Lexipedia

Entscheid

1C_136/2011

10. Juni 2011Deutsch1 min

Source bger.ch

Dispositiv

1.

Die Beschwerde im Verfahren 1C_136/2011 wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, dem Bundesamt für Migration und dem Bundesverwaltungsgericht, Abteilung III, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 10. Juni 2011

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Fonjallaz Bopp

1C_136/2011 | Lexipedia