Lexipedia

Entscheid

2022-20

2022-20

3. August 2022Deutsch1 min

03.08.2022

Source finma.ch

Gesellschaft X - -

Partei

Gesellschaft X

Bereich

Bewilligte

Thema

-

Zusammenfassung

Die FINMA schloss gegen die X ein Enforcementverfahren ab und teilte dieser mit, dass sie beabsichtige, eine Medienmitteilung über das Verfahren zu publizieren. Weil die X den Erlass einer anfechtbaren Verfügung beantragte, erliess die FINMA eine Realaktverfügung. Die FINMA kam zum Schluss, dass die Voraussetzungen von Art. 22 FINMAG für die Publikation einer Medienmitteilung gegeben sind, und wies das Gesuch entsprechend ab.

Massnahmen

Erlass einer anfechtbaren Verfügung (Art. 25a VwVG; Art. 25 DSG)

Rechtskraft

rechtskräftig; Abschreibungsentscheid BVGer B-3418/2022

Kommunikation

-

Entscheiddatum

Sachverhalt

03.08.2022

Erwägungen

03.08.2022