2022.RRGR.310
I 192-2022 Ritter (Burgdorf, GLP) Wildschäden durch Hirsche im Berner Wald. Antwort des Regierungsrates
1. März 2023Deutsch8 min
Source be.ch
I 192-2022 Ritter (Burgdorf, GLP) Wildschäden durch Hirsche im Berner Wald. Antwort des Regierungsrates
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 192-2022 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.310
Eingereicht am: 12.09.2022
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Ritter (Burgdorf, GLP) (Sprecher/in)
Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 233/2023 vom 01. März 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Wildschäden durch Hirsche im Berner Wald
Waldbesitzer beobachten rasch zunehmende Wildschäden durch Verbiss insbesondere von Jungbäumen durch Hirsche. Es bestehen deutliche Anzeichen, dass der Hirschbestand im Kan- ton Bern stark zunimmt. Die empirische Basis für allfällige Massnahmen, insbesondere eine Ausweitung der Bejagung der Hirsche, soll geklärt werden.
Konkrete Hinweise und wahrgenommene Angebote zum Augenschein lassen es dem Interpel- lanten wahrscheinlich erscheinen, dass sowohl der Hirsch-Bestand im Kanton Bern stark zuge- nommen hat als auch die dadurch verursachten Waldschäden steigen. Der Verbiss von Jung- bäumen kann Waldbestände schädigen. Als Ausweg bliebe wohl fast nur die Ausweitung der Bejagung der Hirsche. Bevor buchstäblich «dreingeschossen» wird, möchte der Interpellant wis- sen, wie gut die Datenbasis zu dieser Problematik ist, ob sie verbessert werden soll, wie der Regierungsrat politisch zur Ausweitung der Hirschjagd steht und ob es Alternativen gibt.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Trifft es zu, dass der Hirsch-Bestand im Kanton Bern stark zugenommen hat? Gibt es ver- lässliche Angaben (Wildzählungen) zum behaupteten Phänomen? Wenn nicht: Ist es ange- zeigt, dass der Kanton solche Erhebungen durchführen lässt?
2. Trifft es zu, dass Hirsche im Berner Wald immer grössere Schäden am Baumbestand ver- ursachen? Gibt es verlässliche Erhebungen zum behaupteten Phänomen? Wenn nicht: Ist es angezeigt, dass der Kanton Erhebungen über solche Schäden durchführen lässt?
3. Falls sowohl die Zunahme des Hirsch-Bestands als auch die Zunahme der dadurch verur- sachten Schäden Tatsache sind: Ist es aus Sicht des Regierungsrates angezeigt, die Beja- gung der Hirsche zu verstärken und die entsprechenden jagdrechtlichen Vorgaben zu än-
dern? Wie weit möchte der Regierungsrat diesfalls gehen? Gibt es bundesrechtliche Gren- zen der Bejagung von Hirschen?
4. Gibt es Alternativen zur Bejagung zur Eindämmung von Wildschäden durch Hirsche? Wenn ja, welche?
5. Welche Beiträge für Waldbesitzerinnen und -besitzer in der Wildschadensverhütung gibt es im Kanton Bern bereits? Sind weitere angedacht, um dieser neuen Hirsch-Situation gerecht zu werden?
6. Der Kanton St. Gallen (Kantonsforstamt) hat 2020 ein «Handbuch Wildschadenverhütungs- massnahmen − Verbiss/Schälen/Fegen/Schlagen» herausgegeben. Gibt es im Kanton Bern ein vergleichbares Dokument? Wenn nicht: Ist ein solches geplant?
Antwort des Regierungsrates
Frage 1: Trifft es zu, dass der Hirsch-Bestand im Kanton Bern stark zugenommen hat? Gibt es verlässliche Angaben (Wildzählungen) zum behaupteten Phänomen? Wenn nicht: Ist es ange- zeigt, dass der Kanton solche Erhebungen durchführen lässt?
Der Rotwildbestand im Kanton Bern nimmt seit Ende der 1960-er Jahre kontinuierlich auf heute über 2500 Tiere zu. Die Schätzung des jährlichen Bestandes, basierend auf den etablierten und standardisierten Wildzählungen, wird jeweils in den Jahresberichten des Jagdinspektorats publi- ziert. Die angewendete Monitoringmethode beim Rotwild entspricht dem «Goldstandard» (höchster Erkenntnisgewinn) gemäss der Schweizerischen Gesellschaft für Wildbiologie.
Frage 2: Trifft es zu, dass Hirsche im Berner Wald immer grössere Schäden am Baumbestand verursachen? Gibt es verlässliche Erhebungen zum behaupteten Phänomen? Wenn nicht: Ist es angezeigt, dass der Kanton Erhebungen über solche Schäden durchführen lässt?
Mit dem Wildschadengutachten erhebt das Amt für Wald und Naturgefahren alle zwei Jahre, wie sich der Einfluss von Schalenwildarten (v.a. Reh, Gämse und Rotwild) auf die Waldverjüngung auswirkt. Das Gutachten 2021 zeigt, dass sich die Situation im Berner Wald in den letzten Jah- ren insgesamt kaum verändert hat. Auf 12 Prozent der Berner Waldfläche ist der Wildtierein- fluss so gross, dass die natürlich vorkommenden Baumarten nicht ausreichend aufwachsen können. Bei weiteren 26 Prozent wird die Situation als kritisch beurteilt; die Naturverjüngung kann sich dort nur mit Mühe durchsetzen. Welche Wildart wo welchen Anteil am Wildtiereinfluss hat, ist aus dem Wildschadengutachten nicht ersichtlich. Es sind somit keine aggregierten Aussagen darüber möglich, ob Hirsche im Berner Wald immer grössere Schäden am Baumbestand verursachen. Dafür braucht es zusätz- liche Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten, wie beispielsweise zur Art des Wildtiereinflusses (Verbiss, Fegen, Schälen) und zum lokalen Vorkommen je Wildart.
Frage 3: Falls sowohl die Zunahme des Hirsch-Bestands als auch die Zunahme der dadurch verursachten Schäden Tatsache sind: Ist es aus Sicht des Regierungsrates angezeigt, die Beja- gung der Hirsche zu verstärken und die entsprechenden jagdrechtlichen Vorgaben zu ändern? Wie weit möchte der Regierungsrat diesfalls gehen? Gibt es bundesrechtliche Grenzen der Be- jagung von Hirschen?
Die Jagdplanung bezweckt, mit der Bejagung naturnah strukturierte Wildtierbestände sowie de- ren Verteilung und Nutzung zu fördern und untragbare Wildschäden zu vermeiden. Die Jagdpla- nung legt für jede Schalenwildart mittelfristig anzustrebende Bestandesziele sowie die jährlichen Jagdkontingente fest. Dabei ist der Kanton in 17 sogenannte Wildräume aufgeteilt. Dies erlaubt bei zu hohen oder zu tiefen Wildbeständen regional differenzierte Kontingente festzulegen. Um
die Bestandesziele zu erreichen, findet alle zwei Jahre eine Jagdplanung mit Einbezug ver- schiedener Interessenvertreter/innen aus Jagd, Forst- und Landwirtschaft sowie Naturschutz statt. In die Jagdplanung fliessen auch die aktuellen Ergebnisse des Wildschadengutachtens ein. Ergänzend werden den örtlichen Bedingungen angepasste flankierende jagdliche Massnah- men festgelegt. Mit diesem Vorgehen werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Jagd erfüllt, und es stehen aktuell genügend jagdrechtliche Instrumente zur Verfügung. Beim Rotwild war bis vor kurzem in fast allen Wildräumen das Ziel, den Bestand anzuheben. Entsprechend sind die Bestände (gewollt) gestiegen. Wie in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, lässt sich ein direkter Zusammenhang zwischen steigenden Rothirschbeständen und zuneh- mendem Wildtiereinfluss nicht klar nachweisen. Dieser wird aber zumindest vermutet, und des- halb haben im Berner Oberland seit 2022 viele Wildräume das Ziel einer Stabilisierung oder Senkung des Bestandes. Darauf hat man jagdplanerisch mit höheren Abschussquoten und ei- nem grösseren Anteil junger und weiblicher Tiere am Gesamtabschuss reagiert. Die Resultate der Jagd 2022 sind vielversprechend. So wurden in vier von sechs Wildräumen mit dem Bestan- desziel «Senkung» oder «Stabilisierung» die bewusst ambitioniert gesetzten Abschussziele zu über 90 Prozent erreicht. Nicht erreicht wurden die Ziele in den Wildräumen 16 und 17 (vgl. dazu nachstehende Ausführungen). Der eingeschlagene Weg wird nun konsequent mit dem Ziel weiterverfolgt, die Waldflächen mit untragbarem Wildtiereinfluss nachhaltig zu reduzieren.
Auch wenn die Jagd grundsätzlich Sache der Kantone ist, beeinflusst das Bundesrecht die Hirschjagd direkt. Zum Beispiel legt der Bund sog. Schonzeiten fest und schreibt aus Tier- schutzgründen den Schutz gewisser Einzeltiere (Mutterschutz) vor. Zudem bestehen ausge- dehnte eidgenössische Schutzgebiete, in denen die offene Jagd verboten ist. Letztere sind für das Management des Rothirsches eine grosse Herausforderung. Die oben erwähnten Wild- räume 16 und 17, in denen das jagdliche Ziel verfehlt wurde, liegen im direkten Einflussbereich eines solchen Schutzgebietes. Der Kanton hat deshalb bereits 2022 begonnen, die Hirschbe- stände im Rahmen des rechtlich Zulässigen und sachlich Notwendigen auch in Schutzgebieten zu regulieren.
Frage 4: Gibt es Alternativen zur Bejagung zur Eindämmung von Wildschäden durch Hirsche? Wenn ja, welche?
Eine kosteneffiziente Alternative zur Bejagung gibt es nicht. Mittels waldbaulicher Massnahmen kann hingegen die Resilienz der Wälder gegenüber dem Wildtiereinfluss gestärkt werden. Strukturierte Wälder mit einem guten Nahrungs- und Rückzugsangebot bieten dem Wild eine höhere Lebensraumqualität, wodurch sich der Druck auf die einzelnen Jungbäume reduziert. Reicht dies nicht aus, um eine natürliche Verjüngung aufzubringen, kann die Verjüngung auch mittels sogenannter Wildschadenverhütungsmittel punktuell geschützt werden. Dabei handelt es sich jedoch um eine relativ teure Massnahme, die laut Gesetz nicht flächendeckend nötig sein sollte. Sowohl das Jagd- wie auch das Waldgesetz halten klar fest, dass Wildhuftiere so zu re- gulieren sind, dass das Aufwachsen einer standortgerechten Naturverjüngung ohne Schutzmas- snahmen gesichert werden und der Wald seine Leistungen erbringen kann (vgl. Art. 1 Abs. 1 Bst. d und Art. 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 20. Juni 1986 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel [JSG; SR 922.0] sowie Art. 1 Abs. 1 Bst. c und Art. 27 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 über den Wald [WaG; SR 921.0]).
Frage 5: Welche Beiträge für Waldbesitzerinnen und -besitzer in der Wildschadensverhütung gibt es im Kanton Bern bereits? Sind weitere angedacht, um dieser neuen Hirsch-Situation ge- recht zu werden?
Die Situation betreffend Wildschadenverhütungsmitteln präsentiert sich inner- und ausserhalb des Schutzwaldes unterschiedlich. Im Schutzwald werden die Wildschadenverhütungsmittel mit Flächenpauschalen finanziert, die vom Bund mitgetragen werden. Die Flächenpauschalen lie- gen bei maximal 10 000 Franken pro Hektare. Für einen flächigen Einsatz dieser Massnahme auf allen Verjüngungsflächen innerhalb des Schutzwaldes reichen die eingestellten Mittel je- doch nicht aus. Ausserhalb der Schutzwälder werden Wildschadenverhütungsmittel nur durch kantonale Mittel finanziert. Dafür stehen für den ganzen Kanton jährlich 95 000 Franken zur Verfügung. Die kan- tonalen Mittel werden primär für den Schutz der Jungbäume vor dem Einfluss von Reh und Gämse eingesetzt. Eine Ausweitung auf hirschsichere Massnahmen ist mit den verfügbaren kantonalen Mitteln ausserhalb des Schutzwaldes nicht möglich und aktuell auch nicht vorgese- hen.
Frage 6: Der Kanton St. Gallen (Kantonsforstamt) hat 2020 ein «Handbuch Wildschadenverhü- tungsmassnahmen − Verbiss/Schälen/Fegen/Schlagen» herausgegeben. Gibt es im Kanton Bern ein vergleichbares Dokument? Wenn nicht: Ist ein solches geplant?
Im Kanton Bern gibt es kein entsprechendes Handbuch. Es ist nicht geplant, ein solches zu er- arbeiten.
Verteiler ‒ Grosser Rat