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Entscheid

2021-18

2021-18

22. Oktober 2021Deutsch1 min

22.10.2021

Source finma.ch

Börsenkotierte Gesellschaft X - andere

Partei

Börsenkotierte Gesellschaft X

Bereich

Marktaufsicht

Thema

andere

Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit einer Medienmitteilung der an der Schweizer Börse kotierten Gesellschaft X führte die FINMA Vorabklärungen wegen Verdachts auf Insiderhandel. Weil die börsenkotierte Gesellschaft X den bisherigen Auskunftsersuchen der FINMA nur teilweise nachkam und den Erlass einer anfechtbaren Verfügung beantragte, erliess die FINMA eine Auskunfts- und Editionsverfügung.

Massnahmen

Auskunfts- und Editionsverfügung (Art. 145 FinfraG i.V.m. Art. 29 Abs. 1 FINMAG)

Rechtskraft

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Kommunikation

-

Entscheiddatum

Sachverhalt

22.10.2021

Erwägungen

22.10.2021