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Entscheid

2023.RRGR.355

I 265-2023 Buri (Konolfingen, GLP) Auswirkungen einer Anpassung der Steuerprogression. Antwort des Regierungsrates

20. März 2024Deutsch6 min

Source be.ch

I 265-2023 Buri (Konolfingen, GLP) Auswirkungen einer Anpassung der Steuerprogression. Antwort des Regierungsrates

I

Parlamentarischer Vorstoss Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 265-2023 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: ☐ Geschäftsnummer: 2023.RRGR.355

Eingereicht am: 07.12.2023

Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Buri (Konolfingen, GLP) (Sprecher/in) Vögeli (Frauenkappelen, GLP) Schild (Bern, GLP) Jost-Morandi (Herzogenbuchsee, GLP) Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Ja Dringlichkeit gewährt: Ja 07.03.2024

RRB-Nr.: 289/2024 vom 20. März 2024 Direktion: Finanzdirektion

Auswirkungen einer Anpassung der Steuerprogression

Die finanziellen Perspektiven für den Kanton Bern sind in den nächsten Jahren gemäss dem AFP 2025−2027 sehr erfreulich. Dies bietet Spielraum für Steuersenkungen, wie sie von Regie- rungsrat und Grossem Rat bereits vorgesehen sind.

Der Kanton Bern hat im Vergleich zu anderen Kantonen (z. B. Zürich und Aargau) eine ver- gleichsweise hohe Steuerprogression, die insbesondere für den Mittelstand und Menschen mit tiefen Einkommen belastend ist. Die hohe Progression führt zu negativen Erwerbsanreizen be- sonders bei gut qualifizierten Fachkräften und schwächt die Standortattraktivität des Kantons Bern für Unternehmen, die auf solche Fachkräfte angewiesen sind. Bei den tieferen Einkommen schwächt die hohe Progression die Kaufkraft und belastet Menschen, die schon heute ein knap- pes Budget haben.

Es stellt sich aus Sicht der Interpellanten die Frage, ob der finanzielle Spielraum auch genutzt werden könnte, um die Steuerprogression anzupassen. Sie interessieren sich aus diesem Grund für die finanziellen Auswirkungen, die eine allfällige Anpassung der Steuerprogression hätte.

Der Regierungsrat wird darum um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Erwägungen

1. Wie schneidet der Kanton Bern bei den Einkommenssteuern für natürliche Personen im Be- lastungsvergleich bei voller Erwerbstätigkeit von ledigen Personen mit und ohne Kinder in absoluten Zahlen und in Prozent im Schweizer Vergleich ab?

2. Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Progressionsglättung auf das Progressionsni-

veau des Kantons Zürich?

3. Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Progressionsglättung auf das Progressionsni- veau des Kantons Aargau?

4. Wie schätzt die Regierung die positiven Erwerbsanreize durch eine tiefere Progression ein? Liegen dem Regierungsrat diesbezüglich empirische Erkenntnisse vor?

5. Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Regierung tiefere Einkommenssteuern bei der Standortattraktivität gerade für Unternehmen mit hochqualifizierten Arbeitsplätzen?

Begründung der Dringlichkeit: Der Grosse Rat berät bereits in der Frühlingssession 2024 über die Steuerstrate- gie der kommenden Jahre. Es ist wichtig, dass er über alle relevanten Informationen verfügt.

Antwort des Regierungsrates

1. Wie schneidet der Kanton Bern bei den Einkommenssteuern für natürliche Personen im Be- lastungsvergleich bei voller Erwerbstätigkeit von ledigen Personen mit und ohne Kinder in absoluten Zahlen und in Prozent im Schweizer Vergleich ab?

Der Regierungsrat hat am 16. November 2023 seine Steuerstrategie ab 2023 aktualisiert.1 Im Bericht an den Grossen Rat 2 mit dem Titel «Grundlagen, Ziele und Stossrichtungen ab 2023» sind in der Ziffer 4.2 umfassende Belastungsvergleiche mit anderen Kantonen aufge- führt. Die interkantonalen Belastungsvergleiche in Ziffer 4 sind auch (und noch detaillierter) unter www.taxme.ch/steuerstrategie verfügbar und werden jährlich aktualisiert. Darin wer- den verschiedene Haushaltstypen dargestellt, unter anderem «alleinstehend» mit und ohne Kinder. Nicht abgebildet wird der Beschäftigungsgrad, da dieser für die Steuerbemessung von untergeordneter Bedeutung ist. 3

Aus diesen Vergleichen ist ersichtlich, dass der Kanton Bern bei der Einkommenssteuer in- terkantonal auf den letzten Rängen liegt, somit eine der höchsten Steuerbelastungen auf- weist. Der Belastungsvergleich fällt umso schlechter aus, je tiefer die Einkommen sind.

2. Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Progressionsglättung auf das Progressionsni- veau des Kantons Zürich?

Der Kanton Zürich kennt ein vergleichbares Modell wie der Kanton Bern zur Festsetzung des Steuersatzes: Im Steuergesetz sind die Tarife für die einfache Steuer festgelegt, welche danach mit dem Steuerfuss (Steueranlage) der jeweiligen Gemeinwesen multipliziert wird. 4

Die Progressionskurve des Kantons Zürich ist im Anhang derjenigen des Kantons Bern 2024 (StG 2024) gegenübergestellt (beispielhafte Darstellung für Alleinstehende und ein Zweiverdiener-Ehepaar, jeweils ohne Kinder). Ebenfalls dargestellt ist die jeweilige Differenz zwischen dem Steuerbetrag in Bern und Zürich in Prozenten je nach Einkommenshöhe. Die vollständige Angleichung des Tarifverlaufs wäre für den Kanton Bern mit Mindereinnahmen von rund 1,30 Milliarden Franken verbunden.

Medienmitteilung vom 16.11.2023: «Regierungsrat will Steuerbelastung senken» Steuerstrategie des Kantons Bern, Grundlagen, Ziele und Stossrichtungen ab 2023 Es gibt höchstens Unterschiede bei gewissen Abzügen, bspw. Berufskosten, Kinderdrittbetreuungskosten etc. Vgl. § 2 und 35 des Steuergesetzes des Kantons Zürich vom 8. Juni 1997

3. Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Progressionsglättung auf das Progressionsni- veau des Kantons Aargau?

Der Kanton Aargau kennt ebenfalls ein vergleichbares Modell wie der Kanton Bern zur Fest- setzung des Steuersatzes: Im Steuergesetz sind die Tarife für die einfache Steuer festge- legt, welche danach mit dem Steuerfuss (Steueranlage) der jeweiligen Gemeinwesen multi- pliziert wird.5

Die Progressionskurve des Kantons Aargau ist im Anhang derjenigen des Kantons Bern 2024 (StG 2024) gegenübergestellt (beispielhafte Darstellung für Alleinstehende und ein Zweiverdiener-Ehepaar, jeweils ohne Kinder). Die vollständige Angleichung des Tarifver- laufs wäre für den Kanton Bern mit Mindereinnahmen von rund 1,25 Milliarden Franken ver- bunden.6

4. Wie schätzt die Regierung die positiven Erwerbsanreize durch eine tiefere Progression ein? Liegen dem Regierungsrat diesbezüglich empirische Erkenntnisse vor?

Im Rahmen des ersten Berichts zur Steuerstrategie 2016 hat die Finanzdirektion einen öf- fentlich zugänglichen Expertenbericht zum Zusammenhang zwischen der Steuerbelastung und dem Steuerertrag der natürlichen Personen bei der Einkommenssteuer bei den Profes- soren Müller, Brülhart, Egli und Schmidheiny in Auftrag gegeben. 7 Das Fazit daraus kann zusammengefasst in Ziffer 7 des Expertenberichts nachgelesen werden und lautet im Er- gebnis (Ziffer 7 des Executive Summary).

«Allgemeine oder gezielte Senkungen der Steuersätze führen stets zu deutlichen Ertrags- einbussen für den Kanton. Deshalb müsste im politischen Kontext parallel zu einer allfälligen Steuersenkung über mögliche Gegenfinanzierungen oder Ausgabenreduktionen nachge- dacht werden.»

Die Progression selbst sagt noch nichts über die Belastung aus – so kann eine Progressi- onskurve bspw. zu Beginn stark ansteigen, danach aber abflachen und im Ergebnis für die meisten Personen eine tiefe Steuerbelastung vorsehen (siehe bspw. im Anhang AG ggü. ZH). Die Einkommenssteuerbelastung weist gesamthaft gesehen klarerweise negative Er- werbsanreize aus. Wie «elastisch» die natürlichen Personen auf Veränderungen reagieren, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Haushalte aus den höheren Einkommensklassen re- agieren stärker auf Änderungen des Steuersatzes als solche aus den tieferen Klassen.8

5. Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Regierung tiefere Einkommenssteuern bei der Standortattraktivität gerade für Unternehmen mit hochqualifizierten Arbeitsplätzen?

Unternehmen sind vielfach in der Form der Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft, Gesell- schaft mit beschränkter Haftung) organisiert und unterliegen der Gewinnsteuer. Da die Inha- ber oder das hochqualifizierte Personal in der kleinräumigen Schweiz in der Regel nicht zwingend im Sitzkanton Wohnsitz nehmen müssen, ist die Gewinnsteuerbelastung bei einer Ansiedelung entscheidender als die Einkommenssteuer. Bei der Wahl des Wohnsitzes des Personals kann die Einkommenssteuer dagegen durchaus ein Faktor sein.

Verteiler ‒ Grosser Rat

Vgl. § 2 und 43 des Steuergesetzes des Kantons Aargau vom 15.12.1998 Die leicht tieferen Mindereinnahmen gegenüber einer Angleichung an den Kanton Zürich rühren daher, dass sich ein Grossteil der Bevölkerung im Kan- ton Bern in den tieferen Einkommensklassen bis CHF 200'000 befindet, welche im Kanton Aargau höher besteuert werden. Steuerstrategie Kanton Bern: Expertenbericht betreffend ökonometrische Analysen im Bereich der natürlichen Pers onen Vgl. die Ausführungen in S. 10 des verlinkten Expertenberichtes

Anhang: Vergleich der Progressionskurven und Übersicht über Entlastungshöhe (ZH)