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Entscheid

1A/138/2006

1A.138/2006 17.08.2006

17. August 2006Deutsch7 min

Source bger.ch

Dispositiv

Art. 36a OG:

1.

Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Die Gerichtsgebühr von Fr. 3'000.-- wird den Beschwerdeführern auferlegt.

3.

Dieses Urteil wird den Parteien, dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und der Instruktionsrichterin der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, sowie der Skyguide schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 17. August 2006

Im Namen der I. öffentlichrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin: