Lexipedia

Entscheid

1B_66/2012

9. Februar 2012Deutsch2 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Dieses Urteil wird den Parteien, der Staatsanwaltschaft Innerschwyz und dem Kantonsgericht Schwyz, Präsident, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 9. Februar 2012

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Fonjallaz

Der Gerichtsschreiber: Bopp