und diejenigen Fachleute, die wir haben möchten, sind für uns gehaltsmässig meist nicht erreichbar.»15 Die Durchführbarkeit eines guten Projekts hing jedoch davon ab, ob der DftZ geeignete Leute dafür verpflichten konnte. Auf einzelnen Sachgebieten erwies sich dies als sehr schwierig. Das begrenzte Potential an Fachpersonal brachte den DftZ oft an die Grenze seiner eigenen «Hilfsmöglich-keiten». In einem Regieprojekt wurde jedoch die Suche nach geeigneten Experten der durchführenden privaten Organisation übertragen, die häufig auch über bessere Kontakte als der DftZ zur Wirtschaft verfügte und so «ihren» Experten den Wiedereinstieg nach einem Projekteinsatz erleichtern konnte. Der Bundesrat hiess am 21. Februar 1964 den von Lindt ausgearbeiteten Antrag Wahlens gut16, der für das Gabès-Projekt eine Bundesbeteiligung von l'688'OOO Franken vorsah. Am 21. April konnte der entsprechende Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Tunesien über das «Ausbildungszentrum für Erwachsene in Gabès» unterzeichnet werden. Mit Tunesien, das ein Schwerpunktland schweizerischer technischer Zusammenarbeit war, hatte die
es dem DftZ nur noch möglich, über das EPD beim Eidg. Finanz- und Zolldepartement (EFZD) um zusätzliche Stellen anzufragen, das die Abklärung des Bedarfs dem Personalamt sowie der Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung (ZOB) übertrug. In den Besprechungen zwischen dem EFZD, dem Personalamt, der ZOB und dem DftZ «märtete» man wahrlich um jede neue Stelle. Den Entscheid fällte dann jeweils der EFZD-Vertreter13. Viele der für den DftZ arbeitenden Experten strebten jedoch ein Angestelltenverhältnis mit dem Bund an und mussten somit dem Personalbestand des DftZ zugerechnet werden. «Ein befriedigendes Funktionieren des Dienstes wird sich nur dann gewährleisten lassen, wenn wir diesen Experten eine Dauerstellung bieten können zu einem Gehalt, das genügend attraktiv ist, um einen häufigen Wechsel zu vermeiden.»14 Tatsächlich waren die Gehälter für die Experten so gering bemessen, dass es dem DftZ sehr schwer fiel, qualifizierte Experten zu finden. «Kürzlich haben wir ein Inserat in 15 Schweizer Zeitungen aufgegeben, um Ausschau nach weiteren solchen Experten zu halten. Das Ergebnis ist entmutigend und bestätigt unsere früheren Feststellungen: die Angebote von qualifizierten Kräften sind rar und diejenigen Fachleute, die wir haben möchten, sind für uns gehaltsmässig meist nicht erreichbar.»15 Die Durchführbarkeit eines guten Projekts hing jedoch davon ab, ob der DftZ geeignete Leute dafür verpflichten konnte. Auf einzelnen Sachgebieten erwies sich dies als sehr schwierig. Das begrenzte Potential an Fachpersonal brachte den DftZ oft an die Grenze seiner eigenen «Hilfsmöglich-keiten». In einem Regieprojekt wurde jedoch die Suche nach geeigneten Experten der durchführenden privaten Organisation übertragen, die häufig auch über bessere Kontakte als der DftZ zur Wirtschaft verfügte und so «ihren» Experten den Wiedereinstieg nach einem Projekteinsatz erleichtern konnte. Der Bundesrat hiess am 21. Februar 1964 den von Lindt ausgearbeiteten Antrag Wahlens gut16, der für das Gabès-Projekt eine Bundesbeteiligung von l'688'OOO Franken vorsah. Am 21. April konnte der entsprechende Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Tunesien über das «Ausbildungszentrum für Erwachsene in Gabès» unterzeichnet werden. Mit Tunesien, das ein Schwerpunktland schweizerischer technischer Zusammenarbeit war, hatte die
13 Verfügung des EFZD, 12.3.1964, BAR E 2005 (A) 1978/137 Bd 8; Gesprächsprotokoll DftZ (Walter Aider), 19.8.1966, E 2005 (A) 1978/137 Bd 8.
14 DftZ (August Lindt) an den Chef der Abteilung für Verwaltungsangelegenheiten (Max Grässli), 19.3.1963, BAR E 2003 (A) 1976/44 Bd 20.
15 DftZ (August Lindt) an die Personalsektion der Abteilung für Verwaltungsangelegenheiten, 30.7.1963, BAR E 2003 (A) 1976/44 Bd 20.
16 EPD, Projektantrag an den Bundesrat, 10.2.1964, BAR E 2005 (A) 178/137 Bd 170. 397
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Schweiz bereits am 2. Dezember 1961 ein Rahmenabkommen abgeschlossen. Dieses enthielt generelle Bestimmungen über die Art der Zusammenarbeit, so dass es sich erübrigte, in jedem Projektabkommen diese erneut aufzugreifen17. Der Gabès-Vertrag regelte die Projektleitung, die Phasen des Projektablaufs, die Dauer - voraussichtlich drei Jahre, mit der Möglichkeit einer Verlängerung bis um fünf Jahre - sowie die Plafonierung des schweizerischen Beitrags. Der Bund verpflichtete sich, die gesamte Werkstattausrüstung und einen Teil der übrigen Einrichtung zu liefern sowie den Direktor und sechs schweizerische Fachinstruktoren zu rekrutieren und zu entlöhnen. Die tunesische Regierung stellte das Areal und die Gebäulichkeiten zur Verfügung, übernahm die Entlohnung des tunesischen Personals sowie die Betriebskosten. Weiter sorgte sie für die Ausstattung und Einrichtung des Zentrums, soweit dafür nicht schweizerische Lieferungen in Frage kamen. Im Vertrag mit Tunesien wurde die Stiftung mit keinem Wort erwähnt18. Eine Woche nach dem Staatsvertrag unterschrieben der DftZ und die Stiftung eine Vereinbarung, die den im folgenden beschriebenen Projektverlauf regelte. Während sich das Zentrum unter der Leitung von Rico Christ im Bau befand, überprüfte und ergänzte die Stiftung die Materiallisten und organisierte den Materialtransport. Bei der Fällung von grundsätzlichen Entscheiden über die Gestaltung und Entwicklung des Projekts, wie auch bei der Wahl des Direktors, verständigte sich die Stiftung jeweils mit dem DftZ. Sie ernannte William Gauthey, Abteilungsvorsteher der Berufsschule in Lausanne, zum Direktor des Zentrums und schloss mit ihm einen Arbeitsvertrag über drei Jahre ab, der am 1. August 1964 in Kraft trat19. Dank der ausgezeichneten Kontakte der Stiftung zur Wirtschaft konnten auch sechs geeignete Instruktoren für die einzelnen Ausbildungsrichtungen gefunden und verpflichtet werden. Die Schweizer Experten in Tunesien waren also Angestellte der Stiftung, die, unüblich für ein Regieprojekt, fünfzig Prozent der Lohnkosten trug. Leider verzögerte sich die Fertigstellung des Baus. Statt am 1. Oktober 1964 konnte das Zentrum erst am 19. April 1965 in Betrieb genommen und am 5. Mai 1965 offiziell eröffnet werden. An diesem Anlass nahmen auf tunesischer Seite Mondher Ben Ammar, Secrétaire d'Etat à la Jeunesse, aux Sports et aux Affaires Sociales, sowie Ahmed Belalouna, Gouverneur von Gabès, teil. Die Schweiz wurde durch Hans Schindler, Präsident der Stiftung, und
17 Seit Dezember 1962 konnte der Bundesrat solche Abkommen in eigener Kompetenz schliessen; vgl. Botschaft über die Weiterfuhrung der technischen Zusammenarbeit der Schweiz mit den Entwicklungsländern, 10.11.1971, BB1 1971 II 23.
18 Vertrag mit Tunesien, BAR E 2003 (A) 1976/44 Bd 215. 398
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den schweizerischen Botschafter in Tunesien, Walter Bossi, vertreten20. Für den ersten Ausbildungskurs wählte man von 540 Anwärtern 90. Aufgeteilt in sechs Klassen zu je fünfzehn Schülern wurden sie in Jahreskursen, nach den von der Stiftung erstellten Lehrplänen, zu Bauschlossern, Automechanikern, Autoelektrikern, Unterhaltsmechanikern, Elektroinstallateuren und Sanitärinstallateuren ausgebildet21. Von diesen konnten im Juni 1966 deren 64 ihre Ausbildung mit einem Diplom abschliessen. Die Plazierung der Absolventen erwies sich schwieriger als erwartet, da die Industrialisierung der Gegend von Gabès gegenüber der Planung im Rückstand war. Bis Ende November 1966 fanden zwei Drittel der Absolventen einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Arbeitsplatz; die anderen suchten im Norden des Landes eine Anstellung. Die Erfahrungen des ersten Kurses zeigten eindeutig, dass eine Verlängerung der Ausbildungszeit auf zwei Jahre und eine bessere Anfangsselektion notwendig waren22. Ein- bis zweimal jährlich schickte die Stiftung einen Angestellten nach Gabès, welcher das Zentrum begutachtete, die Arbeit des schweizerischen Direktors überprüfte, und, wenn sich dies als angezeigt erwies, Kontakt mit den tunesischen Behörden aufnahm23. Ansonsten korrespondierte die Stiftung direkt mit den zuständigen tunesischen Stellen. Zeitweilen setzte sich auch der Botschafter in Tunesien, Walter Bossi, für Anliegen des schweizerischen Direktors des Zentrums bei der tunesischen Regierung ein, oder er vermittelte zwischen der Stiftung, dem DftZ und den tunesischen Instanzen24. Die Stiftung erstattete dem DftZ vierteljährlich Bericht über das Projekt. Die Abrechnungen über das Gabès Projekt wurden, nach deren Prüfung durch die Kontrollstelle und den Stiftungsrat, dem Delegierten jährlich vorgelegt. Der Dienst wiederum übergab die Jahresabrechnung der Finanzkontrolle des Bundes zur erneuten Prüfung. Jeweils Mitte Jahr ersuchte die Stiftung den
19 DftZ, Anstellungsvertrag mit William Gauthey, 3.6.1964, BAR E 2005 (A) 1978/137 Bd 170.
20 Stiftung Jahresbericht 1964 (Hans Schindler), BAR E 2005 (A) 1978/137 Bd 472.
21 Jahresbericht Stiftung 1963 (Hans Schindler), Mai 1964, BAR E 2005 (A) 1978/137 Bd 472.
22 Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit der Schweiz mit den Entwicklungsländern, 27.12.1966, BB1 1967 I 23.
23 Stiftung (Meinrad Eisenring) an den schweizerischen Botschafter in Tunesien (Walter Bossi), 16.6.1964, BAR E 2005 (A) 1978/137 Bd 170; Jahresbericht der Stiftung 1965 (Hans Schindler), März 1966, BAR E 2005 (A) 1978/137 Bd 472.
24 Bericht vom schweizerischen Botschafter in Tunesien (Walter Bossi) an den DftZ, 25.5.1965, BAR E 2005 (A) 1978/137 Bd 170. 399
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DftZ, den für das laufende Jahr budgetierten Bundesbeitrag auf das Gabès-Konto der Stiftung bei der Bank Leu in Zürich zu überweisen25. Der spätere tunesische Direktor sowie sechs tunesische Instruktoren, die nach der Übergabe des Projekts in tunesische Hände die Aufgabe der schweizerischen Instruktoren übernehmen sollten, wurden von der Stiftung während eines Jahres in der Schweiz ausgebildet. Wie erwartet, verlängerte der DftZ den Vertrag mit Tunesien um eine zweite (1967-1969) und eine dritte Phase (1969-1971). Auf ausdrücklichen Wunsch der Tunesier übergab der DftZ das Zentrum am 15. Dezember 1971 an Tunesien. Der Abzug der Schweizer Lehrkräfte zog sich jedoch hin und wurde erst Ende Juli 1972 abgeschlossen. Ein Sachbearbeiter des DftZ, Rudolf Dannecker, hatte auf seiner Inspektionsreise im März 1971 festgestellt, dass ein «Follow-up» nach der Übergabe und dem endgültigen Rückzug der schweizerischen Lehrkräfte sehr wichtig sei, vor allem in Form von Ersatzteillieferungen, Dokumentationen und technischer Beratung26. Als Konsequenz dieses Berichts vereinbarte der DftZ mit der Stiftung, die sich seit 1972 Swisscontact nennt, einen «Follow-up» Vertrag, in dem sich das private Hilfswerk verpflichtete, bis 1977 die obgenannten Massnahmen durchzuführen, das Zentrum regelmässig zu besuchen und dem DftZ Bericht zu erstatten. Der DftZ stellte Swisscontact für diese Tätigkeit gesamthaft 120'000 Franken zur Verfügung. Allfällige Mehrkosten sollte die Stiftung selbst tragen27. Während der gesamten Vertragszeit von 1963 bis 1977 trug die Stiftung bzw. Swisscontact gegenüber dem DftZ die Verantwortung für die Durchführung des Projekts und konnte dafür von der Eidgenossenschaft haftbar gemacht werden28. Drei Fliegen auf einen Streich Die Regieprojekte entlasteten den DftZ, der bei der Rekrutierung von Experten Mühe bekundete und das Personal seines Dienstes nicht beliebig erweitern konnte, bei der Projektausarbeitung und -durchführung. Gleichzeitig konnte der Bund den Anteil der bilateralen gegenüber der multilateralen
25 Stiftung (Werner G. Zimmermann) an DftZ (August Lindt), 23.8.1967, BAR E 2005 (A) 1980/82 Bd 259; DftZ (Serge François Salvi) an die eidg. Finanzkontrolle (M. Luginbühl), 4.10.1967, BAR E 2005 (A) 1980/82 Bd 259.
26 DftZ intern (Rudolf Dannecker), Bericht zur technischen Zusammenarbeit mit Tunesien und Marokko, 9.3.1971, BAR E 2005 (A) 1983/18 Bd 381.
27 «Follow-up» Vertrag zwischen dem DftZ (S. Marcuard) und der Stiftung (Hans Schindler), 6.12.1972, BAR E 2005 (A) 1983/18 Bd 381. 400
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Hilfe steigern, was er seit 1961 anstrebte. «Die Verwendung des neuen Kredits soll in ähnlicher Weise wie die des 60-Millionen-Kredits erfolgen. Es werden sich allerdings einige Verschiebungen im Programm ergeben. So soll die multilaterale Hilfe zwar auch verstärkt werden, aber in weniger weitgehendem Masse als die bilaterale Hilfe. Statt etwa fünfzig Prozent sollen auf die multilaterale Hilfe künftig etwa vierzig Prozent des Totais entfallen.»29 Nach der Einführung der bundeseigenen gemischten Projekte dominierte die bilaterale Hilfe die multilaterale in einem Verhältnis von 2:130. In einem solchen Masse war dies wohl nur dank der Regieprojekte möglich, die im Zeitraum von 1962-1970 dreizehn Prozent der Bundesprojekte ausmachten. Indem die Verantwortung für diese Projekte beim Bund blieb, vermochte der DftZ die staatliche Kontrolle auf Projekte auszudehnen, die er sonst gar nicht hätte realisieren können. Dies wiederum trug zu einer besseren Koordination der Hilfsprojekte allgemein bei. Regieprojekte wurden fortan zu einer beliebten Form der Entwicklungszusammenarbeit. Der Bundesrat definierte sie acht Jahre später wie folgt: «Regieprojekte werden an private Organisationen, Unternehmen oder öffentliche Institutionen übertragen, die auf dem entsprechenden Projektfachgebiet und wenn möglich in Entwicklungsländern über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Entscheidend für die Frage, ob ein Projekt in Regie vergeben werden kann oder nicht, ist somit in erster Linie, ob das Projekt einen stark fachtechnischen Charakter trägt und wie weit für die Durchführung eine qualifizierte Organisation gefunden werden kann. Im allgemeinen werden, vom Anteil des Entwicklungslandes abgesehen, die gesamten Kosten eines Regieprojekts vom DftZ übernommen. Die Regieorganisation ist dem DftZ gegenüber für die vorgesehene Projektdurchführung verantwortlich, während der DftZ sich auf die Planung und Konzeption - oft in enger Zusammenarbeit mit der Regieorganisation - sowie die Kontrolle des Projekts konzentriert. Trotz dieser Aufgabenteilung trägt der DftZ weiterhin die Hauptverantwortung für das ganze Projekt.»31
28 Vereinbarung zwischen dem DftZ (August Lindt) und der Stiftung (Hans Schindler), 29.4.1963, BAR E 2005 (A) 1978/137 Bd 170.
29 Botschaft des Bundesrates über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit der Schweiz mit den Entwicklungsländern, 29.5.1964, BB1 19641 1092.
30 Leistungen des Bundes aus dem 60-Mio.-Kredit: multilaterale Aktionen 29'294'000 Franken, bilaterale Aktionen 25'635'000. Leistungen des Bundes aus dem 90-Mio.-Kredit: multilaterale Aktionen 21'675'000 Franken, bilaterale Aktionen 45'358'000 Franken. Information aus den Botschaften 1964 (wie Anm. 29), S. 1077/1078, und 1966 (wie Anm. 23), S. 14.
31 Botschaft (wie Anm. 17), statistische Angaben S, 53, Zitat S. 52. 401
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Bundesregie in Gabès. Die Übertragung von Projekten auf private Hilfswerke nach 1963 In Studien und Quellen Dans Etudes et Sources In Studi e Fonti Jahr 1993 Année Anno Band 19 Volume Volume Autor Mathys, Regina Auteur Autore Seite 394-401 Page Pagina Ref. No 80 000 150 Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert. Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses. Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.
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