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Entscheid

2020-24

2020-24

8. Dezember 2020Deutsch1 min

08.12.2020

Source finma.ch

X AG, natürliche Person A - Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen, Konkurs

Partei

X AG, natürliche Person A

Bereich

Unerlaubt tätige Finanzdienstleister

Thema

Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen, Konkurs

Zusammenfassung

Die X AG hat zwischen 2019 und 2020 mittels Online-Marketingkampagnen Anleihen im Internet beworben und auf diesem Weg von über 200 Anlegern einen Gesamtbetrag in Millionenhöhe entgegengenommen. Die Gelder wurden in ausländische Gesellschaften verschoben. Die Anleihen der X AG enthielten uneinheitliche Bedingungen und Laufzeiten und die Verantwortlichen unterliessen es, vorgängig einen Prospekt zu erstellen und Anlegern revidierte Geschäftsabschlüsse zur Verfügung zu stellen. Der gesetzliche Ausnahmetatbestand der Anleihensobligation (Art. 5 Abs. 3 Bst. b BankV) kam deshalb nicht zur Anwendung. Stattdessen war von einer gewerbsmässigen Entgegennahme von Publikumseinlagen auszugehen. Als Folge davon wurde die X AG liquidiert. Da die X AG überschuldet war erfolgte die Liquidation auf dem Weg des Konkurses. Gegen den geschäftsführenden Verwaltungsrat A wurde eine zu publizierende Unterlassungsanweisung von vier Jahren verfügt.

Massnahmen

Feststellung (Art. 32 FINMAG); Liquidation und Konkurseröffung (Art. 37 FINMAG i.V.m. Art. 33 Abs. 1 BankG); Unterlassungsanweisung gegen A.

Rechtskraft

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Kommunikation

-

Entscheiddatum

Sachverhalt

08.12.2020

Erwägungen

08.12.2020