2023.RRGR.348
I 258-2023 Lerch (Langenthal, SVP) Waldschutz ist primär Jungwuchsschutz. Antwort des Regierungsrates
22. Mai 2024Deutsch7 min
Source be.ch
I 258-2023 Lerch (Langenthal, SVP) Waldschutz ist primär Jungwuchsschutz. Antwort des Regierungsrates
I
Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates
Vorstoss-Nr.: 258-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.348
Eingereicht am: 06.12.2023
Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Lerch (Langenthal, SVP) (Sprecher/in) Riem (Iffwil, Die Mitte) Müller (Langenthal, SP) Aebi (Hellsau, SVP) Rothenbühler (Lauperswil, Die Mitte) Blatti (Oberwil i. S., EDU) Haudenschild (Niederbipp, FDP) Gerber (Hinterkappelen, GRÜNE) Schilt (Utzigen, SVP) Weitere Unterschriften: 3
Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:
RRB-Nr.: 517/2024 vom 22. Mai 2024 Direktion: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert
Waldschutz ist primär Jungwuchsschutz
Die zahlreichen unverzichtbaren Waldfunktionen (Ökosystemleistung, Holzproduktion, Trink- wassersicherheit, Klimaregulierung, Erhalt der Biodiversität, Lebensraum für Tiere und Pflan- zen, Schutz vor Naturgefahren, Erholungsraum usw.) sind bekannt, und es braucht keine weite- ren Begründungen, um dem Wald den bestmöglichen Schutz angedeihen zu lassen.
Durch den Klimawandel ist der Stellenwert des Waldes für unsere Gesundheit und unser Wohl- befinden nochmals deutlich angestiegen (vgl. u. a. das NCCS-Schwerpunktthema «Waldfunktio- nen und Klimawandel»). Deshalb rechtfertigt es sich, die Anstrengungen zur optimalen Erhal- tung und zur Verjüngung des Waldes zu verstärken.
Die sich verändernden klimatischen Bedingungen erfordern zusätzliche Anstrengungen, insbe- sondere zur Verjüngung unserer Wälder. Dies bedingt vor allem auch die Pflanzung von neuen, klimaresistenteren Baumarten. Die teilweise nicht (mehr) standortgerechten und wenig klimare- sistenten Waldbäume (insbesondere die Weisstannen) müssen im Sinne der Adaptation an den Klimawandel sukzessive durch geeignetere Sorten ersetzt werden.
Diese neu anzupflanzenden, klimaresistenteren Sorten, wie auch der selbst nachwachsende Jungwuchs sollten möglichst gut vor dem Verbiss durch das Wild geschützt werden. Ein solcher Schutz ist teuer und darf nicht allein den Waldbesitzern zugemutet werden. Angesichts des sehr grossen Nutzens des Waldes für die Allgemeinheit ist es nötig und dringlich, für die Pflanzung
und den Schutz klimaresistenterer Waldbäume wie auch zum Schutz des selbst nachwachsen- den Jungwuchses finanzielle Anreize zu schaffen.
Der Regierungsrat wird deshalb um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Erwägungen
1. Teilt der Regierungsrat die Einschätzung, dass die vielfältigen und unverzichtbaren Wald- funktionen bestmöglich geschützt werden müssen und dass dies primär durch den optima- len Schutz des Jungwuchses geschieht?
2. Ist der Regierungsrat auch der Ansicht, dass der selbst aufwachsende Jungwuchs im Wald für die nachhaltige Verjüngung sorgt und dass es zusätzlich neu anzupflanzende klimare- sistentere Baumarten braucht, wobei beides vor dem zunehmenden Verbiss durch das Wild zu schützen ist?
3. Ist der Regierungsrat bereit, zum Schutz des Jungwuchses − selbstnachwachsend und bei anzupflanzenden, klimaresistenteren Baumarten − mit geeigneten Massnahmen darauf hin- zuwirken, dass der Wildverbiss reduziert werden kann (primär durch die Reduktion der Schalenwildbestände auf ein waldverträgliches Mass und/oder wo dies nicht die ge- wünschte Wirkung erzielt, durch geeignete Schutzmassnahmen)?
Antwort des Regierungsrates
Der Regierungsrat teilt die in der Interpellation vertretene Auffassung bezüglich der Bedeutung der Leistungen des Waldes, der Risiken des Klimawandels und der Notwendigkeit seiner Pflege und Verjüngung. Die zuständigen Ämter setzen sich deshalb intensiv mit der Weiterentwicklung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und den Herausforderungen des Klimawandels ausei- nander. Der Regierungsrat lässt zurzeit eine kantonale Rahmenstrategie zur Anpassung an den Klimawandel erarbeiten, die sich auch mit dem Wald und der kontinuierlichen Bereitstellung der nachgefragten Waldleistungen befasst.
Die waldbaulichen Massnahmen zur Anpassung der Wälder an ein trockeneres und wärmeres Klima erfordern eine leistungsfähige Waldwirtschaft, die in der Lage ist, die Waldpflege langfris- tig zu planen und mit spezialisierten Unternehmungen professionell umzusetzen. Dies sichert auch die Versorgung der Wirtschaft mit dem wertvollen Rohstoff Holz. Eine leistungsfähige Wald- und Holzwirtschaft ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Anpassung des Waldes an den Klimawandel und die Bewältigung von Extremereignissen. Sie sichert die not- wendigen Fachkräfte, das Know-how und die weiteren Kapazitäten für die Waldpflege und die Holzverarbeitung.
Aktive Waldverjüngung ist das wirksamste Mittel, um Waldbestände mit gut durchmischten, standortgerechten und klimaangepassten Baumarten zu schaffen. Wo sich diese nicht von selbst einstellen, sind Ergänzungspflanzungen notwendig. Dabei kommen je nach Zielsetzung heimische oder alternative Baumarten (Gastbaumarten) in Frage. In siedlungsnahen Wäldern sind auch die Ansprüche der Bevölkerung an den Wald zu berücksichtigen. Das Verständnis, dass die Bewirtschaftung des Waldes wichtige Leistungen sichert und eine kontinuierliche An- passung an den Klimawandel ermöglicht, ist zu fördern. Der Verzicht auf eine aktive Waldver- jüngung kann bei Extremereignissen zu grösseren Schäden führen.
Wildtiere sind Teil des Ökosystems. Schalenwild (Reh, Hirsch, Gämse) ernährt sich auch von nachwachsenden Bäumen, was der Wald im Normalfall verkraftet. Ist der Wildeinfluss jedoch so hoch, dass standortgerechte und klimaangepasste Baumarten nicht mehr flächendeckend in ausreichender Zahl nachwachsen können, sind die Entwicklung des Waldes und seine Leistun- gen mittel- und langfristig gefährdet. Jagdliche Massnahmen, geeignete aktive oder passive Wildschadensverhütung sowie Massnahmen zur Beruhigung oder Aufwertung des Lebensrau- mes sind erforderlich, um wieder ein waldverträgliches Gleichgewicht herzustellen.
Die Anpflanzung klimaangepasster Baumarten, ihr Schutz und ihre Pflege sind mit erheblichen Kosten verbunden. Der Kanton Bern unterstützt daher seit Frühjahr 2023 die Waldwirtschaft mit dem Förderprogramm «Klimaangepasste Waldverjüngung» zur Begründung von standortge- rechten und klimaangepassten Waldbeständen, wobei auch der Schutz und die weitere Pflege des Jungwaldes integriert sind.
1. Teilt der Regierungsrat die Einschätzung, dass die vielfältigen und unverzichtbaren Wald- funktionen bestmöglich geschützt werden müssen und dass dies primär durch den optimalen Schutz des Jungwuchses geschieht?
Der Waldverjüngung kommt für die langfristige Sicherung der wichtigen Waldleistungen eine besondere Bedeutung zu. Das Heranwachsen von Jungbäumen und Jungbeständen ist Teil einer Waldentwicklung, die sich in langen Zyklen kontinuierlich fortsetzt. Vor dem Hinter- grund des Klimawandels ist es wichtig, dass die Verjüngung aus mehreren standortgerech- ten und klimaangepassten Baumarten besteht. Damit sich daraus ein widerstandsfähiger und resilienter Wald entwickeln kann, benötigen bestimmte Baumarten einen entsprechenden Schutz und eine kontinuierliche Pflege.
2. Ist der Regierungsrat auch der Ansicht, dass der selbst aufwachsende Jungwuchs im Wald für die nachhaltige Verjüngung sorgt und dass es zusätzlich neu anzupflanzende klimaresis- tentere Baumarten braucht, wobei beides vor dem zunehmenden Verbiss durch das Wild zu schützen ist?
Die Schaffung vielfältiger, klimaangepasster Waldbestände kann je nach Situation durch Na- turverjüngung oder Pflanzung erfolgen. Die Naturverjüngung bietet sowohl ökonomische als auch ökologische Vorteile. Wo vielfältige, klimaangepasste Waldbestände auf natürlichem Weg nicht möglich sind, sind Pflanzungen notwendig. Der Wildeinfluss kann das Aufkommen der Verjüngung regional gefährden oder für einzelne Baumarten sogar verunmöglichen, ins- besondere in Gebieten, die im Wildschadensgutachten als «kritisch» oder «untragbar» ein- gestuft werden. Hier sind Wildschadenverhütungsmassnahmen zu ergreifen und zu unter- stützen.
3. Ist der Regierungsrat bereit, zum Schutz des Jungwuchses − selbstnachwachsend und bei anzupflanzenden, klimaresistenteren Baumarten − mit geeigneten Massnahmen darauf hin- zuwirken, dass der Wildverbiss reduziert werden kann (primär durch die Reduktion der Scha- lenwildbestände auf ein waldverträgliches Mass und/oder wo dies nicht die gewünschte Wir- kung erzielt, durch geeignete Schutzmassnahmen)?
Das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagd- gesetz, JSG, SR 922.0) bezweckt unter anderem «die von wildlebenden Tieren verursachten Schäden an Wald und an landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass zu begren- zen» (Art. 1 Abs. 1 Bst c). Der Bund verpflichtet die Kantone, den Wildbestand so zu regeln, «dass die Erhaltung des Waldes, insbesondere seine natürliche Verjüngung mit standortge- rechten Baumarten, ohne Schutzmassnahmen gesichert ist. Wo dies nicht möglich ist, treffen sie Massnahmen zur Verhütung von Wildschäden» (Art. 27 Abs. 2 Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz, WaG, SR 921.0)). Die zuständige Stelle der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion sorgt dafür, dass jagdliche, forstliche und technische Massnahmen zur Ver- hütung von Wildschäden ergriffen werden (Art. 13 Kantonales Waldgesetz, KWaG, BSG 921.11). In den Pauschalen des Förderprogramms «Klimaangepasste Waldverjüngung» sind daher beispielsweise aktive und passive Wildschadenverhütungsmassnahmen enthalten, die auch im Schutzwald unterstützt werden. In Gebieten, in denen durch das Wildschadensgut-
achten über einen längeren Zeitraum ein «untragbarer» Wildeinfluss festgestellt wurde, wer- den Wald-Wild-Konzepte erstellt. Durch eine optimale Abstimmung verschiedener Massnah- men, wie z. B. die Erfüllung einer angepassten Basisregulierung, die Aufwertung von Le- bensräumen und der Einsatz von Wildschadensverhütungsmitteln sollen die notwendigen Verbesserungen erreicht werden. In Erfüllung überwiesener Motionen wird zudem eine Stra- tegie Lebensraum Wald-Wild mit verbindlichen Zielen, Massnahmen und Messkriterien zur Herstellung eines Gleichgewichts zwischen Wald und Schalenwildbeständen erarbeitet.
Verteiler ‒ Grosser Rat