Lexipedia

Entscheid

2022-01

2022-01

21. Januar 2022Deutsch1 min

30 Versicherungen - andere

Source finma.ch

Sachverhalt

30 Versicherungen - andere

Partei

30 Versicherungen

Bereich

Bewilligte

Thema

andere

Erwägungen

Zusammenfassung

Der Deckungsumfang und der Prämientarif der Elementarschadenversicherung sind gemäss Art. 33 Abs. 2 VAG für alle Versicherungsunternehmen einheitlich und verbindlich. Die FINMA prüft auf Grund der von den Versicherungsunternehmen vorgelegten Tarife und der entsprechenden Berechnungsgrundlagen, ob die daraus abgeleiteten Prämien risiko- und kostengerecht sind (Art. 33 Abs. 3 VAG). Die FINMA kam nach Prüfung der Tarifunterlagen zum Schluss, dass der Prämiensatz für Gebäude weiter als von den Versicherungsunternehmen beantragt gesenkt werden muss und die Tarife für "Hausrat und übrige Fahrhabe" nicht angehoben werden dürfen.

Massnahmen

Vollstreckung einer Verfügung der FINMA (Art. 32 Abs. 2 FINMAG i.V.m. Art. 41 VwVG)

Rechtskraft

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Kommunikation

-

Entscheiddatum

21.01.2022