2022.BVD.7469
Vernehmlassung des Bundes: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport. Stellungnahme des Kantons Bern
15. Februar 2023Deutsch4 min
Source be.ch
Vernehmlassung des Bundes: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport. Stellungnahme des Kantons Bern
Kanton Bern Canton de Berne
Regierungsrat
Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 Staatskanzlei, Postfach, 3000 Bern 8 info.regierungsrat@be.ch www.be.ch/rr
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundeshaus Nord 3003 Bern
Per E-Mail an: info@gs-uvek.admin.ch
RRB Nr.: 132/2023 15. Februar 2023 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Vernehmlassung des Bundes: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport. Stellungnahme des Kantons Bern
Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren
Der Regierungsrat bedankt sich für die Möglichkeit, im Rahmen der Vernehmlassung zur im Be- treff genannten Vorlage Stellung nehmen zu dürfen. Er ist der Ansicht, dass die Revision des Gütertransportgesetztes von 2016 ein wertvolles Instrumentarium geboten hat. Leider konnte dadurch keine umfassende Stärkung des Schienengüterverkehrs erzielt werden. Im Kanton Bern wurden seither mehrere Bedienpunkte und Freiverlade abgebaut und der Güterverkehr so- mit in der Tendenz geschwächt. Verbesserungen der Rahmenbedingungen für den Schienengü- terverkehr sind daher dringend angezeigt.
Die Rahmenbedingungen müssen an die aktuellen Technologien angepasst und im Sinne der Klimastrategie des Bundesrats den neuen Anforderungen der Klima- und Verkehrspolitik ge- recht werden. Insbesondere müssen die Vorzüge des Schienengüterverkehrs beibehalten und dieser insgesamt wettbewerbsfähiger ausgestaltet werden.
Des Weiteren unterstützt der Regierungsrat die von Seiten Bund vorgeschlagene Variante 1, die zur Stärkung des Schienengüterverkehrs (inkl. Einzelwagenladungsverkehr, EWLV) führen soll. Damit der Schienengüterverkehr in der Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Schweizer Agglomerationen sowie ländlichen Regionen beitragen kann, sind Anreize zur Mo- dernisierung des Betriebs und der Infrastruktur sowie gezielte finanzielle Unterstützungen durch den Bund sicherzustellen. Für den Regierungsrat ist es zudem besonders relevant, dass die Be- teiligung des Bundes bei Bestellungen von Güterverkehrsangeboten auch nach 2027 weiterge- führt wird, insbesondere für die Erschliessung von Ortschaften ohne Strassenerschliessung.
Eine verbindlichere Formulierung der Mitfinanzierung würde für den Kanton Bern ferner die Pla- nungssicherheit erhöhen und die Absichten der Variante 1 unterstützen. Erst dadurch wird der
Schienengüterverkehr auch langfristig seinen gewichtigen Beitrag für ein klimaverträglicheres Transportsystem leisten können.
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 03.11.20223 I Version: 3 I Dok.-Nr.: 261152 I Geschäftsnummer: 2022.BVD.7469 1/2
Kanton Bern Canton de Berne
Der Regierungsrat beantragt daher folgende Anpassung des Wortlauts von Artikel 9 des Güter- transportgesetzes:
Bestellt ein Kanton ein Angebot des Gütertransports auf der Schiene, so kann beteiligt sich der Bund sieh an der Bestellung und der Abgeltung der ungedeckten Kosten des Angebots beteiligen.
Analog dazu ist auch Artikel 16 Absatz 2 der Gütertransportverordnung wie folgt anzupassen:
Bestellt ein Kanton ein Angebot auf dem Netz der Schmalspurbahnen, so können entspre- chen die Betriebsbeiträge des Bundes bis-zum dem prozentualen Anteil der Bundesbeteili- gung nach Anhang 2 der Verordnung vom 11. November 2009 über die Abgeltung des regi- onalen Personenverkehrs (ARPV) erhöht worden.
Mit der vom Bund vorgeschlagenen Variante 1 werden gegenüber heute, auf alle Verkehrsträ- ger betrachtet, die Transportkosten zumindest zeitweise sinken und somit möglicherweise Mehrverkehr induziert (z.B. durch weitergehende räumliche Arbeitsteilung). Zur Verbesserung des Modalsplit ist es aus Gesamtverkehrssicht deshalb relevant, dass die Instrumente zur Len- kung des Strassenverkehrs auf die Schiene weitergeführt und weiterentwickelt werden, bei- spielsweise indem die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe auf Lieferfahrzeuge ausge- weitet wird. Ebenfalls müssen zentrumsnahe, multimodale Umschlagsplattformen auf nationaler Ebene behandelt werden und gemeinsame, zielführende Lösungen ausgearbeitet werden. Wir erachten für diese Unnschlagsplattformen eine möglichst weitgehende Anbieteroffenheit als ziel- führend.
Der Regierungsrat sieht zudem die Chance durch die verschiedenen geleisteten Beiträge und die abzuschliessenden Vereinbarungen auch Anforderungen an die Datentransparenz zu knüp- fen. Heute ist es schwierig, bei Planungen über detaillierte Grundlagendaten zu verfügen. Der Regierungsrat begrüsst daher die im erläuternden Bericht genannte Verknüpfung mit dem «Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG)» und Prüfung von Rechtsanpas- sungen, um den Zugang zu den Daten zu vereinfachen und zu verbessern.
Für detailliertere Bemerkungen verweist der Regierungsrat gerne auf die Ausführungen im Fra- gebogen und dankt Ihnen für die Berücksichtigung seiner Anliegen.
Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates
, Christine Häsler Christoph Auer Regierungspräsidentin Staatsschreiber
Verteiler finanzierungebav.admin.ch (als Word- und PDF-Dateien) — Bau- und Verkehrsdirektion — Direktion für Inneres und Justiz — Finanzdirektion — Sicherheitsdirektion - Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
Beilagen — Fragebogen
Nicht klassifiziert I Letzte Bearbeitung: 0311.20221 Version: 131 Dok.-Nr.: 2671377 1 Geschäftsnummer: 2022.BVD.7469 2/2