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Entscheid

2023.BVD.57

Postauto; Kantonsbeitrag an die baulichen Anpassungen an der Postauto-Station Bern nach Art. 4 und 5 ÖVG / Projekt RK 2024_02

30. Oktober 2024Deutsch5 min

Source be.ch

Postauto; Kantonsbeitrag an die baulichen Anpassungen an der Postauto-Station Bern nach Art. 4 und 5 ÖVG / Projekt RK 2024_02

Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1076/2024 Datum RR-Sitzung: 30. Oktober 2024 Direktion: Bau- und Verkehrsdirektion Geschäftsnummer: 2023.BVD.57 Klassifizierung: Nicht klassifiziert

PostAuto AG; Kantonsbeitrag an die baulichen Anpassungen an der Postauto-Station Bern nach Art. 4 und 5 ÖVG / Projekt RK 2024_02

Erwägungen

1. Gegenstand

Bewilligung eines Investitionsbeitrags von insgesamt CHF 2 425 800 an die PostAuto AG für bauliche Anpassungen an der Postauto-Station in Bern.

Gemäss Art. 12 ÖVG und Art. 29 FILAG beteiligen sich die bernischen Gemeinden mit einem Drittel (CHF 808 600) am Gesamtbeitrag des Kantons.

Die Nettoausgabe zulasten Kanton Bern beläuft sich auf CHF 1 617 200.

2. Rechtsgrundlagen

‒ Verordnung des UVEK vom 18. Januar 2011 über das Rechnungswesen der konzessionierten Un- ternehmen (RKV; SR 742.221) ‒ Gesetz vom 16. September 1993 über den öffentlichen Verkehr (ÖVG; BSG 762.4), Art. 5 und 12 ‒ Gesetz vom 27. November 2000 über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG; BSG 631.1), Art. 29 ‒ Finanzhaushaltsgesetz vom 15. Juni 2022 (FHG; BSG 620.0), Art. 21 ff. ‒ Finanzhaushaltsverordnung vom 16. November 2022 (FHaV; BSG 621.1), Art. 21 ff. ‒ GRB vom 10. März 2021 «Rahmenkredit Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022– 2025», (2020.BVD.3722); verlängert bis Ende 2026 (2023.BVD.4260) ‒ RRB 1232/2016 «Richtlinie des Regierungsrates über die Zuständigkeiten bei der Finanzierung von Investitionen im öffentlichen Verkehr»

3. Ausgabenart, rechtliche Qualifikation der Ausgabe und Zuständigkeit gemäss Rah- menkredit

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 27 und 30 Abs. 1 FHG zulasten des Rah- menkredits «Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022–2025». Gemäss Ziffer 5 des Grossratsbeschlusses vom 10. März 2021 ist der Regierungsrat zuständiges Organ nach Art. 34 Abs. 2 Bst. a FHG für die Mittelverwendung und den Vollzug des Rahmenkredits.

4. Massgebende Kreditsumme

4.1 Kostenaufstellung

Baumeisterarbeiten CHF 1 448 000 Honorare Bauingenieur, Projektierung, Bauleitung, Vermessung CHF 359 000 Temporäre Verkehrsführung / Umleitungsfahrten CHF 233 000 Risiken und Unvorhergesehenes CHF 204 000 Gesamtkosten (exkl. MWST) CHF 2 244 000 + Vorsteuerabzugskürzung (MWST) auf à-fonds-perdu-Beiträgen CHF 181 800 Kosten zulasten Kanton und Gemeinden CHF 2 425 800 ./. Anteil der bernischen Gemeinden (Art. 12 ÖVG / Art. 29 FILAG) – CHF 808 600 Zu bewilligende Ausgaben zulasten Kanton CHF 1 617 200

Teuerungsbedingte Mehrkosten gegenüber der Preisbasis (Schweizer Baupreisindex / Indexwerte für die Grossregion Espace Mittelland / Tiefbau mit Stand 103.3 per Okt. 2021) werden mit diesem Be- schluss bewilligt.

Die Kosten werden à-fonds-perdu finanziert, da es sich gemäss Gesuch der PostAuto AG beim Kan- tonsbeitrag um einen Beitrag an nicht aktivierbare Investitionen handelt.

Das AÖV wird ermächtigt, die Abrechnungsmodalitäten in der Investitionsvereinbarung mit der Post- Auto AG zu regeln und dabei eine direkte Abrechnung an die Post Immobilien Management und Ser- vices AG, der Bauherrin der PostAuto-Station, vorzusehen.

4.2 Bezug zu Budget und Finanzplan

Die Ausgabe ist im Budget und im Finanzplan enthalten.

4.3 Folgekosten

Für den Kanton Bern entstehen keine Folgekosten, da es sich um einen à-fonds-perdu-Beitrag han- delt, der über die Erfolgsrechnung verbucht wird. Auch der PostAuto AG entstehen keine Folgekos- ten, die in den Abgeltungsbedarf fliessen, weil der Beitrag zu einer Direktabschreibung führt und sich die Mietkosten durch die Investition nicht verändern.

5. Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr

Produktgruppe: Öffentlicher Verkehr und Verkehrskoordination

Es handelt sich um einen Ausführungsbeschluss gemäss Art. 28 FHaV zu einem Rahmenkredit ge- mäss Art. 34 FHG, der voraussichtlich mit folgenden Zahlungstranchen abgelöst wird, die im Budget und in der Finanzplanung der Bau- und Verkehrsdirektion eingestellt sind:

Konto Bezeichnung Jahr 363400706 àfp ÖV-Investitionsbeiträge ÖV 2025 CHF 400 000 2026 CHF 2 025 800 Total CHF 2 425 800

Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination wird zum Mitteleinsatz ermächtigt. Die entsprechenden Gemeindebeiträge werden über das Konto 4632000000 vereinnahmt.

6. Stand Rahmenkredit «Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022–2026»

Ende 2021 bewilligte Rahmenkreditsumme 2022–2025 CHF 121 000 000 Mit GRB vom 6. März 2024 bewilligter Zusatzkredit für die Verlängerung bis Ende 2026 CHF 19 000 000 Total bewilligte Rahmenkreditsumme CHF 140 000 000 ./. bereits beansprucht – CHF 70 129 233 noch offene Kreditsumme (Stand am 16.07.2024) CHF 69 870 767 Investitionsbeitrag des vorliegenden Finanzierungsgesuches – CHF 1 617 200 Stand Rahmenkredit neu CHF 68 253 567

7. Begründung

Der Kanton unterstützt die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs bei der Umstellung auf umweltfreundliche Antriebssysteme. Ziel ist eine Dekarbonisierung des abgeltungsberechtigten Re- gional- und Ortsverkehrs (vgl. Ziffer 5.8 des Vortrags zum Grossratsbeschluss «Investitionsbeiträge an den öffentlichen Verkehr 2022–2025 (2020.BVD.2733)).

PostAuto will bis 2040 fossilfrei unterwegs sein. Dafür werden in den nächsten Jahren Elektrobusse in Betrieb genommen und schrittweise ganze Betriebshöfe oder Linienbündel umgestellt. Die Post- Auto-Haltestelle im Bahnhof Bern (kurz «PAST») ist die am stärksten frequentierte Haltestelle von PostAuto. Acht Linien enden an der PAST. Mit der Realisierung der neuen Publikumsanlage Bahn- hof Bern wird die Anbindung der Postautostation an die Züge von SBB, BLS und RBS mit einem di- rekten Lift deutlich verbessert. Mit der heute bestehenden Höhenbeschränkung von 3.20 m ist die Zufahrt für handelsübliche Elektrobusse in die PAST nicht möglich. Sowohl die Rampe von der Durchfahrt zur Schanzenbrücke und wie auch beim Abstellbereich zwischen der Durchfahrt und der PAST müssen Anpassungen vorgenommen werden, damit die Durchfahrtshöhenbeschränkung von

3.20 m auf 3.40 m erhöht werden kann.

Im Bereich der Rampe wird die notwendige Höhe durch einen Abbruch der unteren Deckenplatte und einer Verstärkung der Querträger erreicht. Im Abstellbereich zwischen der Durchfahrt und der PAST kann die notwendige Höhe über eine Absenkung der Fahrbahn erreicht werden. Dies bedingt aber eine Deckenverstärkung der untenliegenden Hohldecke.

Die Realisierung der Umbaumassnahme dauert rund drei Monate. Damit der Betrieb während der Bauphase dennoch aufrechterhalten werden kann, ist eine Etappierung der Arbeiten in fünf Etappen notwendig. Das Verkehrsregime muss zwischen PostAuto und dem Tiefbauamt der Stadt Bern im Detail koordiniert werden. Die in der Bauphase entstehenden betrieblichen Mehrkosten sind im Kre- dit berücksichtigt.

Im Namen des Regierungsrates

Christoph Auer Staatsschreiber

Verteiler ‒ Bau- und Verkehrsdirektion