Lexipedia

Entscheid

2022.SIDGS.64

Umsetzung der Istanbul-Konvention 2021–2023. Bericht der Konsultativgruppe Häusliche Gewalt

13. März 2024Deutsch2 min

Source be.ch

Umsetzung der Istanbul-Konvention 2021–2023. Bericht der Konsultativgruppe Häusliche Gewalt

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 256/2024 Datum RR-Sitzung: 13. März 2024 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2022.SIDGS.64 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Umsetzung der Istanbul-Konvention – Bericht der Konsultativgruppe Häusliche Gewalt

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion wird beschlossen:

Erwägungen

1. Der Regierungsrat nimmt den Bericht der Konsultativgruppe Häusliche Gewalt zum Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kanton Bern zur Kenntnis.

2. Er beauftragt die zuständigen Direktionen mit der Weiterführung der noch nicht abge- schlossenen Massnahmen (vgl. Vortrag Ziffer 3.2) unter Berücksichtigung der Empfeh- lungen der Konsultativgruppe Häusliche Gewalt.

3. Er beauftragt die GSI, die Massnahmen OH3/OH4, OH6, SU1, SU2, SU3, SU4, KrZ1 und KrZ3 im Rahmen der Umsetzung der kantonalen Opferhilfestrategie oder als Einzel- massnahmen zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.

4. Er beauftragt die BKD, in Kenntnis der Empfehlungen der Konsultativgruppe Häusliche Gewalt, ein Konzept für die Einführung von weiteren, dem Bedarf entsprechenden Grup- pentherapieangeboten für Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, zu prüfen, und den damit verbundenen Ressourcenbedarf und die Finanzierungsmöglichkeit zu er- heben. Der Regierungsrat ist anschliessend mit dem Prüfergebnis zu befassen.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Alle Direktionen ‒ Staatskanzlei

Beilagen ‒ Bericht der Konsultativgruppe Häusliche Gewalt zur Umsetzung der Istanbul -Konvention im Kanton Bern ‒ Vortrag: Umsetzung der Istanbul-Konvention – Bericht der Konsultativgruppe Häusliche Gewalt