2022-20
2022-20
3. August 2022Deutsch1 min
03.08.2022
Source finma.ch
Gesellschaft X - -
Partei
Gesellschaft X
Bereich
Bewilligte
Thema
-
Zusammenfassung
Die FINMA schloss gegen die X ein Enforcementverfahren ab und teilte dieser mit, dass sie beabsichtige, eine Medienmitteilung über das Verfahren zu publizieren. Weil die X den Erlass einer anfechtbaren Verfügung beantragte, erliess die FINMA eine Realaktverfügung. Die FINMA kam zum Schluss, dass die Voraussetzungen von Art. 22 FINMAG für die Publikation einer Medienmitteilung gegeben sind, und wies das Gesuch entsprechend ab.
Massnahmen
Erlass einer anfechtbaren Verfügung (Art. 25a VwVG; Art. 25 DSG)
Rechtskraft
rechtskräftig; Abschreibungsentscheid BVGer B-3418/2022
Kommunikation
-
Entscheiddatum
Sachverhalt
03.08.2022