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Entscheid

1C_410/2025

23. Dezember 2025Deutsch2 min

Source bger.ch

Verfügung vom 23. Dezember 2025

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Merz, präsidierendes Mitglied,

Gerichtsschreiber Bisaz.

Verfahrensbeteiligte

1. Initiativkomitee "Mehr bezahlbare Wohnungen

im Kanton Zürich",

2. Jacqueline Badran,

3. Ulrich Keller,

Beschwerdeführende,

alle drei vertreten durch Silvan Keller und/oder Laura Gantenbein,

gegen

Kantonsrat Zürich,

Hirschengraben 40, 8001 Zürich.

Gegenstand

Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen im

Kanton Zürich",

Beschwerde gegen den Beschluss des Kantonsrates Zürich vom 30. Juni 2025.

In Erwägung,

dass das Initiativkomitee "Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich", Jacqueline Badran und Ulrich Keller mit Eingabe vom 30. Juli 2025 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen den Beschluss des Kantonsrates des Kantons Zürich über die kantonale Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich" vom 30. Juni 2025 erhoben hat;

dass das Initiativkomitee "Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich", Jacqueline Badran und Ulrich Keller mit Schreiben vom 18. Dezember 2025 ihre Beschwerde zurückgezogen haben;

dass das Beschwerdeverfahren somit im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG als durch Beschwerderückzug erledigt abzuschreiben ist;

dass unter den gegebenen Umständen auf eine Kostenauflage verzichtet werden kann (vgl. Art. 66 Abs. 1 BGG);

verfügt das präsidierende Mitglied:

Erwägungen

1.

Das Verfahren 1C_410/2025 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird den Beschwerdeführenden, dem Kantonsrat Zürich und der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 23. Dezember 2025

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Das präsidierende Mitglied: Merz

Der Gerichtsschreiber: Bisaz