2021-18
2021-18
22. Oktober 2021Deutsch1 min
22.10.2021
Source finma.ch
Börsenkotierte Gesellschaft X - andere
Partei
Börsenkotierte Gesellschaft X
Bereich
Marktaufsicht
Thema
andere
Zusammenfassung
Im Zusammenhang mit einer Medienmitteilung der an der Schweizer Börse kotierten Gesellschaft X führte die FINMA Vorabklärungen wegen Verdachts auf Insiderhandel. Weil die börsenkotierte Gesellschaft X den bisherigen Auskunftsersuchen der FINMA nur teilweise nachkam und den Erlass einer anfechtbaren Verfügung beantragte, erliess die FINMA eine Auskunfts- und Editionsverfügung.
Massnahmen
Auskunfts- und Editionsverfügung (Art. 145 FinfraG i.V.m. Art. 29 Abs. 1 FINMAG)
Rechtskraft
Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.
Kommunikation
-
Entscheiddatum
Sachverhalt
22.10.2021