2020-24
2020-24
8. Dezember 2020Deutsch1 min
08.12.2020
Source finma.ch
X AG, natürliche Person A - Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen, Konkurs
Partei
X AG, natürliche Person A
Bereich
Unerlaubt tätige Finanzdienstleister
Thema
Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen, Konkurs
Zusammenfassung
Die X AG hat zwischen 2019 und 2020 mittels Online-Marketingkampagnen Anleihen im Internet beworben und auf diesem Weg von über 200 Anlegern einen Gesamtbetrag in Millionenhöhe entgegengenommen. Die Gelder wurden in ausländische Gesellschaften verschoben. Die Anleihen der X AG enthielten uneinheitliche Bedingungen und Laufzeiten und die Verantwortlichen unterliessen es, vorgängig einen Prospekt zu erstellen und Anlegern revidierte Geschäftsabschlüsse zur Verfügung zu stellen. Der gesetzliche Ausnahmetatbestand der Anleihensobligation (Art. 5 Abs. 3 Bst. b BankV) kam deshalb nicht zur Anwendung. Stattdessen war von einer gewerbsmässigen Entgegennahme von Publikumseinlagen auszugehen. Als Folge davon wurde die X AG liquidiert. Da die X AG überschuldet war erfolgte die Liquidation auf dem Weg des Konkurses. Gegen den geschäftsführenden Verwaltungsrat A wurde eine zu publizierende Unterlassungsanweisung von vier Jahren verfügt.
Massnahmen
Feststellung (Art. 32 FINMAG); Liquidation und Konkurseröffung (Art. 37 FINMAG i.V.m. Art. 33 Abs. 1 BankG); Unterlassungsanweisung gegen A.
Rechtskraft
Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.
Kommunikation
-
Entscheiddatum
Sachverhalt
08.12.2020