2022.RRGR.382
I 242-2022 Schmidiger (Lyss, GLP) Umsetzung von «Clever Transfer». Antwort des Regierungsrates
24. Mai 2023Deutsch4 min
Source be.ch
I 242-2022 Schmidiger (Lyss, GLP) Umsetzung von «Clever Transfer». Antwort des Regierungsrates
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Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 242-2022 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2022.RRGR.382
Eingereicht am: 28.11.2022
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Schmidiger (Lyss, GLP) (Sprecher/in) Eigenmann (Bern, Die Mitte) Marti (Belp, SVP) Weitere Unterschriften: 0
Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Nein 01.12.2022
RRB-Nr.: 592/2023 vom 24. Mai 2023 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Umsetzung des cleveren Transfers
Es gibt verschiedene Gründe für den Personalmangel in Langzeiteinrichtungen und Spitälern. Einer der Gründe ist, dass sich Pflegende zu oft verletzen, weil sie ihre Patienten heben. Pfle- gende sind aber nicht dazu gemacht, Menschen zu heben. Betriebe sind verpflichtet, ihr Perso- nal zu schützen. Trotzdem wird in dieser Hinsicht zu wenig gemacht, damit das Personal ge- sund bleibt. Die Suva hat nun die Kampagne «Cleverer Transfer» 1 lanciert, um diesem Problem entgegen- zuwirken. Es dient der Gesundheit der Arbeitnehmenden in Pflegeberufen, wenn cleverer Transfer schnell und nachhaltig umgesetzt wird.
Der Regierungsrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. In der Pflegeinitiative wurde gefordert, dass die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Mit dem cleveren Transfer macht die SUVA einen Schritt in die Richtige Richtung. In welche Institutionen hat der Kanton Einblick und kann die Wirkung von cleverem Transfer beobach- ten und allenfalls fördern und einfordern?
2. Gibt es ein Anreizsystem für die Institutionen, um den cleveren Transfer zu nutzen? Wenn nein, wie kann der Kanton künftig solche Anreize setzen?
3. Welche Anreize setzt der Regierungsrat, damit Gesundheitsinstitutionen dem Gesundheits- schutz der Pflegenden künftig mehr Beachtung schenken?
Begründung der Dringlichkeit: 71 Prozent der Pflegenden leiden unter Rückenschmerzen. Dies ist ein unhaltbarerer Zustand. 56 Prozent der über 50-Jährigen steigen aus dem Beruf aus. Mit durchschnittlich 11,6 Tagen im Jahr pro
vgl https://www.suva.ch/de-ch/praevention/nach-gefahren/gefaehrliche-materialien-strahlungen-und-situationen/koerperliche-belastung-und-ergono- mie/cleverer-transfer-in-pflege-und-betreuung/stimmen-aus-der-praxis
Person haben Pflegende am meisten krankheitsbedingte Ausfalltage. Das ist volkwirtschaftlich unhaltbar, da laut SUVA ein Ausfalltag durchschnittlich 1000 Franken kostet.
Antwort des Regierungsrates
1. In der Pflegeinitiative wurde gefordert, dass die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Mit dem cleveren Transfer macht die SUVA einen Schritt in die Richtige Richtung. In welche In- stitutionen hat der Kanton Einblick und kann die Wirkung von cleverem Transfer beobachten und allenfalls fördern und einfordern? In der Pflege und Betreuung kann der Transfer von Menschen mit Unterstützungsbedarf die Mitarbeitenden körperlich schwer belasten. Beschwerden an Rücken und Schultern sind in diesen Berufen weit verbreitet. Sie führen zu vielen Ausfalltagen und zwingen häufig zum Berufsausstieg. Ein intelligenter Einsatz von Hilfsmitteln beim Transfer schützt die Mitarbei- tenden und erhöht die Qualität der Pflege und Betreuung. Mit der Kampagne «Cleverer Transfer» der Suva sollen die Gesundheit der Mitarbeitenden geschützt und körperliche Überlastungen und Beschwerden vermieden werden. Die Fach- stelle Sicherheit & Gesundheit am Arbeitsplatz des Amts für Wirtschaft (Fachstelle SGA) hat in der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben Einblick in die Betriebe des Gesundheitswe- sens, an die sich die Kampagne der Suva richtet. In Bezug auf Aussagen zur Wirkung der Kampagne wird an die Suva verwiesen.
2. Gibt es ein Anreizsystem für die Institutionen, um den cleveren Transfer zu nutzen? Wenn nein, wie kann der Kanton künftig solche Anreize setzen? Ein konkretes Anreizsystem für die Institutionen, um den cleveren Transfer zu nutzen, gibt es nicht. Es liegt jedoch im eigenen Interesse der Institutionen, Ausfälle beim Personal zu reduzieren und dafür die entsprechenden Angebote in Anspruch zu nehmen. Die Fachstelle SGA begleitet aktuell die von der Suva lancierte Kampagne «Cleverer Trans- fer» im Gesundheitswesen und prüft mit der Suva und den Betrieben im Gesundheitswesen, wie die Grundsätze der ergonomischen Arbeitsbedingungen umgesetzt werden sollen, damit die beeinträchtigenden Auswirkungen auf die Mitarbeitenden möglichst vermieden werden können.
3. Welche Anreize setzt der Regierungsrat, damit Gesundheitsinstitutionen dem Gesundheits- schutz der Pflegenden künftig mehr Beachtung schenken? Im Rahmen der Betriebskontrollen überprüfen die Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspek- toren des Kantons Bern die getroffenen Massnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Ge- sundheitsschutz auch in den Betrieben des Gesundheitswesens. Sie beraten und unterstüt- zen die Verantwortlichen bei der Behebung erkannter Schwachstellen. Für darüberhinaus- gehende Anreize fehlen sowohl die gesetzlichen Grundlagen, als auch die erforderlichen Ressourcen.
Verteiler ‒ Grosser Rat