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Entscheid

2022.DIJ.7926

Zusammenschluss der Burgergemeinden Herzogenbuchsee und Oberönz zur Burgergemeinde Herzogenbuchsee. Genehmigung

3. Juli 2024Deutsch1 min

Source be.ch

Zusammenschluss der Burgergemeinden Herzogenbuchsee und Oberönz zur Burgergemeinde Herzogenbuchsee. Genehmigung

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 737/2024 Datum RR-Sitzung: 3. Juli 2024 Direktion: Direktion für Inneres und Justiz Geschäftsnummer: 2022.DIJ.7926 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Zusammenschluss der Burgergemeinden Herzogenbuchsee und Oberönz zur Burgerge- meinde Herzogenbuchsee / Genehmigung

Der Regierungsrat des Kantons Bern,

gestützt auf Artikel 108 Absatz 2 der Kantonsverfassung (KV; BSG 101.1) sowie Artikel 4h Ab- sätze 1 und 2 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 (GG; BSG 170.11),

auf Antrag der Direktion für Inneres und Justiz,

Dispositiv

beschliesst:

1. Dem von den Burgergemeinden Herzogenbuchsee und Oberönz beantragten Zusammen- schluss zur Burgergemeinde Herzogenbuchsee auf den 1. Januar 2025 wird zugestimmt und der Fusionsvertrag vom 24. Mai 2024 wird genehmigt.

2. Dieser Beschluss ist durch die Direktion für Inneres und Justiz zu eröffnen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber