1998
Verwaltungsbehörden 31.12.1998 1998
31. Dezember 1998Deutsch84 min
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Vom Umgang mit Geschichte im Jubiläumsjahr 1998 Die Jubiläumsaktivitäten zum 150-jährigen Bestehen des schweizerischen Bundesstaates und die Auseinandersetzung mit der Geschichte der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs Von Gregor Dill, Christoph Graf, Andreas Kellerhals I. Einleitung In den letzten zehn Jahren hatten Schweizerinnen und Schweizer verschiedentlich Grund, sich mit der Vergangenheit zu beschäftigen. Runde Geburtstage boten Grund zum Feiern. Andere Anlässe riefen nach sog. Bewältigung der Vergangenheit. Bei den 700-Jahrfeiern von 1991 wurde in erster Linie zurückgeblickt bis in mythologische Anfänge, unter weitgehender Ausblendung historisch-rekonstruierter Vergangenheit von Eidgenossenschaft und Bundesstaat. Kontinuitäten und Sonderfälle wurden beschworen. Am Rande gilt dies auch für die diesjährige 150-Jahrfeier des Bundesstaates. Der Blick richtet sich in diesem Fall zwar deutlich auf einen historisch gut erforschbaren und dokumentierten Abschnitt der Vergangenheit diesseits aller Mythologie. Aber auch hier werden einzelne Aspekte des Geschichtsbildes mythologisch überhöht. Dazu trägt nicht zeitliche Distanz, sondern gerade die teilweise zeitliche Nähe bei, ist doch rund ein Drittel der Geschichte des Bundesstaates eben nicht blosse Geschichte, sondern lebendige Erinnerung vieler Jubilierender. Und gerade dieser letzte Zeitraum - halb erinnert, halb historisch aufgearbeitet - umfasst auch das schattenreiche Kapitel der Schweiz im Zweiten Weltkrieg, ein Kapitel, das vielfach gerne verdrängt würde, obwohl es doch dringend nach 269 -- 1 of 51 -einer ernsthaften Auseinandersetzung ruft. Auch - oder gerade - mit dieser Vergangenheit muss sich die Gegenwart auseinandersetzen, will sie einen Weg in die Zukunft finden. Denn mythologische Anfänge sind als Ursprünge nicht zwingend Sprünge in eine bessere Zukunft, wie uns die bereits sehr medienpräsenten expo 01-Repräsentanten glauben zu machen versuchen. Im Dunkel der Zeit schwer erkennbare Urzeiten und am silberstreifigen Horizont erst schwach sich abzeichnende Zukunft regen kreative Phantasie an. Auseinandersetzung mit der dazwischen liegenden Vergangenheit ist dagegen zwar nicht unkreativ, aber aufgrund wissenschaftlich methodischer Vorgaben doch sehr viel mühsamer. Und so wie wir uns nicht einig sind in der Interpretation der Gegenwart, so müssen wir uns mit pluralistischen Bildern der Vergangenheit auseinandersetzen. In den Quellen können wir nur finden, was wir suchen. Quellen erzählen nie, wie es wirklich gewesen ist. Die Frage lautet deshalb nicht, ist die Geschichte richtig rekonstruiert, richtig interpretiert? Wir können allenfalls qualitätsmässig gute - überprüfbare von schlechter Geschichtsforschung und -Schreibung unterscheiden. Die politische Brisanz von Geschichtsdiskussionen entsteht aber vor der eigentlichen Auseinandersetzung mit der Vergangenheit, bei der Formulierung der Fragen, beim Rückgriff auf (theoretische) Erklärungsmodelle, bei der - teils impliziten, teils bewussten - Auswahl der Beurteilungsmassstäbe. Dass die Gegenwart die Auswahl der Fragen, dass der heutige Wissensstand die methodische Basis wesentlich mitbestimmt, scheint selbstverständlich. Fragen bedeutet Interesse. In der Geschichte Belehrungen zu suchen, ist naheliegend, wenn auch oft schwierig zu begründen bleibt, wie Geschichte in sich nicht wiederholender Zeit Lehrmeisterin in bisher nicht dagewesenen Situationen sein kann. Die Funktion von Geschichte, Lehrmeisterin - besser vielleicht Orientierungshilfe - für die Gegenwart zu sein, als Instrumentalisierung anzuprangern, geht am Kern der Problematik vorbei. «Man merkt die Absicht und ist verstimmt», klagte Nationalrat Fritschi an und meinte die Fokussierung der Jubiläumsgeschichte auf eine europaintegrative Grundhaltung (in Abgrenzung zur erfolgreichen, manchmal aber schmerzhaften helvetischen Integration der letzten 150 Jahre). Nicht die Absicht ist aber im Grunde genommen das Stossende, stossend kann allenfalls sein, dass man sie nur schwer erkennen kann, dass sie nicht im Sinne eines offenen Dialogs von Anfang an deutlich und erkenntlich gemacht wird. Dazu kommt ein weiterer Punkt: Feiern oder Bewältigen - für Historikerinnen ist Vergangenheit ein zwar analytisch aufteilbares Objekt der Erforschung und Beschreibung. Der Umgang mit Geschichte, sei es mit der langen 270 -- 2 of 51 -Erfolgsgeschichte des Bundesstaates oder mit deren verhältnismässig kurzer, schattiger Phase während des Zweiten Weltkriegs, muss immer nach gleichen Kriterien erfolgen. Die wissenschaftlich-methodischen Grundlagen, die Voraussetzung einer kritisch-skeptischen Distanz der Forschenden zu ihrem Objekt, die Anerkennung der Möglichkeit unterschiedlicher Standpunkte sind nicht beliebig. Es gelten dabei - frei nach Bertrand Russell - immer die Grundsätze: Fühle dich keiner Sache völlig gewiss. Trachte nicht danach, die Fakten zu verheimlichen, denn eines Tages kommen sie bestimmt ans Licht. Nicht Unterdrückung von Meinungen, sondern Widerspruch ist gefragt. Und was für die Erfolgsgeschichte des Bundesstaates richtig ist, ist für die Geschichte der Schweiz im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg billig. Eine mentale Isolierung dieser zwei historischen Objekte öffentlicher Auseinandersetzung wäre kurzsichtig. Im folgenden werden sich die Autoren dem Umgang mit Geschichte im Jubiläumsjahr 1998 von zwei verschiedenen Seiten her annähern. Beim ersten Teil handelt es sich um eine durch analytische Exkurse ergänzte chronologisch angeordnete Schilderung der Entstehungs- und Entscheidungsprozesse, welche hinter den diesjährigen Jubiläumsaktivitäten gestanden sind. Es wird hier zu zeigen sein, dass unterschiedliche Auffassungen darüber, was Geschichte leisten kann und leisten sollte, von Anfang an die Entwicklung begleiteten. Im zweiten Teil des vorliegenden Aufsatzes wird der Versuch unternommen, die verschiedenen der Geschichte zugeordneten Rollen im Zusammenhang mit dem das Jubiläum 1998 mitprägenden Thema Schweiz-Zweiter Weltkrieg herauszuarbeiten. Der Komplexität des Themas wegen darf hier allerdings kein systematischer Nachvollzug erwartet werden. Der dritte und letzte Teil stellt eine vergleichende Betrachtung dar. Es wird zu zeigen sein, dass, obgleich es sich bei den vorgängig behandelten Gegenständen durchaus um eigenständige Bereiche handelt, sowohl das Jubiläum 1998 als auch die Auseinandersetzung mit der Rolle der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs Kapitel derselben jüngsten schweizerischen Zeitgeschichte darstellen. Dabei findet gerade der Umgang mit der Geschichte eine offenkundige Entsprechung. Die Tatsache, dass der vorliegende Untersuchungsgegenstand effektiv der allerjüngsten Zeitgeschichte zugerechnet werden muss, wirkt in doppelter 271 -- 3 of 51 -Hinsicht erschwerend. Die vielzitierte und auf jeden Fall ernst zu nehmende kritische Distanz des Historikers zu seinem Untersuchungsgegenstand wird nicht allein durch den knappen Zeitraum zwischen Geschichte und Gegenwart relativiert. Auch der besondere Umstand, dass alle drei Autoren, wenngleich in unterschiedlichem Ausmass, selbst als Akteure aufgetreten sind und, Selbsthistoriographie betreibend, noch immer als solche in Erscheinung treten, ist einer historischen Objektivität zugegebenermassen nicht unbedingt förderlich. Andererseits wirkt diese Funktion der Autoren als Akteure des reflektierten Geschehens natürlich auch erleichternd für den Informationsstand und bereichernd für entsprechende Erkenntnisse. Erschwerend oder bereichernd, je nach Sicht der Dinge, wirkte sich ausserdem der Umstand aus, dass die Autoren auf eine je unterschiedliche Art und Weise ihren historischen Gegenstand referieren. Positiv betrachtet widerspiegelt der heterogene Charakter der nachfolgenden Ausführungen den pluralistischen Mikrokosmos des Schweizerischen Bundesarchivs, was jedoch keineswegs bedeuten soll, dass nicht alle drei Autoren die inhaltliche Gesamtdarstellung anerkennen würden. II. Glanz auf dem Jubiläum: Die Jubiläumsaktivitäten zum 150-jährigen Bestehen des schweizerischen Bundesstaates Auf parlamentarischer Ebene gab der negative Ausgang der Volksabstimmung vom 6. Dezember 1992 über den Beitritt der Schweiz zum EWR den Anstoss zur Bildung von sog. «Verständigungskommissionen» in beiden Räten, die sich unter dem gegebenen Aspekt der nationalen Integration unter anderem mit der Gestaltung des 150 Jahr-Jubiläums des Bundesstaates befassten. Einen ersten konkreten Anlass zu grundsätzlichen Überlegungen gab die Interpellation des freisinnigen Zuger Ständerats Andreas Iten vom 16. Dezember 1992, welcher dem Bundesrat explizit die Frage stellte, ob und wie dieser das Jubiläum zu gestalten beabsichtige, nachdem die 700-Jahrfeiern unbefriedigende Ergebnisse gezeitigt hätten. 1991 habe man die Chance verpasst, die Ende der achtziger Jahre durch die Fichen-Affäre ausgelöste innenpolitische Krise aufzufangen. Anstatt eine positive Stimmung und eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Grundlagen und der Existenz der Eid272 -- 4 of 51 -genossenschaft zu bewirken, sei der Riss durch die Bevölkerung nur tiefer geworden. So habe der Mangel an innerer Einheit, dokumentiert durch den Kulturboykott, durch Slogans wie «La Suisse n'existe pas!» sowie durch das Resultat der anschliessenden EWR-Abstimmung, die Schweiz in zwei ungefähr gleich grosse Lager gespalten, wobei das Bewusstsein einer kollektiven Identität auf der Strecke geblieben sei. Um diesem besorgniserregenden Zustand etwas entgegen zu halten, biete sich das Gedenkjahr 1998 an. Dieses Jahr müsse, so Iten weiter, zum Anlass genommen werden, auf der Basis von Geschichte und Tradition eine neue nationale Identität zu begründen und an einem positiven Bild der Schweiz zu arbeiten. Die Schweiz solle aus ihrer Lethargie aufgerüttelt werden, wobei die Voraussetzungen für den Erfolg besser seien als 1991: Die «Verweigerer von damals» hätten heute keinen Grund mehr, abseits zu stehen. Die 1998 zu feiernden Ereignisse gingen, schloss Iten, Nikiaus Meienberg zitierend, im Gegensatz zu einer Rückbesinnung auf die Gründung der Alten Eidgenossenschaft, «die ganze Schweiz, und zwar die von heute, etwas an». Lebendig erinnerte Geschichte schaffe kollektives Bewusstsein und begründe Gefühle der Zusammengehörigkeit. Dem gegenüber würde eine Abspaltung von der Geschichte die Bevölkerung zwingen, sich aus sich selbst zu begründen, ein Unterfangen, das vor allem in Situationen der allgemeinen Verunsicherung, in einer «Gesellschaft des schlechten Gewissens», nicht möglich sei.1 Der Bundesrat, der die Interpellation entgegennahm, machte in seiner Antwort deutlich, dass die Gestaltung des Jubiläums in einem «kulturell-staatspolitischen Rahmen» erfolgen solle.2 Der Frage des nationalen Zusammenhaltes sei eine prioritäre Bedeutung beizumessen, wobei man sich, um eine erforderliche inhaltliche Substanz zu garantieren, auf die Erfahrungen der 700-Jahrfeiern stützen könne. In ihrer mündlich vorgetragenen Antwort wies Bundesrätin Ruth Dreifuss im Oktober 1993 daraufhin, dass es sich bei der Besinnung auf die Jahre 1798 und 1848 um konkrete Analysen dessen handeln müsse, was heute passiere, und nicht um historische Legenden:
Erwägungen
1.
Iten, A., Amtliches Bulletin des Ständerats (AB-S), 6.10.1993, S. 738 f.
2.
Mündliche Beantwortung des Bundesrats v. 22. Jan. 1993, Amtsakten des Bundesamtes für Kultur (BAK). 273
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«Je partage votre conviction que nous avons besoin d'un lien fort avec l'histoire et je fais le pari que la relation avec l'histoire du siècle passé est pour nous beaucoup plus riche et plus facile à établir, plus fructueuse aussi, que ne l'est la relation avec un passé en partie encore mythique...»3. Obgleich sowohl Andreas Iten in seinem parlamentarischen Vorstoss als auch Ruth Dreifuss in ihrer bundesrätlichen Antwort ohne jeden Zweifel eine Rationalisierung des Geschichtsbildes einforderten, bleibt dennoch deutlich, dass sich im Zusammenhang mit dem zu feiernden historischen Jubiläum an der Grundfunktion der Geschichte nichts ändern sollte: Mit dem genuin politischen Ziel, eine diagnostizierte «Identitätskrise» überwinden zu wollen, wurde Geschichte auch als politisches Instrument wahrgenommen. An dieser Auffassung schien sich, zumindest seitens der Parlamentarierinnen und Parlamentarier, niemand zu stören. Sie bildete jenen Konsens, der, ungeachtet der später bestimmenden Streitfrage nach dem Stellenwert der Helvetik, bis heute bestehen blieb. Der Bundesrat befasste sich am 23. Februar 1994 erstmals eingehend mit dem Thema «150 Jahre Bundesstaat - 200 Jahre Helvetische Republik Landesausstellung», und zwar auf der Grundlage eines gemeinsamen Aussprachepapiers des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) und des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD).4 Dieses nahm Bezug auf die Botschaft des Bundesrats von 1988 zum 700-Jahr-Jubiläum der Eidgenossenschaft und auf den damaligen Vorschlag des Bundesrats, 1991 der Entstehung der Eidgenossenschaft zu gedenken, das 150-Jahr-Jubiläum des Bundesstates und das 200-Jahr-Jubiläum der Helvetik von 1998 hingegen auf die Zukunft des modernen Bundesstaates auszurichten und gleichzeitig eine Landesausstellung in der italienischen Schweiz durchzuführen. Das Aussprachepapier betonte, dass die beiden Ereignisse das nationale Leben bis zum Ende des Jahrhunderts prägen könnten, dass das Doppeljubiläum von 1998 im Gegensatz zu 1991 in erster Linie Sache des Bundes sei, dass dem Bundesrat bereits verschiedene Landesausstellungskonzepte vorgelegt worden
3.
Dreifuss, R.,AB-S, 6.10.1993, S. 739.
4.
Aussprachepapier für die Sitzung des Bundesrats vom 23.2.1994, Amtsakten des Schweiz. Bundesarchivs (BAR). 274
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seien und dass er nun die generelle Marschrichtung festlegen müsse. In historischer Perspektive wurde ausgeführt, dass es sich bei dem anstehenden Jubiläum im Gegensatz zu 1991 um die Erinnerung an präzise und entscheidende historische Ereignisse handle, die allerdings durchaus konfliktgeladen gewesen seien und deshalb keineswegs nur Anlass zu Jubelfeiern geben dürften. Wohl um den inzwischen laut gewordenen Kritiken an einem Helvetik-Jubiläum entgegenzuwirken, wurde betont, wie sehr die Gründung der Helvetischen Republik der Ausgangspunkt für die Entstehung des Bundesstaates und seiner liberalen Verfassung gewesen sei. Als aktuelle politische Perspektive verwies das Grundsatzpapier auf die bestehenden politischen Gegensätze, auf die zunehmenden sozialen Probleme und die herrschende nationale Identitätskrise sowie auf die prekäre Finanzlage des Bundes und auf die Erfahrungen von 1991, wonach es heutzutage schwierig sei, das Publikum für nationale Grossveranstaltungen zu gewinnen. Rationale Differenzierung, politische Skepsis und Krisenbewusstsein bzw. -management prägten also die Planung der Jubiläumsanlässe von 1998 von allem Anfang an mit. Im weiteren zeigte das Aussprachepapier betont unverbindlich einige mögliche Leitlinien für die Gestaltung der Gedenkanlässe auf, sprach vom notwendigen steten Wandel des Staates, vom hohen Stellenwert der äussern Einflüsse auf die Entstehung und Entwicklung sowie von den Grundwerten und demokratischen Errungenschaften des Bundesstaates, deren man gedenken sollte. Einen bemerkenswert hohen Stellenwert nahm in diesen Überlegungen die Totalrevision der Bundesverfassung ein. Sie stelle eine ideale Plattform dar und ermögliche eine «Synthese von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des Bundesstaates», ja die «Bundesverfassung 1998» könnte die «politische Krönung der Zweihundertjahrfeier von 1998» darstellen, und die Aussichten seien günstig, das Ziel in diesem Jahr zu erreichen. Man ist versucht, ein Spannungsverhälmis zwischen diesem auffälligen Optimismus und der erwähnten Skepsis zu erkennen. Der Grossteil des Aussprachepapiers war allerdings - ebenso auffälligerweise - den verschiedenen Projekten für eine Landesausstellung sowie der Frage der Opportunität einer solchen vor der Jahrhundertwende und ihrer Zusammenlegung mit oder Trennung von den Jubiläumsanlässen gewidmet. In dieser Hinsicht war das Aussprachepapier ausgesprochen offen und unver275 -- 7 of 51 -bindlich gehalten, es beschränkte sich darauf, Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten aufzuzeigen und offene Fragen zu formulieren. Dem Bundesrat wurde nur beantragt, das EVD und das EDI - eventuell zusammen mit dem EJPD - zu beauftragen, mit den Trägerschaften der Landesausstellungs- bzw. der Jubiläumsprojekte Kontakt aufzunehmen. Offenbar war der Meinungsbildungsprozess in bezug auf die Landesausstellung noch nicht sehr weit fortgeschritten, oder aber die Meinungen waren geteilt. Der Bundesrat trat jedenfalls am 23. Februar 1994 noch auf kein konkretes Projekt für eine Landesausstellung ein und traf auch noch keinen Entscheid betr. Zusammenlegung oder Trennung von Landesausstellung und 150-Jahrfeier.5 Er beauftragte antragsgemäss lediglich das EDI und das EVD, mit den verschiedenen Kantonen resp. Projektträgerschaften Verhandlungen zu führen und ihn über die Ergebnisse zu informieren respektive ihm konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Das für das Bundesjubiläum zuständige EDI führte am 31. März 1994 erstmals eine Gesprächsrunde mit den privaten und öffentlichen Trägerschaften von Projektideen für die Jubiläumsfeierlichkeiten von 1998 durch. Unter den privaten Trägerschaften befanden sich die geisteswissenschaftlich-historischen Dachgesellschaften, d. h. die Schweizerische Akademie für Geisteswissenschaften (SAGW) und die Allgemeine Geschichtforschende Gesellschaft der Schweiz (AGGS), aber auch die Entwicklungshilfeorganisation SWISSAID sowie Interessengemeinschaften wie die «Rencontres Suisses» und die aus Medienleuten, Ausstellungsmachern und Historikerinnen bestehende Arbeitsgruppe «Aufbruch in die Zukunft». Als Projektträger und mitverantwortliche Bundesstellen waren das Bundesamt für Kultur (BAK), das Schweiz. Bundesarchiv (BAR) und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) vertreten, letzteres zwecks Koordination mit der laufenden Totalrevision der Bundesverfassung. Die vorgestellten Projektideen betrafen einerseits mehr wissenschaftlich ausgerichtete Forschungen und Veranstaltungen und andererseits mehr breitenwirksame, populäre Diskus-
seien und dass er nun die generelle Marschrichtung festlegen müsse. In historischer Perspektive wurde ausgeführt, dass es sich bei dem anstehenden Jubiläum im Gegensatz zu 1991 um die Erinnerung an präzise und entscheidende historische Ereignisse handle, die allerdings durchaus konfliktgeladen gewesen seien und deshalb keineswegs nur Anlass zu Jubelfeiern geben dürften. Wohl um den inzwischen laut gewordenen Kritiken an einem Helvetik-Jubiläum entgegenzuwirken, wurde betont, wie sehr die Gründung der Helvetischen Republik der Ausgangspunkt für die Entstehung des Bundesstaates und seiner liberalen Verfassung gewesen sei. Als aktuelle politische Perspektive verwies das Grundsatzpapier auf die bestehenden politischen Gegensätze, auf die zunehmenden sozialen Probleme und die herrschende nationale Identitätskrise sowie auf die prekäre Finanzlage des Bundes und auf die Erfahrungen von 1991, wonach es heutzutage schwierig sei, das Publikum für nationale Grossveranstaltungen zu gewinnen. Rationale Differenzierung, politische Skepsis und Krisenbewusstsein bzw. -management prägten also die Planung der Jubiläumsanlässe von 1998 von allem Anfang an mit. Im weiteren zeigte das Aussprachepapier betont unverbindlich einige mögliche Leitlinien für die Gestaltung der Gedenkanlässe auf, sprach vom notwendigen steten Wandel des Staates, vom hohen Stellenwert der äussern Einflüsse auf die Entstehung und Entwicklung sowie von den Grundwerten und demokratischen Errungenschaften des Bundesstaates, deren man gedenken sollte. Einen bemerkenswert hohen Stellenwert nahm in diesen Überlegungen die Totalrevision der Bundesverfassung ein. Sie stelle eine ideale Plattform dar und ermögliche eine «Synthese von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des Bundesstaates», ja die «Bundesverfassung 1998» könnte die «politische Krönung der Zweihundertjahrfeier von 1998» darstellen, und die Aussichten seien günstig, das Ziel in diesem Jahr zu erreichen. Man ist versucht, ein Spannungsverhälmis zwischen diesem auffälligen Optimismus und der erwähnten Skepsis zu erkennen. Der Grossteil des Aussprachepapiers war allerdings - ebenso auffälligerweise - den verschiedenen Projekten für eine Landesausstellung sowie der Frage der Opportunität einer solchen vor der Jahrhundertwende und ihrer Zusammenlegung mit oder Trennung von den Jubiläumsanlässen gewidmet. In dieser Hinsicht war das Aussprachepapier ausgesprochen offen und unver275 -- 7 of 51 -bindlich gehalten, es beschränkte sich darauf, Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten aufzuzeigen und offene Fragen zu formulieren. Dem Bundesrat wurde nur beantragt, das EVD und das EDI - eventuell zusammen mit dem EJPD - zu beauftragen, mit den Trägerschaften der Landesausstellungs- bzw. der Jubiläumsprojekte Kontakt aufzunehmen. Offenbar war der Meinungsbildungsprozess in bezug auf die Landesausstellung noch nicht sehr weit fortgeschritten, oder aber die Meinungen waren geteilt. Der Bundesrat trat jedenfalls am 23. Februar 1994 noch auf kein konkretes Projekt für eine Landesausstellung ein und traf auch noch keinen Entscheid betr. Zusammenlegung oder Trennung von Landesausstellung und 150-Jahrfeier.5 Er beauftragte antragsgemäss lediglich das EDI und das EVD, mit den verschiedenen Kantonen resp. Projektträgerschaften Verhandlungen zu führen und ihn über die Ergebnisse zu informieren respektive ihm konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Das für das Bundesjubiläum zuständige EDI führte am 31. März 1994 erstmals eine Gesprächsrunde mit den privaten und öffentlichen Trägerschaften von Projektideen für die Jubiläumsfeierlichkeiten von 1998 durch. Unter den privaten Trägerschaften befanden sich die geisteswissenschaftlich-historischen Dachgesellschaften, d. h. die Schweizerische Akademie für Geisteswissenschaften (SAGW) und die Allgemeine Geschichtforschende Gesellschaft der Schweiz (AGGS), aber auch die Entwicklungshilfeorganisation SWISSAID sowie Interessengemeinschaften wie die «Rencontres Suisses» und die aus Medienleuten, Ausstellungsmachern und Historikerinnen bestehende Arbeitsgruppe «Aufbruch in die Zukunft». Als Projektträger und mitverantwortliche Bundesstellen waren das Bundesamt für Kultur (BAK), das Schweiz. Bundesarchiv (BAR) und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) vertreten, letzteres zwecks Koordination mit der laufenden Totalrevision der Bundesverfassung. Die vorgestellten Projektideen betrafen einerseits mehr wissenschaftlich ausgerichtete Forschungen und Veranstaltungen und andererseits mehr breitenwirksame, populäre Diskus-
5 Bundesratsbeschluss (BRB) vom 23.2.1994, Amtsakten des BAR.
6 Protokoll der Sitzung vom 31.3.1994, Amtsakten des BAR. 276
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sionsveranstaltungen und Ausstellungen. Gemeinsam waren allen Projekten die Absicht, identitätsstiftend zu wirken, und die Ausrichtung auf Gegenwart und Zukunft. Frau Dreifuss stellte zusammenfassend fest, es gehe darum, auf der Grundlage neuer Forschungen populäre Anlässe zu gestalten, eine sozial, politisch und kulturell wirksame Bewegung auszulösen, welche die moderne Schweiz in ihrem europäischen und globalen Kontext thematisiere. In organisatorischer und finanzieller Hinsicht war von Anfang an klar, dass der Bund in erster Linie nur eine koordinierende und unterstützende Funktion für private und kantonale Jubiläumsprojekte haben sollte und dass - im Gegensatz zu 1991 - nur bescheidene finanzielle und personelle Mittel bzw. organisatorische Strukturen zur Verfügung standen. Eine wichtige Weichenstellung nahm der Bundesrat am 13. Juni 1994 vor, als er nach Vorsprachen der Kantone Genf und Tessin zugunsten ihrer Landesausstellungsprojekte sowie auf Antrag des EDI und des EVD beschloss, 1998 die 150-Jahrfeier des Bundesstaates und die 200-Jahrfeier der Helvetischen Republik als selbständige Veranstaltung durchzuführen und das EDI mit der Koordination dafür zu beauftragen, die Landesausstellung hingegen erst im Jahre 2001 durchzuführen und dafür die Koordination dem EVD zu übertragen. Dieser schon unter dem enormem Zeitdruck gefällte Entscheid machte endlich den Weg frei für eine gezielte Vorbereitung der Jubiläumsaktivitäten unter der Federführung des EDI. Zwecks Koordination mit der Totalrevision der Bundesverfassung, deren Abschluss ursprünglich für 1998 vorgesehen war, sollte das EDI mit dem EJPD zusammenarbeiten. Die beiden Projekte sollten sich gegenseitig unterstützen. Die Landesausstellung hingegen wurde mit diesem Entscheid gewissermassen aus dem historischen Bezugsrahmen herausgelöst.7 Am 6. Juli 1994 führten das BAK und das BAR im Auftrage des EDI einen vertieften Gedankenaustausch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Kultur, Wissenschaft, Politik und Verwaltung über die Gestaltung der Jubiläumsfeierlichkeiten durch.8 Als Vorgaben betonten die Vertreter des BAK und des BAR, dass es vor allem um eine popularisierende Aufarbeitung der Geschichte im Zeichen der inneren und äusseren Solidarität, aber auch um Kul-
7 BRB v. 13.6.1994, Amtsakten des BAK und des BAR.
8 Protokoll der Veranstaltung vom 6. Juli 1994, Amtsakten des BAR. 277
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turwahrung und -Vermittlung sowie um die Totalrevision der Bundesverfassung gehe. 1998 sollten keine zentralistischen Grossveranstaltungen durchgeführt werden, sondern Bund, Kantone und Private sollten gleichberechtigt zusammenwirken. Die Jubiläumsveranstaltungen sollten weder der nationalen Nabelschau noch der retrospektiven Heldenverehrung dienen, sondern gefragt sei eine weltoffene, selbstkritische und zukunftsgerichtete Auseinandersetzung mit der jüngsten Schweizergeschichte. Das Schwergewicht solle nicht auf Grübeleien im Elfenbeinturm, sondern auf Breitenwirkung, nicht auf Eintagsfliegen, sondern auf Wahrung und Vermittlung dauerhafter Werte liegen. Als Schwerpunktprojekte wurden Solidaritätswerkstätten zum Thema der Arbeitslosigkeit (SWISSAID) ein breit angelegtes Vermittlungsprojekt der Arbeitsgruppe «Aufbruch in die Zukunft», verschiedene historische Projekte, die (im folgenden noch zu beschreibenden) bundesinternen Vorschläge zur Kulturwahrung und -Vermittlung sowie diejenigen zur Totalrevision der Bundesverfassung vorgelegt. Die Beiträge der Vertreterinnen und Vertreter aus Kultur, Wissenschaft und Politik eröffneten darüber hinaus naturgemäss ein breites Spektrum von Zielvorstellungen, Meinungen und Kriterien. Ein weitgehender Konsens bestand aber nicht nur in bezug auf die vorgestellten Leitideen, sondern auch darin, dass es - in Abgrenzung zu 1991 - um eine rationale und differenzierte Aufarbeitung der Schweizergeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts und um deren populäre, aber nicht populistische Vermittlung gehe. Der offenkundigen Identitätskrise der heutigen Schweiz, ihrer «Banalisierung und Provinzialisierung», solle - so etwa Adolf Muschg - die «europäische Republik Schweiz» des 19. Jahrhunderts gegenübergestellt werden; die gegenwärtige Vertrauenskrise im Innern, aber auch fremdenfeindliche und rassistische Tendenzen sollten - so Erica Deuber-Pauli - durch das Bild einer offenen, demokratischen und toleranten Schweiz bekämpft werden. Es wurde immer wieder betont, die Veranstaltungen müssten retro- und prospektiv, rational und emotional, elitär und populär, bewahrend und vermittelnd konzipiert werden. In den folgenden Monaten des Jahres 1994 wurden gleichzeitig weitere private Projektvorschläge und ein zweites sog. Aussprachepapier an den Bundesrat erarbeitet. Mit diesem sollten dem Bundesrat die Grundzüge des Jubiläumskonzepts bzw. einer entsprechenden Botschaft an das Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden. 278 -- 10 of 51 -In Ausführung der Bundesratsbeschlüsse vom 23. Februar und vom 13. Juni 1994 wurden im Sommer 1994 auch die Stände eingeladen, Vorschläge für Jubiläumsaktivitäten zu machen.9 Negative Stellungnahmen zur Absicht des Bundes, der Gründung des Bundesstaates zu gedenken, gab es keine. Eine erste Gruppe von Kantonen zeigte nur sehr wenig Interesse an den Jubiläumsaktivitäten, sei es, weil sie diese vorrangig als eine Angelegenheit des Bundes betrachteten, sei es, weil ein bevorstehendes kantonales Jubiläum eine Konzentration der Mittel erforderlich erscheinen Hess. So gab beispielsweise Schaffhausen an, sich ganz auf die Feier der zur 500-jährigen Zugehörigkeit zum Bund (1501-2001) ausrichten zu wollen. Eine zweite Gruppe von Kantonen zeigte sich an einer Zusammenarbeit mit dem Bund interessiert. Aus ihren Rückmeldungen ging jedoch hervor, dass die Bedeutung der bevorstehenden Feierlichkeiten sehr unterschiedlich wahrgenommen wurde. Insbesondere hinsichtlich des Stellenwerts der Helvetik gingen die Meinungen erheblich auseinander, womit sich eine Kontroverse abzeichnete, welche später vor allem in den Staatspolitischen Kommissionen der Eidgenössischen Räte die Beratungen beherrschte. Der Stellenwert der Helvetik wurde von den kantonalen Regierangen primär aus der Perspektive der traditionellen Kantonsgeschichte beurteilt. Während man zum Beispiel in Nidwaiden des Widerstandes gegen den «Franzosenüberfall» gedenken wollte, standen in Aarau die Erinnerung an die 1798 erfolgte Abtrennung des Berner Aargau von Bern, an den ersten Sitz der helvetischen Regierang in der heutigen Kantonshauptstadt sowie an die 1803 durch die Zusammenlegung mit dem Kanton Baden entstandenen modernen Kantonsgrenzen im Vordergrand des Interesses. Die dichotome Wahrnehmung, die in der Erinnerung an vermeintliche Siege und Niederlagen des «eigenen Kantons» zum Ausdruck kam, machte deutlich, wie delikat sich das Vorhaben gestaltete, 200 Jahre Helvetik zu feiern. Im Dezember 1994 stand das Ergebnis der Umfrage auf der Tagesordnung des Kontaktgremiums Bund-Kantone. Bundesrätin Ruth Dreifuss zog nicht nur den Schluss, dass die Hauptverantwortung bei der Organisation des Jubiläums vom Bund getragen werden müsse, sondern betonte auch die Notwendigkeit, bei der Erinnerung an die Helvetik Vorsicht walten zu lassen: «On y mettra tout le tact voulu», versicherte sie den anwesenden Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, welche mit Dreifuss' Ausführungen offenAmtsakten des BAK. 279 -- 11 of 51 -bar einverstanden waren. Als der Tagungsvorsitzende die Diskussion eröffnen wollte, meldete sich jedenfalls niemand zu Wort.10 Im Juli 1994 hatte die Vorsteherin des EDI im übrigen verfugt, dass das BAK als Anlauf- und Koordinationsstelle für die Jubiläumsaktivitäten fungieren solle, während das BAR speziell für die historischen Aspekte sowie natürlich für sein eigenes, ebenfalls auf das Jahr 1998 fallendes 200 Jahr-Jubiläum zuständig sei. Das zweite Aussprachepapier wurde schliesslich am 26. Oktober 1994 vom Bundesrat verabschiedet, zusammen mit dem Auftrag an das EDI zur Ausarbeitung einer entsprechenden Botschaft.11 Es skizzierte zunächst die Ausgangslage und Zielsetzung der Jubiläen von 1998. Als die drei Kernbereiche für die Gestaltung und Durchführung der Jubiläen bezeichnete das Konzept die eigentlichen Projekte, die Totalrevision der Bundesverfassung und die Jubiläumsveranstaltungen. Bei den Projekten wurde zwischen solchen mit privater Trägerschaft und bundeseigenen Vorhaben unterschieden. Die privaten Projekte sollten vor allem der professionellen und breitenwirksamen Umsetzung historischer Erkenntnisse in den verschiedenen Medien dienen sowie vom Bund evaluiert und unterstützt werden. Als bundeseigene Projekte wurden vor allem das 100 Jahr-Jubiläum des Schweizerischen Landesmuseums und die Eröffnung seiner Zweigstelle in Prangins sowie die 200-Jahrfeier des Bundesarchivs und sein Beitrag zur «Erhaltung des Gedächtnisses», insbesondere ein Massnahmenpaket zur Sicherung, Erschliessung und Vermittlung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz, erwähnt. Die Totalrevision der Bundesverfassung, die 1998 vom Parlament verabschiedet werden sollte, wurde in dem Grundsatzpapier als «Eckpfeiler der Jubiläen» bezeichnet, der mit publikumswirksamen Projekten und mit der Vermittlung der Jubiläumsinhalte unterstützt werden könne. Als Veranstaltungen wurde neben den Festanlässen von Parlament und Bundesrat vor allem ein offizieller Feiertag mit Volksfestcharakter am 12. Sep-
10 Kontaktgremium Bund-Kantone, 16.12.1994, S. 14, Amtsakten BAR und BAK.
1 ' Aussprachepapier für die BR-Sitzung vom 26. Oktober 1994, Amtsakten des BAR. 280
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tember ins Auge gefasst, am Tag also, an dem die Tagsatzung 1848 die Ergebnisse der Volksabstimmungen über die Bundesverfassung erwahrt hatte. In organisatorischer Hinsicht bestätigte das Aussprachepapier die getroffenen Regelungen, d.h. die Federführung des EDI bzw. des BAK und die Zusammenarbeit mit dem EJPD. Auf die Einsetzung eines speziellen Exekutivorgans, eines Delegierten wie für die 700-Jahrfeier 1991 sollte hingegen verzichtet werden. In finanzieller und personeller Hinsicht wurde aufgrund der prekären Finanzlage des Bundes von allem Anfang an mit vergleichsweise äusserst bescheidenen Zahlen, nämlich mit Bruttokosten von 30 Mio. Franken und mit 1,5 Hilfskräftestellen im BAK gerechnet, mit Werten, die in der Folge noch weitere schmerzhafte Kürzungen erfahren sollten. Mit der Verabschiedung dieses Aussprachepapiers durch den Bundesrat waren die Weichen auf der Ebene der Exekutive im wesentlichen gestellt, d.h. die Grundzüge der Botschaft an das Parlament festgelegt. Die Erarbeitung dieser Botschaft, die parallel zur Koordination mit den Kantonen und zur weiteren Konkretisierung der bundeseigenen Pläne und zur Sammlung und Sichtung privater Projekte erfolgte, stand unter massivem Zeitdruck und brachte trotzdem noch einige Schwerpunktverschiebungen und - vor allem weitere Abstriche. Die Botschaft, die schliesslich nach längeren verwaltungsinternen Verhandlungen am 1. März 1995 vom Bundesrat verabschiedet wurde, betonte zunächst sowohl in ihrem Titel als auch in ihrem historischen Teil die Gleichwertigkeit der Erinnerung an den Übergang vom Ancien Régime zur Helvetischen Republik von 1798 mit derjenigen an die Entstehung des Bundesstaates von 1848, während gleichzeitig der Ausschluss des Westfälischen Friedens von 1648 aus dem Jubiläumskonzept mit seinem fehlenden Zusammenhang zur Entstehung des Bundesstaates begründet wurde.12 Der historische Teil der Botschaft bestand im übrigen in einer recht differenzierten Würdigung der Stärken und Schwächen der Helvetischen Republik sowie in einer schon eher euphorischen Aufzählung der Errungenschaften der Bundesverfassung von 1848. Als Ziel des Jubiläums wurde folgerichtig die Erinnerung
12 Botschaft des BR über die Gestaltung und Finanzierung des Jubiläums «150 Jahre Schweizerischer Bundesstaat - 200 Jahre Helvetische Republik», vom 1. März 1995, Bundesblatt (BBl), 1995, S. 121 ff. 281
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an und die Identifizierung mit den positiven Errungenschaften von 1798 und 1848 bezeichnet, womit der «Zusammenhalt des modernen Bundesstaates» gestärkt und die «Basis für die Gestaltung einer Schweiz von morgen» gelegt werden sollte. Deutlicher als in den Vorarbeiten wurden damit die Schweizergeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts und das Jubiläum politisch instrumentalisiert. Deutlicher wurde aber auch die Einbettung der Schweiz in den internationalen Kontext als konstitutives Element des Jubiläums betont, während die Abgrenzung von den eher rückwärts gewandten und mythenorientierten 700-Jahrfeiern von 1991 tendenziell in den Hintergrund rückte. Bei der Darstellung des eigentlichen Jubiläumskonzepts rückte die Botschaft die «Vermittlung wissenschaftlich fundierter Kenntnisse über die politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert» ins Zentrum. Damit und mit der Erörterung der vorliegenden Projekte nahm die Botschaft eine deutliche Verlagerung von der Unterstützung solcher Forschungsvorhaben an sich auf die Förderung ihrer breitenwirksamen Vermittlung und Umsetzung vor. Forschung sollte allenfalls angeregt und koordiniert, nicht aber mit Jubiläumskrediten direkt gefördert werden. Über die Angaben des Aussprachepapiers hinaus wurden einige Beispiele von konkreten privaten Projekten, insbesondere von Ausstellungen zu Themen der neuesten Schweizergeschichte genannt. Als neues organisatorisches Element enthielt die Botschaft den Hinweis auf eine vom EDI einzusetzende Expertenkommission, welche diesem Vorschläge zur definitiven Auswahl der privaten Projekte unterbreiten und damit eine «unabhängige und sachgerechte Aufteilung der Mittel» garantieren sollte. Die bundeseigenen Projekte wurden in der Botschaft weiter konkretisiert, vor allem mit Hinweisen auf die Ausstellungsprojekte von Landesmuseum und Bundesarchiv und Angaben zu dessen weiteren Projekten. Auch für die bundeseigenen Projekte wurde schliesslich eine Arbeitsgruppe angekündigt, welche insbesondere die Koordination mit den offiziellen Anlässen und der Verfassungsrevision wahrnehmen sollte. Was letztere betrifft, wurde die Planung soweit präzisiert, dass die Verabschiedung durch das Parlament für das Jahr 1998 und die Volksabstimmung für 1999 vorgesehen wurde. In bezug auf die Ressourcen reduzierte die Botschaft den Gesamtkostenrahmen auf 24 Mio. Franken, wovon knapp die Hälfte für private Projekte verwendet werden sollte, während an den 1,5 Hilfskräftestellen festgehalten wurde. In organisatorischer Hinsicht wurden die Ausführungs- und Umsetzungskompetenzen im wesentlichen beim BAK konzentriert. 282 -- 14 of 51 -Insgesamt brachte die Botschaft des Bundesrats eine wesentliche Konkretisierung, aber auch gewisse Schwerpunktverschiebungen und Einschränkungen in bezug auf die inhaltlichen, organisatorischen und finanziellen Vorgaben für die Jubiläumsaktivitäten. Dies änderte jedoch nichts daran, dass an ihr eine teilweise heftig geführte politischen Debatte entbrannte. Aus den Verhandlungen der Staatspolitischen Kommissionen des Nationalund Ständerats, welche sich ab April 1995 mit der Botschaft des Bundesrats befassten, geht hervor, dass die Frage nach dem Stellenwert der Helvetik den Hauptreibungspunkt bildete. Doch auch an der Idee, das 350-jährige Jubiläum des Westfälischen Friedens in die Botschaft zu integrieren, sowie an grundsätzlichen Fragen nach dem Sinn und Zweck der bevorstehenden Feierlichkeiten schieden sich die Geister derart, dass sich ein Kommissionsmitglied am Schluss der letzten Sitzung zur Bemerkung veranlasst sah, die Behandlung dieses Geschäfts sei das Mühsamste gewesen, was es in seiner Zeit als Parlamentarierin erlebt habe.13 Am 3. April 1995 stand die Botschaft zum ersten Mal auf der Tagesordnung der Staatspolitischen Kommission des Ständerats. Weil es sich bei der Helvetik um eine schmerzliche, von aussen aufgezwungene Episode und eine Provokation für die Urschweiz gehandelt habe, welche sich niemals wiederholen dürfe, wurde gleich zu Beginn der Debatte beantragt, auf das Feiern der 200 Jahre Helvetik zu verzichten. Seinen eigenen Angaben gemäss wollte der Redner damit verhindern, dass sich 1998 eine Spaltung innerhalb der schweizerischen Gesellschaft vergrössere. Ein Jubiläum sei ein Anlass zum Jubilieren und nicht eine Veranstaltung, die hinterher die Einberufung einer «Verständigungskommission II» notwendig machen könne. Es wurde entgegnet, 1998 sei nicht als Jubeldatum, sondern als Anlass zu verstehen, sich mit der Geschichte der vergangenen zweihundert Jahre auseinanderzusetzen. 1798 sei das Ancien Régime untergegangen, wodurch die Gleichberechtigung unter den Kantonen und den Bürgern möglich geworden sei. Deswegen sei dieses Datum so wichtig. Dass der Untergang der Alten Eidgenossenschaft nicht überall begrüsst worden sei, zeige die Vielfalt der Schweiz und deren Fähigkeit auf, Konflikte auszutragen und zu überwinden.
13 Protokolle der Sitzungen der Staatspolitischen Kommissionen des National- und Ständerats (SPK-N/-S) vom April 1995, Amtsakten des BAK und des BAR. 283
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Ausserdem sei es vor allem für die Welschen wichtig, 1798 gebührend zu berücksichtigen. Diesen Standpunkt vertraten auch ein Standesvertreter der Waadt mit der Bemerkung, in seinem Kanton feiere man den 24. Januar 1798 jedes Jahr mit einem Freiheits- und Unabhängigkeitsfest, sowie ein weiteres Kommissionsmitglied, für welches das Auseinanderdriften der Geschichtsverständnisse in den verschiedenen Sprachregionen entschiedene Gegenmassnahmen erforderte. Seitens derjenigen Kommissionsmitglieder, welche sich gegen eine Integration der 200 Jahre Helvetik in das Jubiläum aussprachen, wurde jedoch nicht nur auf den «Völkermord» hingewiesen, welchen die französischen Truppen damals begangen hätten. Es kam noch ein weiteres Argument zum Tragen: Dem Bundesrat wurde vorgeworfen, das pädagogische Ziel zu verfolgen, die schweizerische Bevölkerung mittels der Betonung der 200 Jahre Helvetik - und damit der Abhängigkeit der Schweiz von ausländischen Einflüssen - europafreundlicher einstellen zu wollen. Dagen wurde argumentiert, dass sich im Hinblick auf das Verhältnis zu Europa das 350-jährige Jubiläum des Westfälischen Friedens von 1648 viel eher anbiete, da damals der Eidgenossenschaft die Unabhängigkeit vertraglich zugesichert worden sei. Gegen dieses Argument wurde wiederum angeführt, die Daten 1648 und 1798 hätten beide mit Europhilie und Euroskepsis nichts zu tun, und es wäre unangebracht, auch noch den Westfälischen Frieden heranzuziehen, nur um die Gegner einer europäischen Integration zufriedenzustellen. Aus wissenschaftlicher Perspektive ist es tatsächlich schleierhaft, weshalb die Erinnerung an 1798 «europafreundlichen> sein sollte als jene an 1648 oder 1848. Damit bestätigten die Sitzungen der Staatspolitischen Kommission des Ständerats, was sich bereits bei des Auseinandersetzung im Anschluss an den parlamentarischen Vorstoss von Andreas Iten sowie bei der Umfrage in den Kantonen angekündigt hatte: Das Jubiläumsjahr 1998 geriet ins Schussfeld innen- und aussenpolitischer Fronten und drohte, vollends der politischen Instrumentalisierung anheimzufallen. Dabei stiess die politische Verwertung des Jubiläums an sich gar nicht unbedingt auf grundsätzlichen Widerstand. Denn dort, wo man die Möglichkeit erkannte, das Jubiläum als Katalysator für die Totalrevision der Bundesverfassung verwenden zu können, wurde keine Kritik laut. «Diesen politischen Wurf zu machen, wird nicht einfach
14 Protokoll der Sitzung der SPK-S v. 4. Sept. 1995, Amtsakten des BAK und des BAR. 284
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sein», merkte protokollgemäss ein Kommissionsmitglied an und schlug vor, die Totalrevision symbolträchtig am 13. September 1998, dem Sonntag nach dem offiziellen Festakt in Bern, Volk und Ständen vorzulegen.15 Auch in der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats stiess der bundesrätliche Vorschlag, die Helvetik zusammen mit der Gründung des Bundesstaats in den Mittelpunkt zu rücken, teilweise auf Widerstand. Ein Kommissionsmitglied Hess verlauten, dass es sich bei der Helvetik um eine wirre Zeit gehandelt habe, die über die Schweiz grosses Elend gebracht habe. Dabei lässt das hinzugefügte Argument, 1798 seien zahlreiche Kantone gar noch nicht Teil der Schweiz gewesen, die Vermutung zu, dass die historische Perspektive des Votanten nicht unbedingt auf die moderne, demokratische Schweiz und deren Entstehung, sondern traditionalistisch auf die territoriale Kontinuität seit 1291 ausgerichtet war. Insofern traf der Einwand eines Kollegen zu, der Versuch, 1798 fallenzulassen, sei ein geschichtlicher Fehler. Doch die Furcht, einen geschichtlichen Fehler zu begehen, war in der Kommission wohl allgemein geringer als die Angst vor einem politischen Missgriff. Wie im Ständerat wurde auch in der grossen Kammer der Verdacht geäussert, ein starker Einbezug der Helvetik in die Jubiläumsfeierlichkeiten des Bundes könnte als Versuch interpretiert werden, im Sinne eines didaktischen Nebenzwecks die Beziehungen der Schweiz zu Europa zu verstärken. Ein Kommissionsmitglied gewann den Eindruck, dass mit dem Gedenken an die Helvetik der Boden für eine zweite Abstimmung über den Beitritt zum EWR bzw. für den Beitritt zur EU bereitet werden sollte. Es wurde vorgebracht, dass ein solches Vorgehen möglicherweis die bestehende innenpolitische Kontroverse anheizen würde, womit man das Gegenteil dessen erreiche, was man zu erreichen hoffe. Das Schweizer Volk sei noch nie so zerrissen gewesen wie heute. Egoismus und Indifferenz prägten die Mentalität der Bevölkerung. Zur Korrektur dieses besorgniserregenden Zustands biete sich das Jubiläumsjahr 1998 als Chance an, um der Bevölkerung ein einigendes Bild einer modernen Schweiz zu präsentieren. Deswegen solle man sich auf 1848 konzentrieren und die politisch brisanteren Jahre 1798 und 1648 entweder weglassen oder höchstens als Nebengeleise ins Jubiläum einschliessen.
15 Protokoll der Sitzung der SPK.-S v. 26. April 1995, Amtsakten des BAK und des BAR. 285
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Die Verhandlungen der Staatspolitischen Kommissionen waren geprägt vom Gedanken an die politischen Implikationen der Botschaft des Bundesrats. Wenngleich die Bereitschaft unverkennbar war, von den die 700-Jahrfeier weitgehend prägenden alten Mythen Abstand zu nehmen und einen rationaleren Zugang zur Geschichte zu suchen, war die Absicht, 1848 in den Mittelpunkt der Jubiläumsfeiern zu rücken und 1798 und 1648 nur am Rande zu behandeln, nicht Ausdruck geschichtswissenschaftlicher Einsicht, sondern das Resultat einer politisch dominierten Debatte. Wie sehr ein solcher Standpunkt Gefahr lief, einen neuen Mythos zu produzieren, dokumentierte ein Kommissionsmitglied am Schluss der Verhandlungen mit dem intelligenten Einwand, dass 1848 keineswegs kritiklos als Jahr der politischen Gleichstellung gefeiert werden dürfe. Für die Frauen, welche auf nationaler Ebene erst
123 Jahre später das Stimmrecht erhielten, habe das Jahr 1848 schliesslich eine etwas andere Bedeutung als für die Männer. Nach dem Hin und Her zwischen den Staatspolitischen Kommissionen der beiden Räte konnte dieses «mühsamste» Geschäft vom Parlament im Sommer und Herbst 1995 behandelt werden. In den Ratsdiskussionen wurden alle wichtigen Positionen noch einmal in extenso vorgestellt, bevor über die verschiedenen Kommissions- und Individualanträge abgestimmt und die Differenzen zwischen den beiden Kammern bereinigt werden konnten.16 Gestützt auf den Bundesbeschluss vom 6. Oktober 199517 setzte das EDI am 14. November 1995 eine «Fachgruppe 1998» ein mit dem Auftrag, die beim BAK eingereichten privaten Projekte für die Jubiläumsaktivitäten gemäss den in der Botschaft vom 1. März 1995 genannten Prinzipien zu prüfen, zusammen mit dem BAK ein Selektionsverfahren zu entwickeln, das ein sinnvolles Zusammenwirken der einzelnen Projekte zu einem Ganzen gewährleiste und dem EDI bis zum 15. Februar 1996 einen Bericht und Empfehlungen zur Unterstützung einzelner Projekte zu unterbreiten. Die Kommission setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller Landesteile sowie der Medien, der Historiker, der Archive, Bibliotheken und Museen zusammen und wurde generell vom BAK und in bezug auf historische Projekte vom BAR beraten.
16 ^B-N, 1995, S. 1159 ff., 1996, S. 2293; ABS, 1995, S. 810 ff. und S. 1063.
17 BBl,\\, 1995, S. 553. 286
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Mit sogenannten «Leitlinien» präzisierte des EDI am 5. Dezember 1995 das Mandat der Kommission. Darin wurden Ziele und Kriterien für das Gesamtpaket, Anforderungen an die einzelnen Projekte, Finanzplanung und Arbeitsteilung zwischen dieser und dem EDI definiert. Als Gesamtziel wurden weniger Visionen als Standortbestimmungen und Lösungsvorschläge, Vermittlung von Vergangenem als Basis für Gegenwart und Zukunft sowie Auseinandersetzung mit konkreten Themen und Problemen verlangt, und gleichzeitig wurden bereits mögliche Themen und Formen von Aktivitäten skizziert. Aus der Parlamentsdebatte zum Jubiläumskonzept wurde gefolgert, dass nun zwar die Helvetik aus dem Titel verschwunden sei und das Gewicht auf den Bundesstaat gelegt werden solle, dass aber durch den Miteinbezug der Vorgeschichte des Bundesstaates die Thematik im Grunde ausgeweitet worden sei. Besonders betont wurde die Forderung nach spezieller Berücksichtigung der Bedürfnisse der Schulen. Als Anforderungen an die einzelnen Projekte definierte das EDI Originalität, d.h. Konzipierung speziell für 1998, ferner Realisierbarkeit unter den gegebenen Rahmenbedingungen und professionelle Umsetzung bzw. entsprechende Kompetenz der Trägerschaft. In finanzieller Hinsicht wurden von den zur Verfügung stehenden 11,5 Mio. Franken zunächst 8 Mio. freigegeben, der Rest sollte insbesondere für eine didaktische interaktive Videodisk reserviert bleiben. Der Subventionssatz sollte bei privaten Projekten grundsätzlich maximal 45 und bei kantonalen und kommunalen Projekten maximal 30 % betragen. In organisatorischer Hinsicht präzisierten die Leitlinien, dass die Fachgruppe zunächst eine vorläufige Auswahl treffen und dann nach deren Bestätigung durch das EDI die Bedingungen für die Unterstützung der ausgewählten Projekte erarbeiten solle. Dem EDI stehe in jedem Falle der letztinstanzliche Entscheid zu. Die Leitlinien, das wichtigste Grundlagendokument für die Konkretisierung des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1995, betonten zwar die Unabhängigkeit der Fachgruppe, engten aber ihren Handlungsspielraum nicht nur durch finanzielle und organisatorische, sondern auch durch inhaltliche Vorgaben beträchtlich ein. Damit drückten sie das altbekannte Dilemma staatlicher Kulturpolitik zwischen demokratisch-liberalem Legitimationsbedürfnis einerseits sowie dirigistischem Führungsanspruch und Planungs- bzw. Finanzierungsbedürfnissen andererseits aus.
18 Leitlinien des EDI v. 5.12.1995, Amtsakten des BAR. 287
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Die Kommission fand sich vor keine leichte Aufgabe gestellt. Nebst diesen zwar recht gezielten, aber immer noch ziemlich abstrakten Vorgaben wurden ihr zu Beginn 86 quantitativ und qualitativ äusserst heterogene Projekte mit einem anbegehrten Subventionsvolumen von 94 Mio. Franken zur Begutachtung innert knapp zwei Monaten vorgelegt - dies bei einem angebotenen Subventionsvolumen von 8 Mio. Franken. Das Expertengremium unterzog sich dieser schwierigen Aufgabe mit Sorgfalt und in Unabhängigkeit, wie es in seinem Bericht vom 1. Februar 1996 betonte, jedenfalls aber mit Geschick und Effizienz.19 Es verfeinerte zunächst die vorgegebenen Kriterien, definierte drei Kategorien von Projekten, nämlich unterstützungswürdige, prüfenswerte und nicht weiter zu verfolgende, und bezeichnete in einer ersten Runde die ersteren und die letzteren, um dann in einem zweiten Umgang die Projekte der mittleren Kategorie einer genaueren Prüfung zu unterziehen und sie entweder auszuwählen oder auszuscheiden. Bei den zur Unterstützung vorgeschlagenen Projekten wurde nebst den genannten Anforderungen auf zahlreiche weitere Kriterien geachtet, wie z. B. auf sprachregionale und geschlechtliche Verteilung, auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen Projekte, von Minderheiten, verschiedenen Altersgruppen etc. sowie auf eine sinnvolle Mischung von Buchpublikationen, Ausstellungen, seminarähnlichen Veranstaltungen, Film-, Theater-, CD-, Musik- und Theaterproduktionen. Von den fristgemäss eingereichten Projekten wurden dem EDI anfangs Februar 1996 34 grundsätzlich zur Unterstützung vorgeschlagen, wobei die beantragten Subventionssätze von relativ kleinen Sympathiebeiträgen über den Regelfall der vorgegebenen Sätze bis zu wesentlich höheren Beiträgen in begründeten Ausnahmefällen reichten. Nach der Genehmigung dieser Vorschlagsliste durch das EDI handelten das BAK und die Fachgruppe auftragsgemäss die Unterstützungsbedingungen mit den einzelnen Projektträgerschaften aus, was in vielen Fällen aufwendige Abklärungen und Ausmarchungen erforderte. Gleichzeitig hatte sich die Fachgruppe mit zahlreichen nachträglich eingereichten Projekten, Aufstockungsanträgen und Projektänderungen zu befassen. Im ersten Durchgang beantragte die Fachgruppe und bewilligte das EDI die finanzielle Unterstützung von rund zehn wissenschaftlichen und populären
19 Hierzu und zum folgenden die Protokolle und Unterlagen der Fachgruppe, Amtsakten des BAR. 288
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Buch- und einer Zeitungspublikation mit einem Subventionsvolumen von ca. 1,2 Mio. Franken und von einem guten Dutzend Kunst-, Geschichts- und gesellschaftspolitischen Ausstellungen mit rund 5 Mio. Franken. Dazu kamen knapp zehn Colloquien, Seminare und Jubiläumsveranstaltungen für gut eine Mio. und ein halbes Dutzend Film-, CD-, Theater- und Musikproduktionen, welche mit gut 2 Mio. Franken unterstützt werden sollten. Insgesamt begutachtete das Gremium bis zum Sommer 1997 knapp 140 Projekte. Davon wurden mit dem zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag von 11,5 Mio. Franken schliesslich 51 Projekte mit 30 Publikationen, 19 Ausstellungen,
38 Veranstaltungen und 19 Film-, CD-, Theater- und Musikproduktionen unterstützt. Das Gesamtpaket sowohl der vom Bund unterstützten als auch der bundeseigenen Projekte wurde von Bundesrätin Dreifuss an einer Medienkonferenz am 12. Dezember 1997 vor Jugendlichen im Bundesdhaus vorgestellt. Was die privaten, kantonalen und kommunalen Projekte betrifft, die von der verwaltungsexternen Fachgruppe ausgewählt wurden, kann zusammenfassend und kommentierend festgestellt werden, dass diese sowohl ihren Freiraum als auch ihre Staats- und kulturpolische Verantwortung wahrnahm. In einem weitgehend unabhängigen Meinungsbildungsprozess wurde ein originelles, kulturell, politisch und nach Typus von Produkten ausgewogenes, differenziertes und pluralistisches Gesamtpaket zusammengestellt, das sich entsprechend den Zielsetzungen des Jubiläums gegenwartsbezogen und zukunftsgerichtet mit der Geschichte auseinandersetzte und das auch einen sinnvollen Mittelweg zwischen elitärem Kultur- und Wissenschaftsbetrieb einerseits und breitenwirksamen Massenveranstaltungen andererseits suchte. Der Erfolg der Veranstaltungen, wie er auch gemessen werden soll, war damit natürlich noch keineswegs gesichert. Es zeigte sich sehr bald, dass dieser weitgehend von der Umsetzungskapazität und -qualifikation der einzelnen Trägerschaften, aber auch von einer wirksamen publizistischen Begleitung und Förderung abhing. Deshalb wurde gleichzeitig mit der Vorstellung der Projekte eine breit angelegte PR-Kampagne lanciert, die als staatliche Kulturpropaganda wiederum in einem gewissen Spannungsverhältnis zum pluralistischen Selbstverständnis stand. Die in der Botschaft des Bundesrats zum Bundesjubiläum 1998 angekündigte interdépartementale Arbeitsgruppe zur Koordination der bundeseigenen Jubiläumsaktivitäten war schon 1994 im Rahmen der erwähnten Vorabklärungen und zur Vorbereitung der Botschaft entstanden aus der informellen 289 -- 21 of 51 -Zusammenarbeit vor allem zwischen dem BAK, dem BAR und dem EJPD. Formell trat sie nach der Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat, am 26. Mai 1995, erstmals zusammen.20 Vertretungen des BAR und des BAK, des EDA, des EJPD und des EVED (für die SBB und PTT) sowie der Bundeskanzlei und der Parlamentsdienste informierten sich gegenseitig über ihre Projektideen und erkannten den grossen Koordinationsbedarf bzw. das Synergiepotential insbesondere zwischen den Vorhaben von Bundesarchiv, Parlamentsdiensten und Bundeskanzlei für die eigentlichen Jubiläumsveranstaltungen der Bundesbehörden, aber auch die Notwendigkeit zur Koordination zwischen Bundes- und anderen Projekten im Interesse eines sinnvollen Ganzen. Zu diesem Zeitpunkt wurde im übrigen noch davon ausgegangen, dass die SBB 1998 ihr 100-Jahr-Jubiläum in grossem Rahmen feiern würden und mit einem Ausstellungszug oder mit Gratisfahrten zu den offiziellen Veranstaltungen mitwirken würden. Die SBB legten dann bekanntlich das Schwergewicht ihrer Jubiläumsaktivitäten auf die Veranstaltungen zum 150jährigen Bestehen von Eisenbahnen in der Schweiz im Jahre 1997. Das Schwergewicht der bundeseigenen Projekte lag von Anfang an auf den auch in der Botschaft genannten Ausstellungs- und Publikationsprojekten des Landesmuseums und des Bundesarchivs, auf dem von letzterem angeregten und in Zusammenarbeit mit den verwandten Institutionen projektierten Massnahmenpaket zur Erhaltung insbesondere des audiovisuellen Gedächtnisses sowie auf den offiziellen Veranstaltungen des Bundes. Diese Projekte wurden vom Frühsommer 1995 bis zum Frühjahr 1996 sukzessive konkretisiert und im Rahmen der interdepartementalen Arbeitsgruppe koordiniert. Vor allem wurde angesichts der äusserst begrenzten Ressourcen eine Konzentration auf zwei aufeinander abgestimmte grössere Ausstellungen vorgenommen: Einerseits plante das zum BAK gehörige Landesmuseum eine Ausstellung zu seinem 100-jährigen Bestehen und die Eröffnung seiner Zweiganstalt in Prangins. Andererseits schloss sich das Bundesarchiv zur Realisierung seiner ebenfalls in der Botschaft aufgeführten grösseren Ausstellung zuerst mit den Parlamentsdiensten, dann mit der Bundeskanzlei und schliesslich auch mit dem Bundesgericht zusammen.
20 s. dazu und zum folgenden die Protokolle und Unterlagen der interdepartementalen Arbeitsgruppe, Amtsakten des BAR. 290
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Das Gesamtpaket der bundeseigenen Projekte und Veranstaltungen wurde, soweit nicht bereits in der Botschaft von 1995 genau definiert und beziffert, am 18. März 1996 vom Bundesrat aufgrund eines Antrags des EDI vom 28. Februar 1996 schliesslich so verabschiedet, wie es in der interdepartementalen Arbeitsgruppe entwickelt worden war. ' Die Ausstellung des Landesmuseums unter dem Arbeitstitel «Die Erfindung der Schweiz: 1848-1998» sollte eine auf Kultur, Gesellschaft und Mentalität ausgerichtete geschichtliche Selbstdarstellung des Bundesstaates werden. Mit dem provokativen Arbeitstitel wiesen die Initianten der Ausstellung auf den Umstand hin, dass es sich beim «Gemeinschaftsglauben» der Schweizer Bevölkerung nicht um «quasi-natürliche Eigenschaften», sondern um ein Produkt der «Selbst-Erfindungsgabe der Schweizerinnen und Schweizer» handle. Die Ausgestaltung dessen, was schweizerische Identität ist, sei das Resultat eines konfliktreichen Prozesses und von den jeweils siegreichen Parteien erfunden worden. Eine allgemeingültige Schweiz habe es nie gegeben. Die schweizerische Identität sei als künstliches Produkt einem historischen Wandel ausgesetzt, welcher als «Erfindungsprozess» ikonographisch nachgezeichnet werden könne. Es liegt auf der Hand, dass gerade historische Jubiläen im Rahmen eines solchen Prozesses eine Scharnierfunktion übernehmen, ein Umstand, auf welchen das Ausstellungskonzept ebenfalls hinweist: Während die Mühe mit den 700-Jahrfeierlichkeiten von 1991 als Endpunkt überkommener Selbst-Bilder bezeichnet werden könne, welche seit den sechziger Jahren kontinuierlich an Bindungskraft eingebüsst hätten, müssten 1998 neue Visionen entwickelt werden. Diesem Zweck habe auch die Ausstellung im Landesmuseum zu dienen. Die erwarteten Besucherströme sollten dazu veranlasst werden, «aktiv zu werden und Mitverantwortung für die Erfindung der künftigen Schweiz zu übernehmen». Obschon die Ausstellungsmacher mit ihrer Lokalisierung der nationalen Identität im menschlichen Erfindungsgeist bestimmt nicht falsch liegen, bleibt die Frage unbeantwortet, ob sie mit ihrer Absicht, die Schweiz neu erfinden zu wollen, nicht gerade diejenigen irrationalen Momente zementieren, welche sie im Grunde genommen zur Disposition stellen wollen. Sind mit erfundenen Bildern formal betrachtet nicht gerade die Geschichtsmythen gemeint, von welchen man sich verabschieden möchte? Vielleicht rührt die
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Absicht, für eine Modernisierung des Mythos besorgt zu sein, von daher, dass im Ausstellungskonzept etwas vorschnell von einer zweifelhaften Annahme ausgegangen wird: Bei der Notwendigkeit, nationale Identität zu erfinden, schreiben die Ausstellungsmacher, handle es sich um einen schweizerischen Sonderfall. Im Gegensatz zu anderen Nationen könne die Schweiz nicht auf «quasi-natürliche» gemeinsame Eigenschaften wie Sprache, Religion oder Abstammung zurückgreifen, weshalb eben die Schweizer und Schweizerinnen mit ihrer Erfindungsgabe in die Bresche springen mussten. Dass es sich bei einer «gemeinsamen» Sprache, bei einer «gemeinsamen» Religion und bei einer «gemeinsamen» Abstammung nicht weniger um künstliche Produkte handelt, die teilweise erheblich auf Erfindungsgeist und Mythen beruhen, wurde offenbar ausgeblendet, ein Umstand, welcher letztlich jedoch der Qualität der Ausstellung am Schweizerischen Landesmuseum bestimmt keinen Abbruch tun wird.22 Es entsprach den allgemeinen Zielsetzungen des Jubiläums, nämlich der gegenwartsbezogenen und breitenwirksamen Vermittlung historischer Erkenntnisse, dass die historischen Fachstellen des Bundes, insbesondere das Landesmuseum und das Bundesarchiv, ihre Projekte in das Jubiläumsprogramm einbringen konnten. Besonders bemerkenswert erscheint dabei, dass es gelang, alle drei Gewalten, das heisst die Parlamentsdienste, die Bundeskanzlei und das Bundesgericht in dem von Bundesarchiv und Parlamentsdiensten lancierten grossen Ausstellungsprojekt unter dem Motto «Geschichte für die Zukunft» zu vereinen.23 Dieses Schwerpunktprojekt nahm sich einerseits die von Bundesarchiv und Parlamentsdiensten gemeinsam und erfolgreich ebenfalls im Parlamentsgebäude veranstaltete «Expofédéral» von 1991 zum Vorbild und vereinte andererseits bewusst einige der ältesten Einrichtungen der «neuen» Eidgenossenschaft. Das Projekt erhielt dadurch einen hohen Repräsentativitätsgrad und Symbolgehalt, aber natürlich auch eine gesteigerte Verantwortung. Die Steuerungsarbeit in den Projektleitungsgremien verlief dementsprechend spannend. Das heisst, sie bewegte sich im politischen Spannungsfeld zwischen eher defensiv-konservativer Selbstdarstellung und offensiv-kritischer Infragestellung überkom-
22 Die Erfindung der Schweiz. Bilder, Diskurse und Visionen einer nationalen Identität 18481998, Kurzkonzept d e r Sonderausstellung, hrsg. v. Schweizerischen Landesmuseum, Zürich, 5.1997, S. 1.
23 Unterlagen zur Ausstellung «Geschichte für die Zukunft», Amtsakten BAR. 292
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mener Werte und Institutionen. Die verständliche und notwendige Auseinandersetzung um legitimatorische staatliche Selbstdarstellung wurde teilweise dadurch neutralisiert, dass die Ausführung des Projekts im wesentlichen an Private delegiert wurde. Die Ausstellung war auf die Geschichte des Bundesstaates unter politischstrukturellem Blickwinkel ausgerichtet und sollte vor allem die Entstehung und Entwicklung der Verfassung und der Institutionen des Bundes, die politischen Prozesse und die handelnden Personen darstellen. Sie sollte im Bundeshaus durchgeführt und durch eine ganzjährige Wanderausstellung in der ganzen Schweiz ergänzt werden. Als besonders erfolgreich und erfreulich, aber auch nicht unproblematisch erwies sich der Einsatz von Erwerbslosen im Rahmen eines Beschäftigungsprogramms sowie die Zusammenarbeit mit der Post und der SRG, welche vor allem in der Wanderausstellung in sieben modernen Gelenkbussen der Post und in deren publizistischer Begleitung zum Tragen kam. Durch diese erfreuliche Ausweitung des Projekts ergaben sich aber natürlich Probleme mit Kostenüberschreitungen und deren Deckung durch Sponsoring-Beiträge. Mit dem programmatischen Titel versuchten die organisierenden Bundesstellen auszudrücken, dass es ihnen nicht nur um eine Darstellung, sondern auch um eine Nutzbarmachung der Geschichte für Gegenwart und Zukunft ging. Gemeinsame Erinnerung und gleichzeitig Orientierung sollten angeboten werden. Angesichts des Konsensdrucks, der schon die Auswahl der zu vergegenwärtigenden Ereignisse prägte, konnten aber Orientierung mittels Geschichte und Fragen zur Zukunftsgestaltung, ausgerichtet auf den Zweckartikel des Reformvorschlages für die Bundesverfassung, fast nur noch in Form von Politikerinnen-Statements oder real existierenden Szenarien zu verschiedenen Politikbereichen angeboten werden. Dabei Hess sich der Eindruck einer gewissen - dem Zeitgeist entsprechenden - postmodernen Beliebigkeit nicht vermeiden, da statt eigentlichem Konsens nur breitgefächerter Pluralismus vorherrschte. Die Versuchung lag denn auch nahe, wieder vermehrt auf die Zeit vor 1798 zurückzugreifen, deren Darstellung heute eine der drei begleitenden multimedialen CDs füllt. Damit wurde möglicherweise - das muss aus Sicht einer mitorganisierenden und engagierten Stelle angemerkt werden - die Chance etwas verpasst, historische Wissenslücken nicht nur zu stopfen, sondern gegenwartsbezogen Interesse und längerfristig Begeisterung für die Geschichte zu wecken. Der 293 -- 25 of 51 -kaleidoskopartige Bilderbogen fuhrt zwar ein äusserlich anregendes und gekonnt gestaltetes Geschichtsbild vor. Verbunden mit der Meinungsvielfalt, die aufgrund des Ausstellungsinhaltes nicht kritisch eingeordnet und situiert werden kann, lässt sich aber noch nicht feststellen, ob tatsächlich Orientierung angeboten oder ob vielleicht nicht gerade im Gegenteil Orientierungslosigkeit gefördert wird. Die Frage steht im Raum, ob Geschichte einfach nur die Zeit vor der und nicht auch^wr die Zukunft sei. Diese erste Analyse der Wanderausstellung, die während des ganzen Jahres 1998 an rund vierzig Standorten besucht werden kann, muss im Laufe des Jahres möglicherweise noch revidiert werden. Es wird Aufgabe einer späteren Evaluation durch die beteiligten Instanzen sein, hier ein ausgewogeneres Urteil zu fällen. Über die Gestaltung der eigentlichen Hauptausstellung im Parlamentsgebäude liegen zur Zeit des Redaktionsschlusses dieses Artikels ohnehin erst rudimentäre Pläne vor, was wiederum zeigt, unter wie grossem Zeitdruck gearbeitet werden muss. Nebst den zwei grossen «Ausstellungen zur nationalen Identität der Schweiz», die mit je 1,1 Mio. Franken mitfinanziert werden sollten, wurde gemäss dem Bundesratsbeschluss vom 18. März 1996 auch eine vom Bundesarchiv bereits 1995 in Angriff genommene «analytische Datenbank zur Bundesverfassungsgeschichte», mit 0,2 Mio. Franken unterstützt. Die Ergebnisse dieses Projektes werden in der Reihe Inventare des Bundesarchivs publiziert. Es geht dabei nicht um die Verbesserung des Zuganges zu den Protokollen und Quellen zur Bundesverfassung von 1847/48, wie von Nationalrat A. Gross gewünscht,24 sondern es werden die zentralen Quellen zu allen Bundesverfassungsrevisionen, den realisierten wie den nicht zustande gekommenen, referenziert. Das Inventar im engeren Sinne wird ergänzt mit vier Aufsätzen zu Aspekten der Ausländerpolitik, zur Geschichte der Wirtschaftsartikel, zur Entstehung des Sprachenartikels und zur aktuellen Reform der Bundesverfassung. Diese vier Fallbeispiele sind als Anregung zu weiterer, historisch-sozialwissenschaftlicher Verfassungsgeschichte gedacht. Eine elektronische Fassung dieses Inventars wird die Quellenangaben mit der
24 AB-N, 8.6.1995, S. 1160. 294
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digitalen Edition von Schlüsseldokumenten - in der Regel mit den Botschaften des Bundesrats zu den Verfassungsänderungen - verbinden. Nicht behandelt wurde im erwähnten Antrag und Bundesratsbeschluss der Beitrag, den das Bundesarchiv zusammen mit andern Institutionen unter dem Titel «Erhaltung unseres Gedächtnisses» an die Jubiläumsaktivitäten erbringen sollte. Dies deshalb, weil dieser Beitrag bereits in der Botschaft von 1995 hinlänglich definiert und auch mit einem Kostenbeitrag von drei Mio. Franken beziffert worden war. Dieser bereits mehrmals erwähnte Beitrag bestand und besteht im wesentlichen darin, dass das Bundesarchiv zusammen mit der Landesbibliothek, der Cinémathèque Suisse, der Fonoteca Nazionale und der Schweizerischen Rundfunkgesellschaft im Rahmen des von diesen und weiteren Institutionen gegründeten Vereins MEMORIAV audiovisuelle Dokumente von nationaler Bedeutung aus dem historisch-politischen Bereich wie etwa die Schweizerische Filmwochenschau und die Tagesschau des Schweizer Fernsehens, aber auch aus dem kulturellen Bereich sichert, d. h. auf einen dauerhaften Träger überspielt, erschliesst und einer breiten Öffentlichkeit frei zugänglich macht.26 Insgesamt verliefen die Vorbereitungen für die bundeseigenen Aktivitäten zum Jubiläumsjahr zügig, effizient und relativ harmonisch. Das BAK und die interdépartementale Arbeitsgruppe bemühten sich erfolgreich um eine Koordination nicht nur zwischen den verschiedenen Bundesprojekten, sondern auch zwischen diesen und den kantonalen und privaten Vorhaben. Natürlich gab es dabei, nicht zuletzt wegen der sehr beschränkten Mittel, auch Missverständnisse und Konflikte, insbesondere Verteilungskämpfe. Insgesamt jedoch herrschte konstruktive Zusammenarbeit. Die Beschränkung der Mittel für bundeseigene Projekte, die Tatsache, dass diese mit 5,5 Mio. Franken weniger als halb so hoch dotiert waren wie die kantonalen und privaten Projekte, entsprach im übrigen einer bewussten und wohl auch gerechtfertigten «Werkstatt Bundesverfassung/La Constitution fédérale en chantier», zusammengestellt und bearbeitet von S. Arlettaz. Mit Beiträgen von S. und G. Arlettaz, W. Carobbio, P. Monn und P. Morandi, unter der Leitung von A. Kellerhals, hrsg. vom Schweiz. Bundesarchiv in der Reihe Inventare, Bern, 1998. s. Dokumentation der Aktivitäten des Vereins MEMORIAV, insbesondere der Projekte «Politische Information», Amtsakten des BAR. 295 -- 27 of 51 -Zurückhaltung bzw. einem liberalen und pluralistischen Kultur- und Gesellschaftsverständnis. Ein weiteres Element der bundeseigenen Jubiläumsaktivitäten war schliesslich das Bemühen um Synergien zur laufenden Totalrevision bzw. Reform der Bundesverfassung, welches nicht zuletzt in dem - zwar bescheidenen Projekt des Bundesarchivs für eine analytische Datenbank zur Verfassungsgeschichte zum Ausdruck kommt. Ob diese angestrebte Synergie zwischen historischer Aufarbeitung und aktuellem politischem Handeln auch tatsächlich zum Tragen kommt, ist allerdings noch offen. Dieser Vorbehalt gilt wohl generell für das ganze Jubiläumskonzept des Bundes: Ob es gelingen kann und soll, durch staatlich initiierte und finanzierte Aufarbeitung und Vermittlung historischer Erkenntnisse die kollektive Identität und darüber hinaus sogar politische Entscheidungsprozesse in der Gegenwart zu beeinflussen, bleibt eine offene Frage. Ein weiterer genereller Vorbehalt, der gegenüber dem geschilderten Jubiläumsprogramm zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Aufsatzes angebracht werden muss, besteht darin, dass die Umsetzung des Konzepts zu diesem Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden kann und dass diese einer starken Eigendynamik und vielfältigen externen Einflüssen ausgesetzt ist. Eine abschliessende Würdigung des Gesamtkonzepts und einzelner Projekte wird selbstverständlich erst nach ihrer Umsetzung und aus zeitlicher Distanz möglich sein. III. Schatten auf dem Jubiläum: Die Auseinandersetzung mit der Geschichte der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs Die Auseinandersetzung mit der Rolle der Schweiz, speziell des Finanzplatzes Schweiz, im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg begann hierzulande in den Augen vieler 1994 mit einer Einfachen Anfrage von Ständerat O. Piller nach sog. herrenlosen Vermögenswerten. So präsentiert es auch die von den Parlamentsdiensten im Internet publizierte Chronologie der Ereignisse.27 Entgegen solchen ahistorischen Auffassungen ist immer wieder
27 Parlamentsdienste, Chronologie einer Debatte: Die Kurzübersicht 1934-1994 umfasst eine Liste mit knapp 20 Einträgen von der Einführung des Bankgeheimnisses, 1934, bis zur Su296
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daran zu erinnern, dass diese Problematik, die als «ausserordentlich gefährlich für das allgemeine Image unseres Landes» eingestuft wird, in der Zeit fest verwurzelt ist, die heute zum Problem geworden ist.28 Die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit der Schweiz hat sich in den letzten Jahren also nur intensiviert, verschiedene Entwicklungen laufen heute synchron. Im folgenden werden unterschiedliche Entwicklungslinien isoliert und die Herleitung der Debatte aus der problematisierten Zeit selbst skizziert. Die heutige Debatte war nicht von Anfang an ein Geschäft der Politik. Zuerst waren die schweizerischen Banken und die Schweizerische Bankiervereinigung mit der erneuten Suche nach nachrichtenlosen Vermögen beschäftigt. In den USA erhielt das Ganze schnell eine politische Dimension. Erst anschliessend wuchs die Bereitschaft der Politikerinnen, sich ebenfalls dieser Thematik anzunehmen. Bald einmal stand die Rolle der Schweiz im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg ganz allgemein im Zentrum des Interesses. Von den verschiedenen Entwicklungssträngen betrifft ein erster zentral die Schweizer Banken und - bis heute in etwas schwächerem Masse - andere Finanzintermediäre. Die Banken hatten im Rahmen einer jetzt international kontrollierten Suche wiederholt nachrichtenlosen Vermögenswerten nachzuspüren, um die immer wieder auftauchenden Vermutungen über riesige Summen unrechtmässig angeeigneter Vermögenswerte faktisch entkräften zu können. Die Schweizer Banken standen und stehen hier unter zwar nie genau beziffertem wirtschaftlichem und vor allem enormem politisch-moralischem ehe von alt Nationalrat Andreas Gerwig und alt Bundesrat Kurt Furgler nach einer Lösung der noch nachrichtenlosen Vermögen im Auftrag der Jewish Agency und ihrer Vorschläge einer Fondsgründung oder einer neuen gesetzlichen Regelung, ab 1989. Die mehr als doppelt so lange Liste der Einträge in der detaillierten Übersicht ab 1994 reicht von der Einfachen Anfrage Piller, 1994, bis zum Interview von Bundespräsident Delamuraz, der im Zusammenhang mit Wiedergutmachungs-Forderungen von «Lösegeld-Erpressung» sprach, was heftige Reaktionen besonders seitens jüdischer Kreise auslöste, Dezember 1996. S. http://www.pd.admin.ch/Poly/Framesets/Frame-D. HTM.
28 Rechtskommission des Ständerats (RK-S), 24.10.1996, S. 14. 297
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Druck, welcher mit der Zeit die Bereitschaft stärkte, Vergleichsverhandlungen zu führen.29 Die politischen Auseinandersetzungen formen einen zweiten Handlungsstrang. Der vorerst noch erstaunten schweizerischen Öffentlichkeit wurden von us-amerikanischen Politikern wie Senator A. d'Amato immer wieder angebliche Enthüllungen präsentiert, z. B. über einen angeblichen schweizerisch-polnischen Geheimvertrag von 1949, in welchem die unrechtmässige Auslieferung von nachrichtenlosen Vermögen an die polnische Regierung geregelt worden sei. Die us-amerikanische Regierung ihrerseits kündigte im Oktober 1996 eine offizielle Untersuchung über das Schicksal des von den Nazis geraubten Goldes, die Rolle der neutralen Staaten und die Massnahmen der Alliierten zur Sicherstellung und Rückgabe dieses Raubgoldes an. Damit erhielt die politische Auseinandersetzung eine neue offizielle Note.30 In der Schweiz waren ebenfalls politische Reaktionen verlangt. In den Eidgenössischen Räten ergriff die Rechtskommission des Nationalrats mit ihrem Beschluss vom Mai 1996, Parlamentarische Initiative. Nachrichtenlose Ver-
29 D a s Ergebnis einer ersten Enquête wurde i m Februar 1996 bekanntgegeben: 775 Konti, 38,7 Mio. Schweizerfranken. Dieses Ergebnis wirkte vielerorts enttäuschend. Anschliessend: M e m o r a n d u m o f Understanding zwischen Vertretern d e r Schweizer Banken u n d Vertretern internationaler jüdischer Organisationen (2.5.1996): man einigte sich auf die Einsetzung eines Independent Committee of Eminent Persons (ICEP) unter Leitung des früheren US-Notenbankpräsidenten Paul A. Volcker, welches diese Suche nach Vermögenswerten früherer Nazi-Opfer zu überprüfen h a t. - 1996: Es k a m in den U S A zu Hearings vor den Bankenausschüssen zuerst des Senats (April, Oktober 1996) und später auch des Repräsentantenhauses (Dezember 1996). Ausserdem wurden drei sog. class actions gegen Schweizer Banken eingereicht, verschiedene Bundesstaaten (z. B. N e w York, Kalifornien) beschlossen Moratorien, u m die Geschäfte mit Schweizer Banken vorübergehend einzustellen. Seit Frühjahr 1998 laufen Verhandlungen über ein ev. Vergleichslösung, welche Ende April in eine neue und brisante Phase traten: «Vertreter der Sammelkläger und jüdischer Organisationen werden mit jenen der Schweizer Grossbanken darüber verhandeln, unter welchen Voraussetzungen die milliardenschweren Sammelklagen durch ein Settlement ein für allemal aus der Welt geschaffen werden. I m grundsätzlichen scheint Einigung zu bestehen. Offen ist etwa die Höhe des 'Rough Justice Amount', also der Vergleichszahlung.», in NZZ,
25.4.1998. Soweit der Stand der Entwicklung bei Redaktionsschluss dieses Artikels.
30 U.S. and Allied Efforts To Recover and Restore Gold and Other Assets Stolen or Hidden by Germany During World War II, Preliminary Study. Dieser Bericht entstand unter der Leitung d e s Sonderbeauftragten des US-Aussenministeriums für die Suche nach nachrichtenlosen Vermögen, Unterstaatssekretär Stuart Eizenstat. 298 -- 30 of 51 -mögen (96.434), die Initiative.31 Dabei wurde schnell klar, dass eine Begrenzung der Thematik allein auf nachrichtenlose Vermögen politisch unklug wäre. Es galt, alle Fragen, welche die schweizerische Politik und Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg betrafen, in den Untersuchungsauftrag einzuschliessen. Diese Ausweitung des Untersuchungsfeldes wurde zwar teilweise als Übernahme der Rolle des Bösewichtes, als Schritt zu einer kompletten «Selbstzerfleischung» interpretiert, aber gleichzeitig wurde auch verlangt, dass die Verantwortlichen, «die grossen Herren der Banken», öffentlich zur Vergangenheit ihrer Institute stehen sollten.32 Noch mehr zu reden als die Frage der inhaltlichen Begrenzung gaben die Problematik des uneingeschränkten Zuganges zu privaten Archiven für die vorgesehene unabhängige Expertenkommission sowie die Modalitäten der Berichterstattung und Publikation, namentlich der Schutz privater Interessen.33 Nach langen Kommissionsberatungen und Differenzbereinigungen konnte am 13. Dezember 1996 das Parlament den Dringlichen Bundesbeschluss betreffend die historische und rechtliche Untersuchung des Schicksals der infolge nationalsozialistischer Herrschaft in die Schweiz gelangten Vermögenswerte einstimmig verabschieden.34 Die Initiative der Rechtskommission des Nationalrats war nur eine von insgesamt rund sechzig parlamentarischen Vorstössen in diesem Kontext, mit
31 Parlamentarische Initiative von Nationalrätin V. Grendelmeier (95.407) v o m 24. März 1995 mit d e m Ziel, durch einen allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss die Erfassung und Rückerstattung von Vermögen zu regeln, die durch die nationalsozialistischen Verfolgungen sog. herrenlos geworden waren und sich gegenwärtig in der Obhut schweizerischer Banken befinden. Nach d e m Beschluss der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N), einen Bundesbeschluss auszuarbeiten, der auch andere schweizerische Finanzinstitute und Vermögensverwalter in die Abklärungen einbezog, z o g Nationalrätin Grendelmeier ihre Initiative zurück.
32 RK-S, 21.11.1996, S. 10 f. und S. 18 f.
33 «Entweder haben die Personen, die von den Historikern quellenkritisch genannt werden, richtig gehandelt, und dann besteht kein Interesse an der Anonymisierung. Oder bestimmte Fehlleistungen werden festgehalten, und dann ist dieses Interesse nicht schutzwürdig. Tertium non datur.» Rechsteiner, RK-N, 28.11.1995, S. 15.
34 Vernehmlassung i m Sommer, Kommissions- und Ratsdebatten im Herbst und Winter 1996. Zu diesen Debatten vgl. die Kommissions- und Ratsprotokolle.- Verwaltungsseitig wurden diese Arbeiten durch eine ad-hoc Arbeitsgruppe unter Leitung des Direktors der Direktion für Völkerrecht im E D A, Botschafter M. Krafft, begleitet. 299 -- 31 of 51 -denen Parlamentarierinnen aus allen politischen Lagern diese Diskussionen prägten und vorantrieben. Die Eidgenössischen Räte liessen sich auch im Rahmen eines Informationsseminars aus erster Hand über den sog. Eizenstat-Bericht, die Rolle der Schweizerischen Nationalbank und die ersten Arbeiten der Unabhängigen Expertenkommission informieren.36 Bereits sechs Tage nach Verabschiedung des Bundesbeschlusses beschloss der Bundesrat über dessen Umsetzung: er ernannte die neun Mitglieder der Unabhängige Expertenkommission (UEK) unter Leitung von Prof. J.-F. Bergier37 und formulierte - in Konkretisierung von Art. 1 des Bundesbeschlusses - deren Untersuchungsauftrag. Weiter wurde beschlossen, dass die UEK die Ergebnisse ihrer Forschungen in Form von Zwischenberichten zu einzelnen abgeschlossenen Forschungsbereichen vorlegen könne und zum Abschluss der Arbeiten einen Schlussbericht zuhanden des Bundesrats vorlegen müsse; der Bundesrat seinerseits ist verpflichtet, diese Berichte ohne Einschränkungen zu veröffentlichen. Verwaltungsseitig wurde das EDA (Task force) als administrativer und das EDI (Bundesarchiv) als wissenschaftlich-historischer Ansprechpartner der UEK bezeichnet. Letzteres muss der UEK ausserdem Räume, Infrastruktur und Dienstleistungen zur Verfügung stellen und den prioritären Zugang zum Archivgut des Bundes gewährleisten.
35 Verteilung der Themen von parlamentarischen Vorstössen zwischen 1994 und 1997: Nachrichten- oder herrenlose Vermögen und deren Schicksal (18), Raubgold und Flüchtlingspolitik (je 5), Fonds für bedürftige Holocaustopfer oder Solidaritätsstiftung (6), Informationspolitik des Bundes (5), Rolle der Unabhängigen Expertenkommission (3). Punktuell blieb das Interesse an weiteren Fragen: Schicksal der Jenischen, Zwangssterilisierungen in der Schweiz, damalige Geisteshaltung in der Schweiz, die Rolle von Interhandel, die Rehabilitierung von Bavaud, die Aktenvemichtungen in der Polizeiabteilung (Rückweisungskartei); dazu kamen Vorstösse betreffend das Schicksal des Wachmannes Meili, Massnahmen zur Stärkung der Erinnerung (Gedenkstätte) oder gegen wiederaufkeimenden Antisemitismus.
36 20.6.1997: Referate und Diskussionsprotokoll s. http://www.pd.admin.ch/Poly/Framesets/ Frame-D.HTM.
37 Wladyslaw Bartoszewski, Warschau; Saul Friedländer, Jerusalem; Harald James, Princeton; Georg Kreis; Sybil Milton, Washington; Jacques Picard; Jakob Tanner; Joseph Voyame.
38 Der in spätestens fünf Jahren abzulieferende Bericht soll neben den privaten wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen der Schweiz mit Nazi-Deutschland die Frage staatlicher Massnahmen während des Krieges und staatlicher Restitutionsbemühungen nach dem Kriege klären. 300
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Die historische Aufarbeitung durch die UEK ist grundsätzlich ein längerfristig angelegtes Unterfangen. Daneben galt und gilt es immer auch kurzfristig Probleme zu bewältigen und Informationsbedürfnisse zu befriedigen.39 So gab der Bundesrat betreffend das schweizerisch-polnische Entschädigungsabkommen eine erste historische Abklärung in Auftrag. Praktisch zeitgleich mit der Einsetzung der Unabhängigen Expertenkommission konnte der entsprechende Bericht von Peter Hug und Marc Perrenoud, In der Schweiz liegende Vermögenswerte von Nazi-Opfern und Entschädigungsabkommen mit Oststaaten, publiziert werden.40 Die ganze Informationspolitik in diesem Zusammenhang war allerdings wenig befriedigend und führte zu einer Untersuchung durch die Parlamentarische Verwaltungskontrolle, welche den Beteiligten bei allen kritischen Kommentaren immerhin attestierte, dass Informationspolitik über historische und zeitlich zurückliegende Themen unter einem «strukturellen Defizit» leide, da die entsprechenden Unterlagen weniger schnell greifbar und keine Direktbeteiligten beiziehbar seien.4 Nicht zuletzt zur Behebung solcher Mängel hatte der Bundesrat bereits am
39 Stellvertretend seien hier aufgeführt: Reaktionen auf ausländische Publikationen (z. B. auf den sog. Eizenstat-Bericht) und Pressekampagnen (so z. B. bei der Reaktion auf die polemische Debatte u m das schweizerisch-polnische Entschädigungsabkommen von 1949), Öffentlichkeitsarbeit, Teilnahme an den Hearings im us-amerikanischen Kongress, Vorbereitung der Londoner Konferenz über Nazi-Gold (Dezember 1997), Arbeiten im Zusammenhang mit d e m Schweizer Fonds zugunsten bedürftiger Opfer von Holocaust/Shoa und d e m Projekt Stiftung solidarische Schweiz. Beantwortung von Anfragen und Entschädigungsforderungen.
40 Die gedruckte Fassung in Dossier Nr. 4, hrsg. v o m Schweiz. Bundesarchiv, Bern, 1997.
41 «Insgesamt ist auch in dieser Angelegenheit der Eindruck einer eher unkoordinierten, passiven und lange nicht hilfreichen Informationstätigkeit von Bundesrat und Bundesverwaltung entstanden. Besonders vermisst wurde hier [...] eine souveräne Landesführung, welche in dieser ausserordentlichen Situation integrierend wirkt und mit der Bevölkerung und [...] auch mit dem Ausland kommunizieren kann. [...] Bezüglich der Information an sich sticht das Verhalten des EDA insofern ins Auge, als die Information in der ersten und naturgemäss wichtigsten Zeit nur wenig zur Aufklärung beitragen konnte, weil die notwendigen Grundlagen [...] nicht greifbar waren. Zwischenzeitlich wirkte sich die Informationstätigkeit nicht nur nicht hilfreich, sondern kontraproduktiv aus.» Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats, Sektionen Behörden / Mitteleinsatz, Informationstätigkeit des Bundesrates und der Bundesverwaltung in ausserordentlichen Situationen, Bern, 1997, S. 32. 301 -- 33 of 51 -25. Oktober 1996 eine Task force eingesetzt.42 Dieser Krisenstab, welcher bald einmal fast dreissig Diplomaten, Historikerinnen, Juristen, Ökonomen, Kommunikationsfachleute und Sekretärinnen umfasste, hatte in meist hektischen zehn bis Sechzehn-Stunden-Arbeitstagen sog. Schadensbegrenzung zu leisten. Ausserdem sollte er dem Bundesrat Strategien für den Umgang mit der historisch begründeten Krise vorlegen, alle diesbezüglichen Aktivitäten von Bundesstellen koordinieren und wesentliche Kommunikationsarbeit leisten, um das Bild der Schweiz in der - vor allem auch ausländischen Öffentlichkeit zurechtzurücken, z. B. durch Konfrontation der Vorwürfe mit positiven Aspekten damaliger schweizerischer Politik. Bei diesem kommunikationsorientierten Ansatz war ein auch nur ansatzweise wissenschaftlicher Umgang mit der Geschichte und den aufgeworfenen Fragen - als Grundlage für politische Entscheidungen - in den Hintergrund getreten, und eine Grundsatzdiskussion über die Wahl zwischen einer defensiven und einer offensiven, einer rechtfertigenden und einer auch Fehler eingestehenden Informationspolitik konnte gar nicht erst richtig geführt werden. Statt Fragen zu stellen, galt es immer Antworten bereit zu halten. Die Aspekte der Schuldzuweisung und der Rechtfertigung verdeckten dabei den Blick auf die angemessenere Frage nach Verantwortlichkeiten. Immerhin stellte der Bundesrat wiederholt klar, dass die Vergangenheitsbewältigung - bei allem äusserem Druck - in erster Linie für die Schweizerinnen selbst wichtig sei,43 und der immer wieder geäusserte Wunsch nach der endgültigen Wahrheit, nach möglichst objektiver und definitiver Abhandlung des Themas wurde auch vom UEK-Präsidenten wiederholt als uneinlösbar taxiert und deutlich zurückgewiesen. Das Schweizerische Bundesarchiv war sowohl an den Vorbereitungsarbeiten zum Dringlichen Bundesbeschluss als auch an der Vorbereitung des anschliessenden Bundesratsbeschlusses mitbeteiligt. Um den Umfang der voraussehbaren Forschungsarbeiten abschätzen zu können, gab es eine Beständeanalyse in Auftrag, welche im September 1996 vorgelegt wurde und rund 6000 relevante Archiveinheiten identifizierte (rund 600 Laufmeter Quel-
42 Diese Task force EDA wird vom vormaligen stv. Generalsekretär des EDA, dem zum Botschafter ernannten Thomas Borer, geleitet. Bundesrat F. Cotti, RK-S, 24.10.1996, S wird gefordert, sondern «Bewältigung».
43 Bundesrat F. Cotti, RK-S, 24.10.1996, S. 14; ibid. 21.11.1996, S. 3: nicht «Aufarbeitung» 302
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len).44 Hinter dieser Idee, forschungsrelevante Quellenbestände im weitesten Sinne identifizieren zu lassen, stand die Auffassung, dass sich ein Forschungsvorhaben gemäss Bundesbeschluss nicht allein mit einer Analyse des bereits Aufgearbeiteten begnügen dürfe, sondern dass es um eine kritische und konstruktive Revision - im Sinne einer nochmaligen Überprüfung - der Geschichtsbilder gehe, welche sich zwangsläufig auf die Quellen hinter der Literatur und vor allem auf noch nie ausgewertete Quellen stützen müsse. Weiter ging und geht es im Sinne einer rationalen Analyse der Debatte und ihrer möglichen Entwicklungen immer auch darum, möglicherweise brisante historische Themenfelder zu antizipieren und eine sachliche, tendenziell offensive Informationspolitik vorzubereiten. Ein weiteres Massnahmenbündel des Schweizerischen Bundesarchivs zielte auf eine Versachlichung der Diskussion ab: Polemische Angriffe, gestützt auf aus allen Zusammenhängen gerissenen Quellen, können nie sinnvoll diskutiert werden. Das Bundesarchiv bemühte sich deshalb, solcherart isoliert präsentierte Quellen und Fakten in grössere Zusammenhänge zu stellen und in ihrer Bedeutung zurechtzurücken und immer wieder für eine kontextbezogene Archiv- und Quellenforschung zu plädieren. Diesbezüglich wichtigster Anlass war sicher der Informationstag im Februar 1997, der zusammen mit der Task force und der UEK organisiert wurde. Mit all diesen Arbeiten nahm und nimmt das Bundesarchiv Hug, Peter, Analyse der Quellenlage fur mögliche Nachforschungen im Zusammenhang mit dem Bundesbeschluss betreffend die historische und rechtliche Untersuchung des Schicksals der infolge der nationalsozialistischen Herrschaft in die Schweiz gelangten Vermögenswerte, Bern, 1996 (unpubliziert).- Auf dieser Grundlage Hess sich wenigsten der Umfang möglicher und notwendiger Forschungsarbeiten im BAR einigermassen exakt abschätzen; eine vergleichbare Aufwandschätzung für die Arbeit in anderen öffentlichen und privaten Archiven in der Schweiz und im Ausland dagegen konnte nur annäherungsweise gewagt werden. Diese vorsichtigen Schätzungen mussten auf der Basis des konkreten Forschungsplanes der Unabhängigen Expertenkommission (UEK) und entgegen allen finanzpolitischen Wunschvorstellungen inzwischen längst massiv von ursprünglich 5 auf über
20 Mio. nach oben korrigiert werden.
45 Verschiedene Mitglieder der UEK und andere ausgewiesene Kenner der Materie entwarfen an diesem Anlass ein Bild des historischen Kenntnisstandes und der möglichen Forschungsstrategien. Für die Referate s. «Fluchtgelder, Raubgut und nachrichtenlose Vermögen. Wissensstand und Forschungsperspektiven», in Dossier 6, Publikation zur Tagung im BAR, Bern, 25. Februar 1997, hrsg. vom BAR, Bern, 1997.- In die gleiche Richtung zielten auch der Presse-Informationstag vom Januar des gleichen Jahres und die Arbeit mit einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zur verwaltungsinternen, problemorientierten Aufarbeitung der Forschungs- und Wissensstandes und der Auflistung offener Fragen (Sommer 1997, unveröffentlichter verwaltungsintemer Bericht). 303 -- 35 of 51 -seine Funktion als historisches Kompetenzzentrum für Bundesrat und Bundesverwaltung wahr. Es stellt Unterlagen, Informationen und Wissen zur Verfügung und bemüht sich, die Problemerkennung, vor allem auch die Problem-Früherkennung zu ermöglichen und zu verbessern. Im Zusammenhang mit der Geschichte der Schweiz während und nach dem Zweiten Weltkrieg ist es zwar nicht Aufgabe des Archivs, systematische Forschung zu betreiben; dies muss Aufgabe der UEK bleiben. Das Schweizerische Bundesarchiv muss aber neue Erkenntnisse und Diskussionspunkte aufgreifen und diese systematisierend in sachliche Zusammenhänge stellen. Darüber hinaus erwies sich das Archivgut des Bundes auch für Private äusserst hilfreich bei deren Aufarbeitung der Geschichte: sowohl die Banken als auch die vom Volcker-Komitee mit der Bankenprüfüng beauftragten Treuhandfirmen nutzten diese Bestände extensiv, um sich ein Bild zu verschaffen über vor langer Zeit abgewickelte Geschäfte, die selber zu dokumentieren die jeweiligen Akteure verpasst hatten. Dieses für das Archiv neuartige Kundensegment machte einen wesentlichen Teil der seit 1997 um rund 60 % gestiegenen Nachfrage nach Archivmaterial aus. Richtet man den Blick zurück, in die Zeit vor dem Brüchigwerden der innenpolitischen Kohärenz im Zusammenhang mit der EWR-Abstimmung von 1992 und vor dem Ende des Kalten Krieges 1989, so erkennt man, dass weder die heutigen Diskussionstraktanden noch die Art ihrer Behandlung wirklich neu sind. So haben sich schon während des Krieges Parlamentarier immer wieder mit der bundesrätlichen Politik auseinandergesetzt, wenn auch das parlamentarische Aufsichts- und Kontrollrecht durch das Vollmachtenregime massiv eingeschränkt war. Nach Kriegsende intensivierten sich die Debatten. Die Regierung musste ihr Tun und Lassen während der Kriegszeit in verschiedenen Politikbereichen erklären und rechtfertigen, sowohl in einem innenpolitischen (Rechenschaftsablegung betr. die Kriegswirtschaft, die Landesverteidigung, die Pressepolitik, die antidemokratischen Umtriebe etc.) als auch in einem internationalen Kontext (kriegswirtschaftliche Verflechtung mit den Achsenmächten, Raubgold- und Raubkunsthandel, etc. - Curry-Abkommen, Washingtoner Abkommen). Daraus entwickelte sich eine kontinuierliche, in ihrer Intensität allerdings stark schwankende Diskussion, manchmal in breiter Öffentlichkeit, dann wiederum nur in ausgewählten kleinen Kreisen. So geriet z. B. in den fünfziger Jahren die vorerst bewusst und erfolgreich ausgeblendete Thematik der Flüchtlingspolitik nach Enthüllungen im Ausland, basierend auf deutschen Akten, ins Blickfeld. Später, in 304 -- 36 of 51 -den sechziger Jahren, wiederholte sich dieser Vorgang mit der Diskussion um die Neutralitätspolitik. In beiden Fällen wurden offizielle Berichte publiziert, die freie Forschung zu den gleichen oder verwandten Themen aber teilweise behindert.46 Erst nach der Publikation des Bonjour-Berichtes wurden die archivrechtlichen Bestimmungen revidiert und der Zugang zu den Quellen erleichtert, so dass die Forschung besser in der Lage war, diesen Teil der Zeitgeschichte aufzuarbeiten. Die fünfziger Jahre waren ausserdem mitgeprägt durch eine lange Diskussion über den richtigen Umgang mit nachrichtenlosen Konti, welche mit der Verabschiedung des Meldebeschlusses von 1962 und dessen Vollzug zu einem - wie wir heute erkennen müssen vorläufigen Ende kam; weitere Arbeiten wurden anfangs 1997 wieder aufgenommen, namentlich betreffend die Verwaltung und Rückzahlung angemeldeter nachrichtenloser Vermögenswerte aus damaligen Ostblockstaaten, die 1975 aus dem Fonds «erblose Vermögen» an karitative Organisationen ausbezahlt worden waren, weil damals keine Berechtigten (Eigentümerinnen oder Erbinnen) bekannt oder aktiv gesucht worden waren. Als weitere Ursachen für die heutige Aktualität dieser ganzen Thematik sind sowohl die «Diamant»-Feiern zum fünfzigsten Jahrestag des Kriegsausbruchs und der wenig glückliche Umgang mit dem fünfzigsten Jahrestag des Kriegsendes zu sehen. Das Feiern bzw. die anfänglichen Weigerungen zu feiern, verschärften die Situation: das schweizerische Geschichtsverständnis stiess in immer breiteren Kreisen auf massives Unverständnis. Dabei war der Umgang mit der Vergangenheit in der Nachkriegszeit wohl noch problematischer als die Politik während des Zweiten Weltkriegs selbst. S. van Dongen, Luc, «La mémoire de la Seconde Guerre mondiale en Suisse dans l'immédiat après-guerre (1945-1948)», in SZG, 4, 1997, S. 709-729; Zala, Sacha, «Das amtliche Malaise mit der Historie: Vom Weissbuch zum Bonjour-Bericht», in SZG 4, 1997, S. 759-780; ders., «Gebändigte Geschichte. Amtliche Historiographie und ihr Malaise mit der Geschichte der Neutralität 1945-1971», in Dossier 7, hrsg. vom BAR, Bern, 1998; Kreis, Georg, «Die Schweiz der Jahre 1918-1948», in Geschichtsforschung in der Schweiz. Bilanz und Perspektiven - 1991, hrsg. von der AGGS, Basel, 1992, S. 378-396. Vgl. dazu den Beitrag von Simone Chiquet in diesem Band. 305 -- 37 of 51 -IV. Feiern, erinnern, bewältigen: Vergleichende Betrachtung Die Diskussionen in den Eidgenössischen Räten zur Vorbereitung des Bundesbeschlusses vom Dezember 1996 und um die Gestaltung des 150-Jahr-Jubiläums des Bundesstaates berühren beide die Schweizer Geschichte. Anhand von prägnanten Aussagen, wie sie während der parlamentarischen Beratung - in den Räten oder in den vorberatenden Kommissionen - gefallen sind, möchten wir zeigen, wie in unterschiedlichem Zusammenhang der Umgang mit einem gleichen Thema - Vergangenheit - äusserst verschieden war. Direkte Gegenüberstellung von Zitaten schafft manchmal paradox wirkende Aussagen. Unsere Darstellung geht von der Definition des historischen Gegenstandes zur Formierung des Blicks auf die Vergangenheit, auf die so in den Blick kommende Vergangenheit und schliesslich zum Umgang mit dem zu Sehenden, zu möglichen Lehren aus der Geschichte für Gegenwart und Zukunft. Die Auswahl der Zitate ist sicher subjektiv. Wesentlich sind nicht die Sprechenden als identifizierbare Personen, sondern die Inhalte der Aussagen. Es wird keine personenbezogene oder parteipolitisch orientierte Analyse damit verbunden, da es für solche Interpretationen eines vertieften Studiums der ganzen Diskussionen bedurft hätte. Beginnen wir mit der Definition des Gegenstandes historischer Auseinandersetzung. Der Untersuchungsgegenstand wird im Bundesbeschluss vom Dezember 1996 verhältnismässig weit gefasst. Das war nicht von Anfang an klar: «Wie weit wollen wir den Untersuchungsbereich überhaupt öffnen?». wurde etwa gefragt und zuweit sollte diese Öffnung zuerst nicht gehen, damit nicht «[...] plötzlich der Gegenstand der Untersuchung auf die gesamten Handelsbeziehungen der Schweiz während dieser Zeit ausgeweitet wird». Der Untersuchungsgegenstand musste dann aber angesichts der Unwägbarkeiten, der Gefahr möglicherweise noch neu auftauchender offener Fragen vorsichtigerweise doch weit gefasst werden. RK-S, 21.11.1996, S. 10. Die Kommissionsprotokolle sind noch nicht öffentlich zugänglich. Auf Wunsch des Informationsherrn verzichten wir deshalb hier auf Namensnennungen. In unserem Kontext ist es auch nicht weiter von Bedeutung, von wem die Zitate stammen; aufgrund der Seitenzahlen lassen sich später die Votantlnnen immernoch eruieren. RK-S, 21.11.1996, S. 8. 306 -- 38 of 51 -«Wir verzichten [...] auf eine genaue datenmässige Abgrenzung der untersuchten Periode. [...] Anknüpfungspunkt bildet vielmehr die nationalsozialistische Herrschaft, als deren Folge Vermögenswerte nachrichtenlos wurden oder als Raubgut in die Schweiz gelangten. Im Zentrum steht somit die Kausalität zwischen Naziherrschaft und Schicksal der in unser Land verbrachten Vermögen.»50 Im Falle des Jubiläums wurde im Gegensatz dazu die Definition des Gegenstandes im Parlament restriktiver gefasst als anfänglich in der bundesrätlichen Botschaft über die Gestaltung und Finanzierung des Jubiläums 150 Jahre Schweizerischer Bundesstaat - 200 Jahre Helvetische Republik vorgeschlagen. Es wurde etwa argumentiert, es sei «auf die Feier der 200 Jahre Helvetik zu verzichten, da diese fünf Jahre kurze, schmerzliche Episode, [...] sich niemals wiederholen» dürfe. Wenn schon sei eher ans Stanser Verkommnis zu erinnern oder zu überlegen ob «man auf 1648 zurückgehen will»52, eventuell auch auf «1803, 1815, 1830 und 1847»53. Jede Abgrenzung eines Untersuchungsgegenstandes bestimmt die Reichweite der Analyse und der Erklärungsansätze. Was ausgeschlossen wird, existiert praktisch nicht und wird als bedeutungslos verstanden. Das ist natürlich bereits eine erste inhaltliche Aussage. Die Bestimmung des Gegenstandes einer historischen Auseinandersetzung ist deshalb eine grundsätzliche und eine politische Frage. Ist der Gegenstand einmal definiert, so sind immer noch verschiedene Blicke möglich. Die Geschichte des Bundesstaates wird z. B. als Integrationsleistung, aber auch als Entwicklung des demokratischen Rechtsstaates oder als Weg zum Sozial- und Dienstleistungsstaat verstanden, und sie wird häufig als «Erfolgsstory» wahrgenommen. Unter dem Blickwinkel L. Nabholz, Nationalrätin (N), 30.9.1996. Alle Zitate aus den Ratsverhandlungen stammen aus den entsprechenden Amtlichen Bulletins- Hier wie an vielen anderen Stellen blieb letztlich der Aspekt der Fluchtgelder - der am wenigsten bekannte historische Aspekt unerwähnt, vielleicht mitgemeint, vielleicht auch verdrängt.
51 C. Schmid, Ständerat (S), 19.9.1995, S. 813.
52 SPK.-S, 3./4.4.1995, S. 5. «Eine Brücke zwischen den beiden Ereignissen [1848 und 1798, d. Verf.] zu schlagen, scheint mir gekünstelt.». Inzwischen hat der Einbezug von 1648 in die Jubiläumsaktivitäten aufgrund privater Vorstösse, initiiert von Nationalrat Ch. Blocher, gestützt von einem illustren Patronatskomitee schon stattgefunden.
53 SPK-S.3./4.4.1995S. 4,4.9.1995, S. 2.
54 A. Gross, N, 8.6.1995, S. 160. 307
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Erfolgsstory kann auch die Geschichte der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs gesehen werden, hat doch diese Generation «ihr Ziel erreicht, nämlich das Land aus dem Zweiten Weltkrieg herauszuhalten. Das war von Anfang an der Sinn der Sache, und darüber ist nicht zu diskutieren.»55 Schattenseite dieser Erfolgsgeschichte sind die Flüchtlingspolitik, die ihre Opfer forderte, aber auch etwa die katholische Innerschweiz und die Frauen. Während einzelne Opfer der schweizerischen Flüchtlingspolitik, welche überlebt haben, heute meist erfolglos um Entschädigung kämpfen, wurden die Verlierer und Ausgegrenzten des sich formierenden Bundesstaates bewusst - wenn auch manchmal sehr spät - in diesen integriert. Trotz aller Integrationsleistungen der letzten 150 Jahre bleibt die Schweiz ein äusserst vielfältiges Gebilde, und diese Vielfalt gilt es nach dem Willen der Parlamentarierinnen zu würdigen: «Das 150jährige Bestehen unseres föderalistischen Bundesstaates, der nach unserer Bundesverfassung 23 souveräne Teilstaaten von unterschiedlicher Sprache, Kultur, Konfession und Rasse vereinigt, verdient ein Gedenken.»56 Im Kontext des Zweiten Weltkriegs muss allerdings eine andere Differenzierung, nicht etwa nur Anonymisierung vorgenommen werden: «Une mauvaise conception des choses serait de considérer qu'autour de l'arrêté que nous discutons aujourd'hui, nous devrions faire une espèce d'union sacré de tous les Suisses pour défendre la place financière helvétique.»57 «Die Schweiz wird heute pauschal angegriffen und verunglimpft. Viele Schweizer und Schweizerinnen empfinden dies zutiefst als Ungerechtigkeit. Und nun kommt der Ständerat und leistet dieser Anonymisierung Vorschub. Das wird dazu fuhren, dass man nicht sagen kann, dies waren die Personen, die versagt haben, und nicht die ganze Schweiz [...]. Wenn Sie die Zuordnung der Verantwortlichkeiten nicht ermöglichen, werden wir eine neue Ungerechtigkeit schaffen.»
55 M. Dreher, N, 30.9.1996.
56 O. Fritschi.N, 8.6.1995, S. 1165.
57 J.-N. de Dardel.N, 30.9.1996. 308
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Das galt nicht nur für «Nazischergen» oder «beispielsweise ein Anwaltsbüro Frick»58, sondern es wurde auch «von diesen Herren [erwartet], dass sie öffentlich zu dem stehen, was ihre Institute in den letzten Jahren getan haben. [...] Ein schöner Teil dessen, was heute auf uns zukommt, ist von ihnen zu verantworten.»59 Es gilt deshalb: «Der vorliegende Bundesbeschluss stellt die historische Wahrheitssuche über die Interessen des Banken- und Finanzplatzes Schweiz.» Der Blick auf die Vergangenheit wird geformt durch verschiedene Faktoren wie Weltanschauung, Theorie und Methode. Auf einer methodischen Ebene wurde im Parlament selten argumentiert. Was immer abgelehnt wurde, war ein «Revisionismus mit einem pädagogischen Ziel»61, z. B. um die Schweizerinnen europafreundlicher zu stimmen. Dabei scheinen die Parallelitäten zwischen der Schweizer Geschichte und der europäischen Gegenwart ja geradezu offensichtlich: «[...] notre histoire nationale semble avoir été le laboratoire de l'évolution de l'Europe contemporaine. Encore une fois, il serait bon que le Conseil fédéral fasse savoir ce qu'il veut en connaître pour bien gouverner.»62 Aber auch eine Revision des Bildes der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs gibt immer wieder zu Befürchtungen Anlass. Kritische Fragen könnten, wird manchmal vorgeschlagen, durch die Beiziehung von Zeitzeugen beantwortet werden. Denn gerade der Zugang zum Archivgut beim Schweizerischen Bundesarchiv gibt doch immer wieder zu Bedenken Anlass. Es stellt sich beispielsweise die Frage, «wie die Bundesarchivdossiers aufgearbeitet werden, bevor sie den Historikern zur Verfügung gestellt wer-
58 RK-N, 28.11.1996, S. 11 f.
59 R K - S, 21.11.1996, S. 19.
60 P. Hollenstein, N, 30.9.1996. Die während der Kriegsjahre so viel beschworene innere Einigkeit, oft wie ein konstitutives Element der Schweizer Geschichte aufgefasst, zerbricht an der heute angesagten Vergangenheitsaufarbeitung. Selbst der Vertreter des Bundesrats meinte dazu: «Nous sommes tous sur le m ê m e bateau. [...] la seule voie pour s'en sortir est de maintenir notre unité au moins jusqu'à l'éclaircissement des faits. Il pourra y avoir d e s divergences légitimes dans l'interprétation des faits, mais il nous faut rester unis jusque là.» RK-S, 21.11.1996, S. 2 0.
61 SPK-S, 26.4.1995, S. 7.
62 R. Scheurer, N, 8.6.1995, S. 1185. 309
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den»63, wobei offensichtlich in diesem Fall persönlicher und individueller Erinnerung mehr vertraut wird als überlieferten schriftlichen Quellen, bzw. das Bundesarchiv als Überbringer schlechter Nachrichten für den Verursacher derselben genommen wird. Jedes offenkundig gegenwartsbezogene politische Interesse wird als Instrumentalisierung verstanden und abgelehnt. Dabei ist es für Historikerinnen nachgerade normal, bestehende Geschichtsbilder kritisch zu überprüfen und - im konstruktiven Sinne des Begriffes - dort wo notwendig zu revidieren. «Das Gedächtnis verfährt also rekonstruktiv. Die Vergangenheit vermag sich in ihm nicht als solche zu bewahren. Sie wird fortwährend von den sich wandehiden Bezugsrahmen der fortschreitenden Gegenwart her reorganisiert»64, und keine Wissenschaft ist unpolitisch, denn die Art der Fragen, die Auswahl von Theorien, der Rückgriff auf methodische Modelle ist immer auch politisch. Wenn Torquato Tasso zitiert wird mit «So fühlt man die Absicht, und man ist verstimmt», sollte sich die Verstimmung nicht auf die Absicht, sondern auf die Tatsache beziehen, dass diese Absicht als Voraussetzung jeder Rekonstruktion von Geschichte erfühlt werden muss und nicht transparent gemacht wird. Die Fragen der Gegenwart müssten also die Fragen an die Geschichte mitbestimmen. Eine positiv verstandene Revision von Geschichtsbildern setzt die Bereitschaft voraus, sich sowohl mit Neuem auch neu mit Bekanntem auseinanderzusetzen. Auf der inhaltlichen Ebene ist das Ergebnis einer solchen Revision letztlich offen. Als Prozess ist ein solches Vorgehen Voraussetzung dafür, dass eine für Staat und Gesellschaft notwendige gemeinsame Erinnerung entwickelt und laufend weiterentwickelt werden kann. Methodische Stagnation zur Zementierung liebgewonnener Geschichtsbilder macht Geschichte nicht nutzbar für die Gestaltung von Gegenwart und Zukunft: «Ebenfalls Mühe bekunden wir mit der scheinbar harmlosen Feststellung, für den Bund stehe bei der Förderung von wissenschaftlichen Projekten die bisher noch wenig bearbeitete Wirtschafts-, Sozial- und Mentalitätsgeschichte der jüngsten
63 Interpellation Luzi Stamm: Schweiz - Zweiter Weltkrieg. Veröffentlichung der Ergebnisse der Kommission Bergier. Rat von Zeitzeugen (98.3150).
64 Assmann, Jan, Das kulturelle Gedächtnis. Schrift, Erinnerung und politische Identität in frühen Hochkulturen, München, 1997, S. 41 f.
65 O. Fritschi.N, 8.6.1995, S. 1166. 310
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Zeit im Zentrum, denn damit wird unausgesprochen die bisherige Historiographie als zu ideengeschichtlich diffamiert. Was Versuche zur 'Gegengeschichtsschreibung' anbetrifift, sind wir unseres Erachtens aber gerade in letzte Zeit nicht zu kurz gekommen.» Nach der Formung des Blicks muss entschieden werden, wie mit dem Sichtbargewordenen umzugehen sei. Das Jubiläum 1998 sollte «nachdenkend, diskutierend, feiernd, sich vertiefend, sich für neue und alte Interpretationen öffnend und sich mit ihnen und anderen Erklärungen auseinandersetzend» begangen werden.67 Für den Umgang mit der jüngeren Geschichte beschränkte sich das Vokabular in den parlamentarischen Debatten aber in erster Linie auf Begriffe wie aufarbeiten, bewältigen, aufklären und - immer wieder - definitiv abschliessen (conclusion définitive), endgültig klären, allerdings ohne «komplette Selbstzerfleischung», ohne «chasse aux sorcières»68. Dabei will niemand Richter sein: «Für ein gerechts Urteil ist es hingegen zu früh.»69 «Wohl alle, die damals Verantwortung fur unser Land trugen, richteten ihr Handeln nur nach dem Wohl des Landes aus, wie sie es empfanden und sahen. Sie heute an den Pranger zu stellen, wäre ungerecht, wäre wohl auch selbstgerecht. Wir wollen uns deshalb nicht zum Richter aufschwingen.»70 Das Motto also: Zuerst Klärung der Fakten71, dann politische Schlussfolgerungen ziehen72.
66 O. Fritschi, N, 8.6.1995, S. 1166.
67 A. Gross, N, 8.6.1995, S. 1160.
68 RK-S, 21.11.1996, S. 1 1, S. Sandoz, RK-N, 28.11.1996, S. 4.
69 M.Suter.N, 30.9.1996.
70 Bundespräsident K. Villiger v o r den Eidg. Räten, 7.5.1995. AB-N, 1995, S.1719.
71 L. Nabholz, N, 30.9.1996: «[...] streben wir eine maximale Klärung der Fakten an.»
72 Bundesrat F. Cotti, N, 30.9.1996: «Mögliche Schlussfolgerungen wird der Bundesrat ziehen, wenn der definitive Bericht der Experten vorliegt.» 311
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«Die Fakten müssen auf den Tisch! Sicher, das müssen sie, aber dann fangt die Aufgabe erst an: das Verstehen der Fakten, das Begreifen und Verbinden der Fakten zu grossen Zusammenhängen. Jetzt fängt die Aufgabe an, den Sinn zu gewinnen, den diese Fakten für uns heute haben. [...] Die historische Wahrheit setzt eine freie Seele und einen gestaltenden Geist voraus.»73 Das setzt auch voraus, dass alle sich mit verschiedenen Auffassungen auseinandersetzen; so wie die Sicht auf die Gegenwart pluralistisch ist, so ist es die Sicht auf die Geschichte. Der Blick auf das Sichtbare, das Sichtbar-Gemachte wird erschwert, wenn zur rationalen Betrachtung noch starke Emotionen kommen, wenn z. B. selbst die Spuren des Sonderbundkriegs als «auch heute noch nicht ganz getilgt» gelten, wenn man sich nicht nur vor den Opfern des nationalsozialistischen Unrechtsregimes verneigt, sondern wir uns heute auch noch «davor verneigen [...], z. B. vor dem Leiden der Bevölkerung Nidwaldens» 6 und wenn als Unrechtsregime nicht nur das Nazi-Regime gilt, sondern auch das Ancien régime als «[...] ein uraltes Unrechtsregime, nämlich die Herrschaft von wenigen sogenannt regimentsfähigen Familien» verstanden wird77. So wird begrifflich zusammengefasst, was sachlich nicht zu vergleichen ist. Wenn die historischen Sensibilitäten offensichtlich äusserst unterschiedlich und nach zweihundert Jahren auch noch so lebendig sind, wird die Sinn-Suche erschwert. Gleichzeitig lässt sich aus solchem Lebendig-Sein längst vergangener Ereignisse nicht zwingend ein Verständnis ableiten für die viel näher liegenden Ereignisse z. B. aus der Zeit von 1933 bis 1945, eine Zeit, aus der nicht nur die Erinnerung, sondern auch noch viele Beteiligte und Betroffene lebendig sind, die nicht vergessen wollen, ja, die sogar noch Wiedergutmachung fordern können, als ein materielles Zeichen für den eingestandenen immateriellen Schaden.
73 von Matt, Peter, Die Kunst der gerechten Erinnerung, Rede a m offiziellen Festakt z u m 150jährigen Jubiläum der Bundesverfassung von 1848, Aarau, 17. Jan. 1998.
74 J. Stamm, N, 8.6.1995, S. 1163.
75 Bundespräsident K. Villiger v o r den Eidg. Räten, 7.5.1995 (s. Anm. 70).
76 W. Loretan, S, 19.9.1995, S. 816.
77 C. Bühlmann, N, 8.6.1995, S. 1168. 312
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Und dieses Eingeständnis ist nicht mehr neu: Immerhin hielt am 7. Mai 1995 in der doch noch zustandegekommenen Sondersession der Eidgenössischen Räte zum Gedenken des Kriegsendes vor fünfzig Jahren der damalige Bundespräsident Kaspar Villiger eine vielbeachtete Rede: «Es steht für mich ausser Zweifel, dass wir mit unserer Politik gegenüber den verfolgten Juden Schuld auf uns geladen haben. [...] Wir können uns nur still verneigen vor jenen, die unseretwegen Leid und Gefangenschaft erlitten oder gar den Tod fanden, können uns auch verneigen vor ihren Angehörigen und Nachkommen.» Bei aller Unwiederholbarkeit der Geschichte versuchte der Bundespräsident doch Lehren zu ziehen: «Das Verschontsein vom Krieg auferlegt uns die besondere moralische Verpflich-tung, unseren Beitrag dazu zu leisten, dass nicht mehr geschehen kann, was im Umfeld des Zweiten Weltkriegs geschehen ist. Auch wir sind gefordert. Das gebietet sowohl die Solidarität mit Europa und der Welt, als auch unser nationales Eigeninteresse.» Einen Tag später äusserste sich Bundesrätin Ruth Dreifuss in Thun ähnlich: Es gelte einen «erneuten Absturz in die organisierte Unmenschlichkeit» zu verhindern, und speziell die Regierung «hätte [damals] den Spielraum mutiger nutzen müssen. Das ist unsere Lehre daraus.» Damit ist angedeutet, dass hinter aller historischen Aufarbeitung nicht nur eine moralisch-politische Frage steht, sondern auch die Forderung, politische Handlungsspielräume heute mutiger zu nutzen. Antworten, Lösungen sind zu suchen, sowohl in abstrakt-genereller Form, z. B. in der heutigen Flüchtlingspolitik, in der Gestaltung des Verhältnisses zu Unrechtsregimes, bei der Behandlung von Fluchtgeldern krimineller Herkunft, als auch in individuell-konkreter Form, z. B. bei der Behandlung der Klagen zurückgewiesener Flüchtlinge (wie etwa Charles Sonabend, Joseph Spring). Die Einsicht, dass «tous les messages historiques sont toujours ambigus»78 - wie die Geschichte der Helvetik und des Bundesstaates zeigen - darf oder muss eben auch auf die Rekonstruktion der nur fünfzig Jahre zurückliegenden Schweizer Geschichte angewandt werden. Der Staat kann dabei Position beziehen, muss Orientierung anbieten,
78 SPK-S, 26.4.1995, S.9f. 313
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aber: «Es steht dem Staat, der Regierung, dem Parlament nicht zu, zu bestimmen, wie die Geschichte, auch die eigene, zu interpretieren ist.» Der Staat muss aber - und das hat er eben nicht nur mit den Jubiläumsbeschlüssen, sondern auch mit dem Dringlichen Bundesbeschluss vom Dezember 1996 getan - die Bedingungen für eine offene Diskussion über die Geschichte schaffen. Er muss platte Instrumentalisierung verhindern, aber einen produktiven Gegenwartsbezug fördern, damit neben formativen Elementen «Woher kommen wir?» - auch normative Elemente - «Wohin wollen wir?» - öffentlich debattiert werden. Eine «Diskussion über Grundwerte [ist] unumgänglich», nicht nur in Bezug auf die Verfassungsrevision, sondern auch in Bezug auf die Geschichtsdiskussion, und mit der Hervorhebung der Bedeutung der Totalrevision der Bundesverfassung - für viele ohnehin die zentrale Jubiläumsaktion - wird klar gemacht, dass «die Zukunft Priorität haben» muss82. Und: neben der kausalen Verantwortung, die zu Wiedergutmachung fuhren muss, gibt es zum andern «eine politische und moralische Verantwortung, die wir aus der Geschichte ableiten sollten. Letztere ist nicht ohne direkte materielle Konsequenzen, muss jedoch darüber hinaus gehen. Sie weist uns einen Weg, eine moralische Haltung gegenüber der Welt. Sie zwingt uns, Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen. [...] Von der Geschichte finden wir zu einer moralischen Grundhaltung und zu politischen Entscheiden. Sie sollen helfen, mehr Gerechtigkeit, mehr Solidarität, mehr Verantwortung zu schaffen.»83 Dazu kann Verschiedenes gehören: «Wir müssen dafür sorgen, dass in fünfzig Jahren nicht auf Schweizer Banken nach Geldern von Opfern heutiger Diktatoren gesucht werden muss. [...] Vergangenheitsbewältigung ist gut
79 A. Gross, N, 8.6.1995, S. 1160.
80 Beerli,SPK-S, 374.4.1995, S. 7.
81 «Wir sollen zuerst über den Massstab diskutieren, an dem schuldhaftes Verhalten gemessen werden soll.» Hug, Peter, Schatten des Zweiten Weltkrieges - eine Standortbestimmung. Tagung der Schweizerischen Gesellschaft für Aussenpolitik, 5.4.1997, Bern, 1997, S. 36.
82 SPK-S,3./4.4.1995,S.4.
83 R. Dreifuss, «Die Schweiz, die Geschichte und der Scheideweg», Rede an d e r A G G S Tagung (13.3.1998). 314
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und wichtig, ersetzt aber die kritische Gegenwartsanalyse nicht.»84 Das könnte auch für die Suche nach Täter-Vermögen gelten, für die Gestaltung der heutigen Flüchtlingspolitik, wo wir Gelegenheit haben, den «Rahmen des Möglichen weit genug zu spannen». Der Grundtenor in den Diskussionen um die Jubiläumsfeierlichkeiten von 1998 lautete: «Wir dürfen die Geschichte nicht tabuisieren. Ich plädiere für die Befreiung des Urteilsvermögens durch historische Aufklärung.»85 und «[...] dass wir ohne Bewältigung der Vergangenheit auch Mühe mit der Zukunft haben und haben werden.»86 Dies muss wohl konsequenterweise auch Geltung haben für die Aufarbeitung der Geschichte der Schweiz im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg, für Jahre, die ebenfalls Teil der Geschichte des Bundesstaates sind. Das gilt auch, wenn «wir [...] nicht alle dieselbe Schweizer Geschichte hinter uns haben»87. «Es gibt zwar verschiedene geschichtliche Wahrheiten. Aber die Wahrnehmungen sind stärker, und sie müssen mit den Wahrheiten nicht übereinstimmen.»88 Agnostizismus ist nicht Schicksal, aber zwischen Erkennbarem und zur Kenntnis genommener Erkenntnis klafft ein grosser Graben. Aufarbeiten allein genügt nicht, es gilt auch, sich des Aufgearbeiteten bewusst zu werden, und zwar in seiner ganzen Widersprüchlichkeit. Résumé Analysant la place de l'histoire dans l'année jubilaire 1998, l'article présente successivement: - les manifestations commémorant les 150 ans de l'Etat fédéral;
84 P. Höllenstein, N, 30.9.1996.
85 A. Iten.N, 19.9.1995, S. 818.
86 R. Rhinow.N, 19.9.1995, S. 811.
87 J. Stamm, N, 8.6.1995, S. 1163.
88 SPK-N, 18.5.1995, S. 5. 315
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- le débat sur la Suisse pendant la Deuxième Guerre mondiale. L'exposé chronologique et analytique des processus de décision qui prévalent à l'établissement des activités du jubilé permet de cerner les différentes conceptions en présence sur le rôle de l'histoire. Dès 1993, le Conseil fédéral place la commémoration dans le cadre de la politique d'Etat. Il y va de la cohésion nationale dans une période de crise d'identité. Cette instrumentalisatión de l'histoire trouve un large consensus auprès des parlementaires. En 1994, le Conseil fédéral précise que 1998 est affaire fédérale portant sur des événements historiques précis et décisifs dont la commémoration ne saurait se limiter à une fête. La révision totale de la Constitution fédérale pourrait être l'aboutissement du jubilé. La discussion et les consultations sur la nature des manifestations se révèlent difficiles. La commémoration de la République helvétique, en particulier, se heurte à de nombreuses oppositions politiques; elle est finalement abandonnée. Les décisions prises engendrent l'établissement d'un processus d'étude et de sélection des projets largement fondé sur des besoins de légitimation et de planification. Dans les projets fédéraux proprement dits, il faut mettre en exergue deux expositions. «L'invention de la Suisse 1848-1998», exposition du Musée national, se présente comme une réflexion sur une identité suisse qui serait le produit artificiel d'un processus historique. En revanche, l'exposition «Histoire et avenir», commune aux Services du Parlement, à la Chancellerie fédérale, au Tribunal fédéral et aux Archives fédérales offre un regard sur la structure politique de l'Etat fédéral. Soulignons enfin que les Archives fédérales ont réalisé une banque analytique de données sur l'histoire de la Constitution fédérale et qu'elles ont participé à l'action de sauvetage du patrimoine audiovisuel sur le maintien de notre mémoire. Dans sa deuxième partie, l'article présente une chronologie des événements et des circonstances qui ont entouré la rédaction et l'adoption, en décembre 1996, de l'arrêté fédéral urgent instituant une commission d'historiens chargée de faire toute la lumière sur le rôle de la Suisse avant et pendant la Seconde Guerre mondiale. Il décrit aussi les domaines respectifs d'activités des services administratifs impliqués dans l'opération, c'est-à-dire de la Task 316 -- 48 of 51 -Force du Département fédéral des affaires étrangères et des Archives fédérales suisses. Enfin, l'article met en regard différentes citations, notamment de parlementaires, relatives aux relations entretenues d'une part avec l'histoire en général et avec les anniversaires célébrés en cette année 1998, et d'autre part avec l'histoire contemporaine. L'objectif est de montrer toute la complexité de notre approche de l'étude des événements passés. Les faits et les événements du passé, qu'ils soient récents ou anciens, constituent un seul et même objet de réflexion, et l'étude de ces faits et événements requiert donc une même démarche méthodologique. Le débat ne doit pas avoir pour finalité d'éliminer les contradictions, qui doivent au contraire être acceptées et même servir, comme l'histoire dans sa globalité, à la réflexion sur le présent et sur l'avenir. A cet égard, la mission des Archives est, dans la mesure du possible, de maintenir à disposition toutes les sources, afin que le passé puisse être analysé et devenir ainsi de l'histoire. Compendio L'articolo analizza l'importanza della storia nell'anno giubilare 1998, presentando in successione: - le manifestazioni che commemorano i 150 anni dello Stato federale; - il dibattito sulla Svizzera durante la Seconda Guerra mondiale. L'esposizione cronologica e analitica dei processi decisionali che prevalgono nell'istituzione delle attività del giubileo permette di delineare le differenti concezioni a confronto sul ruolo della storia. A partire dal 1993, il Consiglio federale colloca la commemorazione nel quadro della politica di Stato. Ne va della coesione nazionale in un periodo di crisi d'identità. Questa strumentalizzazione della storia trova un largo consenso presso i parlamentari. Nel 1994, il Consiglio federale precisa che il 1998 è un affare federale che verte su avvenimenti storici precisi e decisivi e che non deve limitarsi ad una festa. La revisione totale della Costituzione federale potrebbe essere l'esito del giubileo. 317 -- 49 of 51 -La discussione e le consultazioni sulla natura delle manifestazioni si rivelano difficili. La commemorazione della Repubblica elvetica, in particular modo, si scontra con numerose opposizioni politiche; alla fine viene abbandonata. Le decisioni prese determinano l'istituzione di un processo di studio e di selezione dei progetti largamente fondato su dei bisogni di legittimazione e di pianificazione. Nei progetti federali propriamente detti bisogna porre come epigrafe due esposizioni. «L'invenzione della Svizzera 1848-1998», esposizione del Museo nazionale, si presenta come una riflessione su un'identità svizzera, che sarebbe il prodotto artificiale di un processo storico. In compenso, l'esposizione «Storia per il futuro», in comune con i Servizi del Parlamento, la Cancelleria federale, il Tribunale federale e l'Archivio federale affre uno sguardo sulla struttura politica dello Stato federale. Sottolineamo infine che l'Archivio federale ha realizzato una banca dati analitica sulla storia della Costituzione federale e che ha partecipato all'azione di salvataggio del patrimonio audiovisuale, concernente la conservazione della nostra memoria. Nella seconda parte dell'articolo vengono descritti sotto forma di cronaca origine e contesto del decreto federale urgente del dicembre 1996 sull'analisi del ruolo della Svizzera nel contesto della seconda guerra mondiale; inoltre vengono descritti il campo d'attività degli uffici dell'amministrazione federale implicati, della Task force, del Dipartimento federale degli affari esteri e dell'Archivio federale. Infine vengono messe a confronto diverse dichiarazioni, soprattutto di parlamentari, su come affrontare la storia, da un lato in generale la storia del giubileo, dall'altro in special modo la recente storia contemporanea al fine di tracciare a grandi linee la complessità di un'analisi del tema «passato». L'approccio al passato, in fondo come argomento unitario della riflessione, deve pure sempre avvenire secondo un modello unitario. Le contraddizioni non devono essere semplicemente bandite dalla discussione, bensì accettate e, come la storia nella sua globalité, vanno rese fertili per la costruzione di presente e futuro. Compito degli archivi è quello di conservare possibilmente tutte le fonti a disposizione, affinchè il passato possa essere analizzato e divenire così storia. 318 -- 50 of 51 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Vom Umgang mit Geschichte im Jubiläumsjahr 1998. Die Jubiläumsaktivitäten zum 150jährigen Bestehen des schweizerischen Bundesstaates und die Auseinandersetzung mit der Geschichte der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs. In Studien und Quellen Dans Etudes et Sources In Studi e Fonti Jahr 1998 Année Anno Band 24 Volume Volume Autor Dill, Gregor; Graf, Christoph; Kellerhals, Andreas Auteur Autore Seite 269-318 Page Pagina Ref. No 80 000 230 Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert. Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses. Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.
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