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Entscheid

2023.BKD.1432

Kantonsbeiträge an private Gymnasien (Freies Gymnasium Bern) (Campus Muristalden) (NMS Bern). Objektkredit 2024–2027

23. August 2023Deutsch3 min

Source be.ch

Kantonsbeiträge an private Gymnasien (Freies Gymnasium Bern) (Campus Muristalden) (NMS Bern). Objektkredit 2024–2027

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 926/2023 Datum RR-Sitzung: 23. August 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2023.BKD.1432 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Kantonsbeiträge an private Gymnasien (Freies Gymnasium Bern) (Campus Muristalden) (NMS Bern); Objektkredit 2024 - 2027

Erwägungen

1. Gegenstand

Das Freie Gymnasium Bern (FGB), die Campus Muristalden AG (Muristalden) sowie die Neue Mittelschule Bern (NMS Bern) erhalten für ihre gymnasialen Bildungsgänge Staatsbeiträge. Die Höhe der Staatsbeiträge sowie Angaben zu den Zielen, zur Qualitätssicherung und -entwick- lung, zum Reporting / Controlling und weiteren Punkten werden in Leistungsverträgen mit den Schulen festgehalten.

Die Staatsbeiträge für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2023 wurden mit Be- schluss des Grossen Rates vom 27. November 2019 bewilligt. Um den Schulen eine mittelfris- tige Finanzplanung zu ermöglichen, sollen mit dem vorliegenden Beschluss die Staatsbeiträge für die Dauer vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2027 genehmigt werden. Die Leis- tungsverträge mit den Schulen werden für die gleiche Dauer abgeschlossen.

2. Rechtsgrundlagen

 Art. 2, 49, 50, 51 und 52 des Mittelschulgesetzes vom 27.03.2007 (MiSG; BSG 433.12)  Art. 1 Abs. 2 sowie Art. 62, 63 und 67 bis 69 der Mittelschulverordnung vom 7.11.2007 (MiSV; BSG 433.121)  Art. 28, Art. 30 Abs. 1, Art. 33 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 15.06.2022 (FHG; BSG 620.0)  Art. 25, 27 und Art. 36 der Finanzhaushaltsverordnung vom 16.11.2022 (FHaV; BSG 621.1)  Staatsbeitragsgesetz vom 16.09.1992 (StBG; BSG 641.1)

3. Ausgabenart und rechtliche Qualifikation der Ausgabe

Es handelt sich um eine wiederkehrende und neue Ausgabe (Art. 28 und Art. 30 Abs. 1 FHG).

4. Massgebende Kreditsumme

Rechnungsjahre Maximal CHF pro Schule (Kosten- Gesamthaft maximal CHF (Kosten- dach pro Schule) dach von allen drei Schulen)

2024 3'295'000.00 9'885'000.00

2025 3'325'000.00 9'975'000.00

2026 3'350'000.00 10’050'000.00

2027 3'380'000.00 10'140'000.00 Die Beträge sind in den entsprechenden Rechnungsjahren im Budget bzw. in den Finanzplänen eingestellt.

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Kreditart: Verpflichtungskredit Produktgruppe: Mittelschulen und Berufsbildung Konto: 363500 Beiträge an private Unternehmungen Funktionsbereich: 14262 Gymnasium allgemein Rechnungsjahre: 2024 bis 2027

6. Bedingungen

Die Schulen führen eine Kostenträgerrechnung, welche Aufwand und Ertrag der Angebote aus- weist. Sie erhalten pro Schülerin und Schüler mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Bern einen Staatsbeitrag von höchstens 60 Prozent der Pro-Kopf-Kosten abzüglich der Erlöse des kantonalen gymnasialen Bildungsgangs (Art. 49 Abs. 3 und 4 MiSG). Der maximale Staats- beitrag pro Jahr und Schule wird durch ein Kostendach limitiert.

Bis zu dem in den Leistungsverträgen gemäss den Ausführungen im Vortrag als Grenze für die Angemessenheit des Staatsbeitrags definierten Umfang steht der Schule eine Überdeckung auf dem subventionierten Angebot frei zur Verfügung.

7. Finanzreferendum

Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum (Art. 62 Abs. 1 Bst. c Verfas - sung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993; BSG 101.1)

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Grosser Rat ‒ Bildungs- und Kulturdirektion