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Entscheid

1C_435/2017

15. September 2017Deutsch2 min

Source bger.ch

Erwägungen

1.

Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden den Beschwerdeführern auferlegt.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien, der Einwohnergemeinde Altdorf, Baukommission, dem Regierungsrat des Kantons Uri und dem Obergericht des Kantons Uri, Verwaltungsrechtliche Abteilung, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 15. September 2017

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Merkli

Der Gerichtsschreiber: Pfäffli