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Entscheid

1B_322/2018

31. August 2018Deutsch4 min

Source bger.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen, der Entscheid vom 19. Juni 2018 des Bezirksgerichts Appenzell, Zwangsmassnahmengericht, aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an das Bezirksgericht zurückgewiesen.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.

Der Kanton Appenzell-Innerrhoden (Kasse der Staatsanwaltschaft) hat dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung von Fr. 1'000.-- (pauschal, inkl. MWST) zu entrichten.

4.

Dieses Urteil wird den Verfahrensbeteiligten und dem Bezirksgericht Appenzell, Zwangsmassnahmengericht, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 31. August 2018

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Merkli

Der Gerichtsschreiber: Forster