2022.SIDGS.64
Umsetzung der Istanbul-Konvention 2021–2023. Bericht der Konsultativgruppe Häusliche Gewalt
13. März 2024Deutsch2 min
Source be.ch
Umsetzung der Istanbul-Konvention 2021–2023. Bericht der Konsultativgruppe Häusliche Gewalt
Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 256/2024 Datum RR-Sitzung: 13. März 2024 Direktion: Sicherheitsdirektion Geschäftsnummer: 2022.SIDGS.64 Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Umsetzung der Istanbul-Konvention – Bericht der Konsultativgruppe Häusliche Gewalt
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion wird beschlossen:
Erwägungen
1. Der Regierungsrat nimmt den Bericht der Konsultativgruppe Häusliche Gewalt zum Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kanton Bern zur Kenntnis.
2. Er beauftragt die zuständigen Direktionen mit der Weiterführung der noch nicht abge- schlossenen Massnahmen (vgl. Vortrag Ziffer 3.2) unter Berücksichtigung der Empfeh- lungen der Konsultativgruppe Häusliche Gewalt.
3. Er beauftragt die GSI, die Massnahmen OH3/OH4, OH6, SU1, SU2, SU3, SU4, KrZ1 und KrZ3 im Rahmen der Umsetzung der kantonalen Opferhilfestrategie oder als Einzel- massnahmen zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.
4. Er beauftragt die BKD, in Kenntnis der Empfehlungen der Konsultativgruppe Häusliche Gewalt, ein Konzept für die Einführung von weiteren, dem Bedarf entsprechenden Grup- pentherapieangeboten für Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, zu prüfen, und den damit verbundenen Ressourcenbedarf und die Finanzierungsmöglichkeit zu er- heben. Der Regierungsrat ist anschliessend mit dem Prüfergebnis zu befassen.
Im Namen des Regierungsrates
Christoph Auer Staatsschreiber
Verteiler ‒ Alle Direktionen ‒ Staatskanzlei
Beilagen ‒ Bericht der Konsultativgruppe Häusliche Gewalt zur Umsetzung der Istanbul -Konvention im Kanton Bern ‒ Vortrag: Umsetzung der Istanbul-Konvention – Bericht der Konsultativgruppe Häusliche Gewalt