Lexipedia

Entscheid

2023.BKD.1985

Kulturförderungsfonds, Einlage aus Staatsmitteln 2023. Genehmigung

28. Juni 2023Deutsch1 min

Source be.ch

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 745/2023 Datum RR-Sitzung: 28. Juni 2023 Direktion: Bildungs- und Kulturdirektion Geschäftsnummer: 2023.BKD.1985 Klassifizierung: Nicht klassifiziert.

Kulturförderungsfonds, Einlage aus Staatsmitteln 2023. Genehmigung

Erwägungen

1. Gegenstand

Jeweils im Juni, nach Vorliegen der Jahresrechnung von Swisslos, entscheidet der Regierungs- rat über die Speisung des Sportfonds und des Kulturförderungsfonds. Die Einlage aus Staats- mitteln in den Kulturförderungsfonds wird an derselben Sitzung des Regierungsrates traktan- diert wie die Einlage aus dem Lotteriefonds.

Zur Finanzierung der Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen und -organisationen, für die kein Rechtsanspruch gemäss kantonaler Kulturförderungsgesetzgebung besteht, sowie zur Finan- zierung der Auszeichnungen, der Personenförderung und weiterer Massnahmen der Kulturför- derung ist eine Einlage in den Kulturförderungsfonds aus Staatsmitteln erforderlich.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Art. 33 und Art. 34 Abs. 2 Bst. b, Abs. 3 und Abs. 4 des Kantonalen Kulturförderungsgeset- zes vom 12. Juni 2012 (KKFG; BSG 423.11)

3. Beschluss

Für die Einlage in den Kulturförderungsfonds aus Staatsmitteln wird eine Summe von CHF 2'100'000 beschlossen. Um einen Beitrag zum restriktiven Budgetvollzug zu leisten, fällt die Einlage um CHF 1'520'000 (42 Prozent) tiefer aus als budgetiert.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer

Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bildungs- und Kulturdirektion ‒ Sicherheitsdirektion