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Entscheid

1C_294/2021

21. Mai 2021Deutsch1 min

Source bger.ch

Erwägungen

1.

Das Verfahren 1C_294/2021 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird der Beschwerdeführerin und der Bundeskanzlei schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 21. Mai 2021

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Das präsidierende Mitglied: Chaix

Der Gerichtsschreiber: Pfäffli