2014-13
2014-13
22. August 2014Deutsch1 min
22.08.2014
Source finma.ch
DUFI X AG - Verletzung von geldwäschereirechtlichen Pflichten
Partei
DUFI X AG
Bereich
Bewilligte
Thema
Verletzung von geldwäschereirechtlichen Pflichten
Zusammenfassung
Die X AG, eine im Bereich von hochspekulativen Börsentermingeschäften tätige Vermögensverwalterin, verfügte seit dem Jahr 2008 über eine DUFI-Bewilligung. Die X AG besass in der Schweiz keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten und lagerte sowohl ihre Handelsaktivitäten als auch wesentliche Teile ihrer Akquisitionsaktivitäten an Drittpersonen im Ausland aus. Die Untersuchungen ergaben, dass die X AG ihren GwG-Sorgfaltspflichten mit Blick auf ihre Betriebsorganisation und die ordnungsgemässe Identifizierung der Vertragsparteien nicht nachgekommen war. Damit hatte die X AG grundlegende Vorschriften des Geldwäschereigesetzes verletzt. Zudem beschäftigte die X AG einen einschlägig vorbestraften Händler, der die Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft als faktisches Organ massgeblich beeinflusste. Die X AG und ihre Organe boten vor diesem Hintergrund keine Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung.
Massnahmen
Bewilligungsentzug und Liquidation der X AG (Art. 37 FINMAG i.V.m. Art. 20 GwG)
Rechtskraft
Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.
Kommunikation
-
Entscheiddatum
Sachverhalt
22.08.2014